Unfallchirurgen bzw. Unfallchirurginnen diagnostizieren und behandeln in erster Linie Verletzungen, Formveränderungen und Funktionsstörungen von Bewegungs- und Stützorganen wie Knochen, Sehnen, Bändern oder Muskulatur. Außerdem sind sie für die Nachsorgen und den Rehabilitationsplan verantwortlich.
Da das Arbeitsgebiet der Unfallchirurgie stark mit dem der Orthopädie zusammenhängt, gibt es in Deutschland seit 2005 eine gemeinsame Facharztausbildung zum bzw. zur Facharzt/-ärztin für Orthopädie und Unfallchirurgie.
Unfallchirurgen wenden je nach Verletzung oder Störung verschiedene Untersuchungs- und Behandlungsverfahren an. Gegebenenfalls veranlassen sie apparative Untersuchungsmethoden wie etwa Kernspin- oder Computertomografie, durch welche die Diagnosestellung erheblich vereinfacht wird. Mithilfe der daraus resultierenden Befunde erstellen sie eine Diagnose und erarbeiten einen Therapieplan. Falls nötig holen sie eine zweite Meinung bei Kollegen aus anderen Fachgebieten ein.
Unfallchirurgen verschreiben ebenfalls Salben für Prellungen und Zerrungen, gipsen Knochenbrüche ein, verordnen Krankengymnastik oder Physiotherapie und behandeln rheumatische Gelenke. Außerdem gehört es zu ihren Aufgaben, Ersatzgelenkoperationen an der Hüfte oder dem Knie auszuführen. Weiterhin operieren Unfallchirurgen auch an Nerven, Gefäßen sowie bei Infektionen an Weichteilen, Gelenken oder Knochen.
Falls ein Patient auf orthopädische Hilfsmittel angewiesen ist, klärt der Facharzt über die richtige Verwendung auf und er überprüft, ob Größe und Passform richtig sind. Hier arbeiten die Ärzte mit spezialisierten Orthopädietechnik-Mechanikern zusammen.
Neben ihren medizinischen Tätigkeiten übernehmen Unfallchirurgen auch organisatorische und administrative Aufgaben. In diesem Kontext dokumentieren sie Behandlungsverläufe, erstellen Gutachten für die Krankenkasse und überprüfen die Leistungsabrechnung. Als ausgebildete Fachärzte können sie ebenfalls im Bereich der Lehre und wissenschaftlichen Forschung arbeiten, allerdings erfordert dies zumeist noch mindestens eine Promotion oder sogar Habilitation.
Fachärztinnen für Orthopädie und Unfallchirurgie finden in Krankenhäusern, Facharztpraxen und Hochschulkliniken Beschäftigung. Außerdem besteht ebenfalls die Möglichkeit, sich an der medizinischen Forschung und Lehre zu beteiligen.
Gerade als Ärztin bzw. Arzt ist es unerlässlich, das berufliche Wissen auf dem neusten Stand zu halten und an neue Entwicklungen anzupassen, weshalb man in diesem Beruf sein Wissen ständig aktualisieren sollte. Auch sind für Ärztinnen und Ärzte Weiterbildungen zur fachbezogenen beruflichen Anpassung gesetzlich vorgeschrieben. Durch eine Zusatzweiterbildung können Unfallchirurginnen nicht nur weitere Qualifikationen erlangen, sondern diese berechtigen auch zum Tragen von Zusatztiteln wie etwa Kinder-Orthopädie, Orthopädische Rheumatologieoder Sportmedizin.
Orthopädie und Unfallchirurgie ist eine medizinische Weiterbildung, welche an Universitäts- und Hochschulkliniken sowie in anderen Einrichtungen der ärztlichen Versorgung wie etwa Praxen stattfindet. Seit 2005 sind diese beiden medizinischen Teilgebiete im Kontext der Facharztausbildung zu einem Fachgebiet zusammengefasst.
Wer in diesem Bereich tätig sein möchte, benötigt zunächst das medizinische Grundstudium. Ist dieses erfolgreich absolviert, erlangt man mit dem Bestehen der Abschlussprüfung die ärztliche Approbation. Anschließend durchläuft man in einer sechsjährigen Weiterbildung die Facharztausbildung an deren Ende die Facharztprüfung steht.