Ein Personalsachbearbeiter oder eine Personalsachbearbeiterin findet in Unternehmen aller Wirtschaftszweige Beschäftigung. So können diese beispielsweise in Handels-, Industrie oder Handwerksbetrieben sowie bei Verbänden, Interessenvertretungen oder anderen Organisationen arbeiten. Personalsachbearbeiter bzw. Personalsachbearbeiterinnen benötigen eine Ausbildung oder eine entsprechende Weiterbildung im Personalwesen, um die Sachbearbeitungs- und Verwaltungsaufgaben im Bereich der Personalplanung, -beschaffung, -entwicklung und -verwaltung sowie Gehaltsabrechnungen und Lohnabrechnungen ausführen zu können.
Ein Personalsachbearbeiter kümmert sich um zahlreiche organisatorische und administrative Aufgaben, die mit der Belegschaft eines Unternehmens zusammenhängen. Er betreut neue oder ausscheidende Mitarbeiter, stellt Unterlagen aus, pflegt die Personaldaten und beschäftigt sich mit der Personalentwicklung.
Beim Eintritt eines Mitarbeiters in ein Unternehmen sorgt der Personalsachbearbeiter für die Aufnahme in die Datenbank und die Meldung bei der Krankenkasse. Mittels des Personalabrechnungssystems führt er die regelmäßigen Gehalts- und Lohnabrechnungen durch und berechnet die Urlaubsansprüche. Außerdem müssen Sachbearbeiter der Personalabteilung für die Einhaltung der rechtlichen Vorschriften im Bereich der Arbeits- und Krankenzeiten sowie der Urlaubstage sorgen.
Personalsachbearbeiter sind außerdem für die Schulung der Mitarbeiter zuständig. Das bedeutet, dass sie in Zusammenarbeit mit den Vorgesetzten des entsprechenden Mitarbeiters die Qualität seiner Arbeit bewerten und Verbesserungspotentiale identifizieren. Ist eine Weiterbildung erforderlich, so organisiert man diese für den entsprechenden Mitarbeiter oder wenn nötig auch für ganze Abteilungen.
Sachbearbeiterinnen Personal kümmern sich zudem um Stellen, die besetzt werden sollen, schalten dazu Anzeigen in Zeitungen oder im Internet und kontaktieren Headhunter sowie Personalvermittler. Sie begutachten die eingehenden Bewerbungen und leiten sie an die entsprechenden Führungspersonen weiter. Geeignete Kandidaten laden sie dann zu einem Vorstellungsgespräch ein, aber auch die Formulierung von Absagen gehört zu ihren Aufgaben.
Personalsachbearbeiterinnen verschriftlichen auch Zeugnisse für Mitarbeiter und bereiten Bescheinigungen vor bzw. stellen diese aus. Anhand der bisher geführten Dokumentationen über einen konkreten Mitarbeiter beraten sie ggf. die leitenden Positionen bezüglich der Gehälter und eventueller Beförderungen. Damit sind sie auf der einen Seite Ansprechpartner für die Unternehmensleitung, auf der anderen Seite aber auch für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen bei allen Belangen rund um Gehälter, Urlaubstage, Sozialversicherung sowie Arbeitszeit, Mutterschutz und Elternzeit.