Die Pflege stellt einen der wichtigsten Bereiche in unserer Gesellschaft dar. Genau deshalb ist die Organisation für einen reibungslosen Ablauf unerlässlich. Es gilt den Personaleinsatz und die Pflegemaßnahmen zu koordinieren.
Die Pflegedirektion wird auch als Pflegedienstleitung, Pflegeleitung oder Pflegemanager bezeichnet.
Pflegedirektoren sind für die Organisation und einen reibungslosen Ablauf der Pflege in einer Einrichtung verantwortlich. Die Tragweite der Aufgaben der Pflegedirektoren hängen von der Größe und der Kultur der jeweiligen Pflegeeinrichtung ab. In jedem Fall tragen sie allerdings die gesamte Führungsverantwortung im Pflegedienst. Sie koordinieren die Arbeit der Pflegekräfte und überwachen die anfallenden pflegerischen Tätigkeiten. Außerdem planen sie Schulungen für das Pflegepersonal und führen diese durch. Gleichzeitig sind Pflegedirektoren für die Personalgewinnung und deren Entwicklung zuständig. Sie versuchen, möglichst gute Bedingungen für die Mitarbeiter in der Pflege zu schaffen. Zusätzlich sind sie für die Aufgaben im Bereich Management zuständig. So müssen sie beispielsweise auch die Budgetplanung der Pflegeeinrichtung im Auge behalten. Außerdem gehört es zu ihren Aufgaben, Pflegekonzepte zu erstellen. Eine der wichtigsten Aufgaben von Pflegedirektoren ist das Koordinieren der Zusammenarbeit zwischen den Ärzten, Therapeuten und den Verwaltungsangestellten. Pflegedirektoren sind somit ständiger Ansprechpartner in allen Belangen.
Nicht selten wird die Position des Pflegdirektors mit mehreren Personen besetzt, da der Aufgabenbereich vielfältig ist und viele Fäden an einer Position zusammenlaufen. Ist dies nicht der Fall, wird der Pflegdirektor meistens von Assistenten oder Referenten bei der Arbeit unterstützt.
Pflegedirektorinnen arbeiten in Pflegeeinrichtungen wie beispielsweise Seniorenheimen oder Krankenhäusern. Dort sind sie hauptsächlich im Büro, am Computer tätig.
Interessierte, die Pflegedirektor werden wollen, müssen die entsprechende Weiterbildung zum Pflegedirektor an einer Fachhochschule oder an einer Universität absolviert haben. Um zu dem Studium zugelassen zu werden, ist in der Regel eine abgeschlossene Berufsausbildung in der Pflege oder ein Studium im entsprechenden Bereich vorzuweisen. Zur Weiterbildung können beispielsweise Altenpfleger, Gesundheits- und Krankenpfleger oder Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger zugelassen werden. An einer Fachhochschule können Interessierte den Abschluss als Diplom-Pflegewirt erlangen. Als Studium eignet sich das Fach Pflegemanagement. Außerdem ist eine langjährige Berufserfahrung nötig, um der Verantwortung und dem entstehenden Druck standhalten zu können.
Auf den Pflegedirektorinnen lastet eine große Verantwortung. Da es sich bei dem Beruf um eine Führungsposition handelt, müssen sie ein Team anleiten können und ein Organisationstalent sein. Gleichzeitig müssen sie eigenständig arbeiten, auch in stressigen Situationen einen kühlen Kopf bewahren und sich durchsetzen können. Da sie mit vielen verschiedenen Abteilungen zusammenarbeiten, sollten sie ein kommunikatives Wesen sein.