Leitungskräfte einer Kita (Kindertagesstätte) sind sowohl für pädagogische Inhalte als auch für die betriebliche Leitung und den Personaleinsatz verantwortlich. Als Führungskräfte leiten sie ein Team aus Erziehern und pädagogischen Mitarbeitern. Die Kita-Leitung übernimmt einige repräsentative und koordinierende Aufgaben und ist daher nur teilweise im Gruppendienst, also der direkten Betreuung der Kinder, beschäftigt. Unterstützt wird sie dabei von einer stellvertretenden Kita-Leitung, den Verantwortung unterhalb der hauptamtlichen Kita-Leitung liegt.
Auch die Bezeichnung Kindergartenleitung wird für diesen Beruf verwendet.
Die Kernaufgaben einer Kita-Leiterin bestehen in der pädagogischen Leitung und Betriebsführung der Kita. Sie hat dabei eine Doppelfunktion inne: Zum einen ist sie Mitglied des Teams aus Erzieherinnen und Erziehern und zum anderen Führungskraft. Aus dieser Doppelrolle ergibt sich auch die Vielfalt ihrer Aufgaben.
Als Führungskraft ist sie für die Führung und Weiterentwicklung ihrer Mitarbeiter verantwortlich. Sie wählt das Personal aus und erteilt Arbeitsanweisungen. Zudem repräsentiert die Kita-Leitung ihre Einrichtung nach außen. Sie ist die erste Ansprechpartnerin für Eltern und Kooperationspartner wie Schulen, Kinder- und Jugendhilfen sowie kulturelle Einrichtungen. Sie koordiniert und organisiert die Zusammenarbeit mit externen Einrichtungen und plant den Personaleinsatz sowie den täglichen Ablauf der Aktivitäten.
Teilweise arbeitet eine Kita-Leitung gleichzeitig im Gruppendienst ihrer Einrichtung. Dort ist es ihre Aufgabe, die Kinder zu betreuen und ihnen geeignete Lerngelegenheiten bereitzustellen. Die pädagogische Qualität der Lernangebote liegt in ihrer Verantwortung.
Weitere Aufgaben einer Kita-Leiterin sind:
Kita-Leitungen finden überwiegend in Kindertagesstätten wie Kindergärten, Krippen oder Horten eine Beschäftigung.
Die Zugangsvoraussetzungen für diesen Beruf sind bundesweit nicht einheitlich geregelt. So gelten in einigen deutschen Bundesländern weniger formale Voraussetzungen, während in anderen bestimmte Ausbildungsabschlüsse in Kombination mit Berufserfahrung vorausgesetzt werden.
Häufig haben Kita-Leiter eine abgeschlossene Ausbildung als Erzieher oder eine Weiterbildung zum Fach- oder Sozialwirt im Erziehungswesen absolviert. Auch Sonderpädagogen oder Absolventen des Studiengangs Soziale Arbeit werden als Kita-Leiter beschäftigt. Zuvor sind sie oft eine Zeit lang als stellvertretende Kita-Leitung tätig gewesen.
Um einen beruflichen Aufstieg anzustreben, können Kita-Leitungen eine Weiterbildung zum Sozialfachwirt absolvieren. Auch ein Studium in den Fachrichtungen Erziehungs- und Bildungswissenschaft, Soziale Arbeit, Sozialökonomie, Sozialmanagement oder Pädagogische Psychologie kann neue berufliche Möglichkeiten eröffnen.
Als Führungskraft sollten Kita-Leitungen ihre Kompetenzen durch Fort- und Weiterbildungen stets weiterentwickeln. Die Themenfelder beziehen sich dabei sowohl auf fachliche Themen als auch auf die Weiterentwicklung der Führungsqualität:
Eine erfolgreiche Kita-Leitung besitzt sowohl Fach- als auch Führungsqualitäten. Sie zeichnet sich durch pädagogische Kompetenzen und betriebswirtschaftliches Know-how aus. Zudem trägt sie ihre Rolle verantwortungsbewusst und ist in der Lage, ihr Team zu motivieren. Im Kontakt mit Eltern und Kindern ist sie einfühlsam und gleichzeitig durchsetzungsfähig.