Operationstechnische Assistenten bzw. Operationstechnische Assistentinnen (kurz OTA) sind hauptsächlich für die Vorbereitung von Operationen zuständig. Daneben assistieren sie während der Operation und reichen den Ärtzen die jeweiligen Instrumente.
Als OP-Helfer bzw. OP-Helferin ist man vor allem an der Vorbereitung und Durchführung von Operationen beteiligt. Das bedeutet konkret, dass man den Patienten für die Operation präpariert, indem man ihn in die Lage bringt, in der der Eingriff durchgeführt werden muss und weitere Vorkehrungen trifft, z. B. das Rasieren der bei der Operation betroffenen Körperstellen übernimmt. Anschließend müssen die Assistenten die technischen Geräte und Instrumente vorbereiten und deren Hygiene sicherstellen. Während der Operation reichen sie dem Arzt oder der Ärztin die jeweiligen Instrumente, Geräte und Materialien an und bedienen Geräte, wie z. B. Absaug- und Beatmungsgeräte. Daneben gehört es zur Verantwortung eines OP-Helfers bzw. einer OP-Helferin, den Kreislauf und die Atmung zu überwachen, sodass man in einem Notfall schnell eingreifen kann.
Als Operationstechnischer Assistent trägt man auch grundlegend die Verantwortung für den Operationssaal mit. So muss man stets darauf achten, dass alle Geräte und Instrumente steril, funktionstüchtig und gepflegt sind. Medikamente und Materialien müssen nachgefüllt und die Operationen dokumentiert werden. Auch die soziale Betreuung des Patienten vor der Operation gehört häufig zu den Aufgaben der Operationsassistenten. Viele Menschen haben Angst vor einem operativen Eingriff und müssen beruhigt werden. Teilweise werden dazu auch leichte Beruhigungsmittel verabreicht. Auch nach der Operation ist der OP-Helfer oder die OP-Helferin vor Ort und begleitet den Patienten während der Aufwachphase. Neben diesen Tätigkeiten muss man zudem Operationsmaterial nachbestellen sowie bei der Ermittlung von Personal- und Sachkosten unterstützen.
Hat man die Ausbildung erfolgreich abgeschlossen, findet man vor allem in Krankenhäusern eine Anstellung. Auch in Fach-, Universitäts- oder Privatkliniken werden Operationstechnische Assistenten gebraucht. Und auch einzelne Praxen, in welchen ambulante Operationen durchgeführt werden, sowie Operationszentren stellen eine Beschäftigungsmöglichkeit dar.
Um als Operationstechnischer Assistent bzw. Operationstechnische Assistentin (kurz OTA) arbeiten zu können, muss man eine dreijährige schulische Ausbildung an Berufsfachschulen absolviert haben. Diese Ausbildung ist landesrechtlich oder durch die Vorgaben der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) geregelt und endet mit einer staatlichen Abschlussprüfung. Die Berufsbezeichnung kann variieren: Neben OTA sind auch OP-Assistent bzw. OP-Assistentin, OP-Helfer bzw. OP-Helferin oder Operationshelfer bzw. Operationshelferin verbreitet.