Ein Personalleiter bzw. eine Personalleiterin führt das Human-Resources-Segment eines Unternehmens, in größeren Konzernen oder Holdings manchmal auch die HR-Abteilung einer einzelnen Division. Hierbei werden sämtliche Personalbelange verantwortet, weswegen der Tätigkeitsbereich umfassend und vielfältig ist.
Die exakte Positionsbezeichnung kann durchaus variieren: Möglich ist hier beispielsweise Personal- oder HR-Manager bzw. -Managerin oder Leiter bzw. Leiterin Human Resources. Englische Berufstitel sind Director Human Resources, Head of Human Resources bzw, Head of HR oder Head of Talent.
Als Allrounder organisiert und koordiniert ein Personalleiter die gesamten Personalaktivitäten eines Betriebes. Es handelt sich also um eine Querschnittsposition, bei der nicht nur der eigene Bereich gesteuert wird, sondern auch mit anderen Abteilungen zusammengearbeitet und zwischen Führungsetage und Mitarbeitern vermittelt wird. In größeren Unternehmen obliegt einem Head of Human Resources des Weiteren die Synchronisierung aller Standorte.
Im Allgemeinen werden strategische Grundsatzentscheidungen getroffen. Hierzu wird in enger Abstimmung mit der Geschäftsführung agiert bzw. diese in Personalfragen beraten; auch Verhandlungen mit dem Betriebsrat können zum Aufgabenfeld gehören. Darüber hinaus wird regelmäßig der Personalbedarf des Unternehmens ermittelt, weswegen Instrumente des Controllings miteinbezogen werden: Anhand von statistischen Kennzahlen werden Prognosen getroffen, welche zu der Anwerbung von geeigneten Kandidaten und Kandidatinnen führen können. Ein Personalleiter betreut den gesamten Auswahlprozess und verantwortet eine Erhöhung oder Reduktion der Mitarbeiterzahl.
Im laufenden Betrieb wird dafür gesorgt, dass alle Prozesse reibungslos vonstattengehen. Sowohl Pflichten der Buchhaltung und Lohnabrechnung als auch die Vermittlung bei Konflikten und die Aufrechterhaltung der Mitarbeitermotivation gehören zum Zuständigkeitsbereich eines Head of Human Resources. Darüber hinaus wird eingeschätzt, ob und inwiefern ein Qualifizierungsbedarf besteht und ggf. werden Maßnahmen in Bezug auf Weiterbildung und Coaching eingeleitet, um die eigene Belegschaft bestmöglich zu fördern. Dies beinhaltet auch die Delegation und Verteilung von Aufgaben und Verantwortlichkeiten. Zudem wird dafür gesorgt, dass die Attraktivität des Arbeitsplatzes und die Zufriedenheit aller Mitarbeiter aufrechterhalten wird. Weiterhin fallen arbeitsrechtliche Fragen in den Aufgabenbereich eines Personalleiters.
Da jede Firma Personal anstellt, ist eine Beschäftigung in jeder Branche möglich – gerade jene Unabhängigkeit von einzelnen Wirtschaftszweigen macht für viele den Beruf der Head of Human Resources attraktiv. Daher findet man Personalleiterinnen in jedem mittleren bis größeren Unternehmen.
Einen vorgeschriebenen Pfad zur Position des Personalleiters gibt es nicht. Ausgangspunkt ist häufig ein Studium der Betriebswirtschaft, idealerweise mit Schwerpunkt Human Resources. Mittlerweile gibt es auch spezialisierte Studiengänge des Personalwesens und -managements; weitere übliche Fachrichtungen sind Psychologie, Wirtschaftspsychologie oder Jura. Gerade im Personalwesen existiert jedoch eine außergewöhnlich große Anzahl an Quereinsteigern; mögliche Studienfächer sind etwa Soziologie, Sprachwissenschaften, Kulturwissenschaften oder Geschichte. Auch Lehramts- und Ingenieursabsolventen können im HR-Segment eine Anstellung finden. Umso wichtiger ist dann jedoch Praxis- und Berufserfahrung, möglicherweise bereits während des Studiums. Unter Umständen kann auch eine Ausbildung zum Personalsachbearbeiter oder -kaufmann den ersten Schritt auf dem Weg zum Head of Human Resources darstellen.
Als Personalleiterin sollte man zuvorderst Kontaktfreude und Begeisterung beim Umgang mit Menschen mitbringen. Kommunikations- und Teamfähigkeiten sind von großer Bedeutung, das beinhaltet auch eine klare, verständliche wie auch verbindliche Ausdrucksweise in Wort und Schrift. Weiterhin gehören Kompetenzen in Konfliktmanagement, Verhandlungsgeschick und Mediation zum Rüstzeug jeder Head of Human Resources. Dies erfordert ein überdurchschnittliches Maß an Geduld, Diplomatie und Verträglichkeit.
Da die Tätigkeit große organisatorische Aufgaben mit sich bringt, sollte man außerdem eine strukturierte Arbeitsweise mitbringen; ebenso wird gutes Zeitmanagement benötigt. Als Kopf einer gesamten Abteilung ist zudem strategisches Talent gefragt. Eine Personalleiterin muss hierzu durchsetzungs- und entscheidungsstark sein: Sie handelt eigenständig und proaktiv. Da sie für die Belegschaft einer gesamten Abteilung oder gar eines gesamten Unternehmens zuständig ist, benötigt sie außerdem ein ausgeprägtes Verantwortungsbewusstsein.
Aufgrund der Fülle und Bandbreite an Tätigkeiten, welche die Verpflichtungen einer Head of Human Resources mit sich bringen, muss sie zumindest Basiskenntnisse in betriebswirtschaftlichen, psychologischen und juristischen Themen aufweisen. Auch ein Grundverständnis für Zahlen sowie eine hohe Computeraffinität können hilfreich sein. Besonders in globalen Unternehmen sind zudem Fremdsprachenkenntnisse vonnöten – häufig sind dann auch Dienstreisen notwendiger Teil des Alltags. Nicht nur deswegen ist eine solche Tätigkeit mit wachsender Größe des Arbeitgebers zeit- und ressourcenintensiv, weswegen Belastbarkeit und Engagement erforderliche Eigenschaften einer Personalleiterin sind.