Beim Beruf des pädagogischen Leiters bzw. der pädagogischen Leiterin handelt es sich weniger um ein konkretes Berufsbild, sondern eher um eine Sonderstellung ausgewählter Pädagogen und Pädagoginnen innerhalb eines Betriebs wie beispielsweise einer Offenen Ganztagsschule (OGS). Die pädagogische Leitung hat zahlreiche Aufgaben aber auch Sonderbefugnisse, die von Arbeitgeber zu Arbeitgeber stark variieren können. Pädagogische Leitungen müssen alle pädagogischen Prozesse, an denen das Unternehmen beteiligt ist, im Blick haben. Es ist eine Position mit enormer Verantwortung.
Um der Position der pädagogischen Leitung gerecht zu werden, benötigt man herausragende Kenntnisse und Fähigkeiten, die in ihrer Gänze ausschließlich über jahrelange Berufspraxis erworben werden können. Aufgrund dessen sind meistens nur sehr erfahrene Pädagogen dazu in der Lage, diese Position angemessen zu besetzen.
Die Aufgaben leitender Pädagogen sind umfangreich und sehr unterschiedlich. Eine pädagogische Leitung leitet die ihr unterstellten Pädagogen bzw. eine Einrichtung (z. B. Kita, Kindergarten, Erziehungsberatungsstellen). Sie unterstützt ihre pädagogischen Mitarbeiter und Hilfskräfte mit ihrer langjährigen Erfahrung und ihrem fundierten Fachwissen. Sie muss die Übersicht über die aktuellen und vergangenen Klienten haben und trägt die Entscheidungsverantwortung.
Die pädagogische Leitung repräsentiert das Unternehmen auch auf Sitzungen oder Veranstaltungen, die für die Branche im Allgemeinen oder für das Unternehmen spezifisch relevant sind. Darüber hinaus sollten leitendende Pädagogen sehr gut vernetzt sein, um Klienten an geeignetere Einrichtungen weiterzuleiten, wenn die ihr zur Verfügung stehenden Maßnahmen ausgeschöpft sind.
Auch Mitarbeitergespräche gehören zu den Aufgaben der pädagogischen Leitung. Sie muss einschätzen können, welcher ihrer Mitarbeiter für die Betreuung bestimmter Klienten am besten geeignet ist. Um ihre Mitarbeiter zu koordinieren, plant und gestaltet sie Dienstpläne, sodass die vorhandenen Kapazitäten optimal genutzt werden. Außerdem gibt es oftmals Supervisionen und Dienstbesprechungen, an denen sie teilnimmt.
Da die Grundlage für pädagogische Arbeit durch Gesetze bestimmt wird, muss die pädagogische Leitung diese rechtlichen Rahmenbedingungen sehr gut kennen. Sie muss auch Bescheid wissen, wenn es Gesetzesänderungen gibt, um ihre und die Arbeit ihrer unterstellten pädagogische Fachkräfte und Hilfskräfte anzupassen.
Pädagogische Leitungen vertreten oftmals die Interessen ihrer unterstellten Pädagogen. Dies kann zu Spannungen zwischen ihr und anderen Interessensgruppen (z. B. Geschäftsführung, Betriebsrat, Klienten, Gerichte, Erziehungsberechtigte) führen.
Pädagogische Leitungen arbeiten in fast jeder sozialen Einrichtung. Da viele soziale Einrichtungen von der Kommune bzw. der Stadt verwaltet werden, findet man pädagogische Leitungen u. a. im öffentlichen Dienst. Auch in Vereinen und gemeinnützigen Privatunternehmen sind pädagogische Leitungen beschäftigt. Einsatzorte können unter anderem sein:
Für pädagogische Leitungen gibt es keinen vorgeschrieben Ausbildungsweg, Unternehmen haben unterschiedliche Standards für die Vergabe dieser Position. Einschlägige, mehrjährige Berufserfahrung als Pädagoge, Fort- und Weiterbildungen bzw. ein abgeschlossenes Hochschulstudium sind gute Voraussetzungen, um dieser verantwortungsvollen Aufgabe gerecht werden zu können. Die Position der pädagogischen Leitung kann übrigens auch an mehrere Pädagogen vergeben werden, die die Arbeit dann z. B. nach Regionen aufteilen.
Da sich die Aufgaben je nach Unternehmen sehr stark unterscheiden, sind auch die notwendigen Anforderungen an die pädagogische Leitung breit gefächert und stark von der Ausrichtung des Arbeitsgebers abhängig. Grundsätzlich können folgende Eigenschaften und Kenntnisse genannt werden, die die Eignung für die Position begünstigen: