Wenn die Menschen im privaten Umfeld auf einmal pflegebedürftig werden, sind die Angehörigen häufig auf Hilfe angewiesen. Seit 2009 haben Pflegebedürftige laut § 7a SGB XI Anspruch auf eine individuelle Beratung. Hier helfen Pflegeberater beziehungsweise Pflegeberaterinnen weiter. Sie sorgen für die Verbesserung der Versorgungssituation der Pflegebedürftigen und bieten den Angehörigen Beratungen an, um sie bestmöglich zu entlasten. Bei dem Pflegeberater beziehungsweise der Pflegeberaterin handelt es sich um eine nicht gesetzlich geschützte Weiterbildung. Der Beruf des Case Management bietet Verwechslungsgefahr. Pflegeberater und Pflegeberaterinnen führen individuelle Fallberatungen durch und vermitteln passende Versorgungsangebote. Diese Beratung findet in der Regel nur einmal statt. Das Case Management hat jedoch den Anspruch, die pflegebedürftige Person über einen längeren Zeitraum zu begleiten.
Pflegeberaterinnen unterstützen die Angehörigen von pflegebedürftigen Menschen bei der Auswahl des passenden Hilfsangebots. Sie kennen die Sozialleistungen und können gemeinsam mit den Angehörigen einen individuellen Versorgungsplan ausarbeiten. Durch die Beratung entlasten Pflegeberaterinnen die Angehörigen und tragen dazu bei, dass sich die Versorgungssituation der Pflegebedürftigen verbessert. In den Beratungsgesprächen ermitteln sie zunächst den individuellen Pflegebedarf der zu pflegenden Person. Sie geben den Angehörigen Informationen zur häuslichen Krankenpflege und leisten Hilfe bei möglichen Sozialleistungen und Hilfsangeboten. Dies beinhaltet die Suche nach einem geeigneten Pflegeheim oder Pflegedienst sowie einer Tagesbetreuung. Auch bei der Suche nach einem Anbieter für das Essen auf Rädern helfen sie gerne weiter. Pflegeberaterinnen erfassen die benötigten Hilfsmittel wie beispielweise ein Pflegebett, Pflegehilfsmittel oder Rollstühle. Sie überwachen den aufgestellten Versorgungsplan und passen diesen je nach Bedarf an. Wenn nötig, stellen sie den Kontakt zu Selbsthilfegruppen für die Angehörigen her. Zusätzlich unterstützen sie die Angehörigen bei Leistungsanträgen.
Ein Pflegeberater kann in vielen Einrichtungen angestellt sein. Beispielsweise bei Krankenkassen, in Pflegediensten, Krankenhäusern oder Verbraucherzentralen. Genauso findet ein Pflegeberater einen Platz zum Arbeiten in Sozialämtern, Pflegestützpunkten oder in privaten Pflegeberatungen.
Bei dem Beruf der Pflegeberaterin handelt es sich um eine Weiterbildung. Diese ist allerdings nicht gesetzlich geschützt. Um die Weiterbildung zu absolvieren, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Eine zukünftige Pflegeberaterin braucht eine abgeschlossene Berufsausbildung in der Gesundheits- und Krankenpflege. Darunter fallen folgende Berufe:
Zusätzlich ist es möglich, die Ausbildung mit einem Studienabschluss in einem ähnlichen Studienfach mit mindestens drei Jahren Berufserfahrung in den letzten acht Jahren zu beginnen.
In der Weiterbildung werden die Grundlagen des Pflegefachwissens ausgebaut. Auf die Kenntnisse in der Gesundheitspflege, der Krankenpflege, im Gesundheitswesen und im Pflegewesen wird aufgebaut. Folgende Bereiche sind Inhalte der Weiterbildung:
Da Pflegeberater mit Menschen zusammenarbeiten, brauchen sie Einfühlungsvermögen. Zudem sollten sie psychisch belastbar sein, weil sie sich mit Schicksalen von pflegebedürftigen Menschen beschäftigen. Pflegeberater sollten außerdem organsiert und selbstständig arbeiten. Die soziale Kompetenz bei Pflegeberatern sollte ausgeprägt sein. Im Umgang mit Menschen sind die Hilfsbereitschaft und Höflichkeit unabdingbar. Der Job des Pflegeberaters bringt eine hohe Verantwortung mit sich.