Der Unternehmenserfolg hängt meist auch gleichermaßen von der Qualität und der Zufriedenheit der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen ab. Personalkaufmänner und Personalkauffrauen (auch Fachkaufmänner bzw. Fachkauffrauen für Personal oder Referenten bzw. Referentinnen für Lohn und Gehalt genannt) betreuen und verwalten die Belegschaft und tragen so zu einer positiven Unternehmenskultur bei.
Der Beruf ist verwandt, aber nicht identisch mit dem Personalfachwirt.
In enger Zusammenarbeit mit der Personalleitung ist ein Personalfachkaufmann für die Betreuung des Personals im Unternehmen zuständig. Zu seinen Aufgaben zählt unter anderem die Personalbeschaffung. Hierfür ermittelt er gemeinsam mit den verschiedenen Fachabteilungen zunächst den Personalbedarf. Stellt er fest, dass offene Positionen zu besetzen sind, schaltet er Stellenausschreibungen auf verschiedenen Kanälen, die er zuvor je nach Zielgruppe auswählt. So können die Ausschreibungen beispielsweise bei Online-Jobportalen, in Zeitungen oder auf der Unternehmenswebsite zu finden sein. Der Personalfachkaufmann kann aber auch Social-Media-Kanäle mit beruflichem Fokus wie LinkedIn und Xing nutzen, um mit potenziellen Bewerbern in Kontakt zu treten. Auch eine Direktansprache beispielsweise auf Absolventenmessen ist eine Möglichkeit, neue Mitarbeiter zu akquirieren. Ein Personalfachkaufmann kann außerdem Vorstellungsgespräche führen und bei der finalen Mitarbeiterauswahl involviert sein. Ist eine Entscheidung gefallen, setzt er die Arbeitsverträge auf.
Personalfachkaufmänner sind darüber hinaus für die Personalentwicklung zuständig. Sie beraten also beispielsweise die Mitarbeiter bezüglich Weiterbildungsoptionen. Im Rahmen der Personalverwaltung erstellen sie Gehaltsabrechnungen, bearbeiten Urlaubsanträge und pflegen Mitarbeiterdaten. Wenn sich ein Unternehmen von Mitarbeitern trennt, kann es zu den Aufgaben von Personalfachkaufmännern zählen, die Kündigung auszusprechen.
Personalfachkaufmänner finden in Unternehmen nahezu aller Wirtschaftsbereiche Beschäftigung, sofern diese eine eigene Personalabteilung haben. Personalberatungen und Personalvermittlungen kommen ebenso als mögliche Einsatzorte infrage, genau wie Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung.
Um in diesem Beruf tätig werden zu können, wird meist eine Weiterbildung zur geprüften Personalfachkauffrau gefordert. Zur Weiterbildungsprüfung wird zugelassen, wer bereits mehrere Jahre einschlägige Berufserfahrung und den Abschluss einer Ausbildung in der Personaldienstleistungswirtschaft oder einer kaufmännischen Ausbildung vorweisen kann. Alternativ werden auch Personen zur Prüfung zugelassen, die mindestens fünf Jahre Berufspraxis vorweisen können und so glaubhaft machen können, dass sie über die nötigen Kompetenzen verfügen.
Um eine Führungsposition zu erlangen, kann es sinnvoll sein, zusätzlich ein Studium zu absolvieren. Die Fächer Personalmanagement und Personaldienstleistung sowie Betriebswirtschaftslehre (BWL), ggf. mit dem Schwerpunkt Personal, eröffnen beispielsweise weitere Chancen.
Personalfachkauffrauen sind kommunikativ und verfügen über organisatorisches Geschick. Sie weisen sich durch Führungskompetenz und Durchsetzungsstärke aus, sind gleichzeitig aber auch empathische Teamplayer. Der Arbeitsalltag ist durch viele gesetzliche Vorschriften geregelt. Personalfachkauffrauen müssen mit diesen rechtlichen Vorgaben vertraut sein.