Ein Rechtspfleger bzw. eine Rechtspflegerin arbeitet als Beamter des gehobenen Justizdienstes bei Gerichten oder bei Staatsanwaltschaften. Dort übernehmen sie Aufgaben, die ursprünglich zum Arbeitsbereich von Richtern gehörten, durch Bestimmungen im Rechtspflegergesetz (RPflG) inzwischen aber von Rechtspflegern und Rechtspflegerinnen ausgeführt werden dürfen.
Nach der abgeschlossenen Ausbildung wird die Rechtspflegerin zur Justizinspektorin ernannt. Diese Amtsbezeichnung taucht in vielen Zusammenhängen als Synonym auf.
Rechtspfleger arbeiten vorwiegend im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Zu dieser gehören das vielschichtige Registerrecht, das Betreuungsrecht, das Grundbuchrecht, das Vormundschaftsrecht und auch sogenannte Familiensachen. In diesen Rechtsgebieten kommen vollwertige Richter nur noch in der Rechtsmittelinstanz zum Einsatz.
Darüber hinaus gibt es weitere Bereiche, in welchen Rechtspfleger und Rechtspflegerinnen tätig werden:
Rechtspfleger haben bei ihrer Entscheidungsfindung mit Richtern gemein, dass sie nur an Recht und Gesetz gebunden sind und nicht Weisungen von Vorgesetzten befolgen müssen.
Rechtspfleger und Rechtspflegerinnen sind fachjuristisch qualifiziert. Dazu besuchen sie in der Regel für drei Jahre eine spezielle staatliche Fachhochschule, wo sie ein Studium der Rechtspflege absolvieren. Dieses Studium ist dual aufgebaut, es finden also während der theoretischen, wissenschaftlichen Ausbildung immer wieder auch berufspraktische Abschnitte bei Staatsanwaltschaften oder Gerichten statt. Diese Zeit der Ausbildung wird auch Vorbereitungsdienst genannt. Während dieses Dienstes sind die sogenannten Rechtspflegeranwärter bereits Beamten auf Widerruf und erhalten Anwärterbezüge. Den Abschluss der Ausbildungszeit bildet die Rechtspflegerprüfung, die nach zusätzlicher Abgabe einer Diplomarbeit zur Verleihung des Hochschulgrads Diplom-Rechtspfleger bzw. Diplom-Rechtspflegerin führt.
Nach dreijähriger Probezeit wird der Rechtspfleger zum Beamten auf Lebenszeit. Danach kann er in seiner Laufbahn zum Justizoperinspektor, Justizamtmann, Justizamtsrat und Justizoberamtsrat befördert werden. Nach einer entsprechenden Zusatzausbildung ist der Rechtspfleger ebenfalls qualifiziert, den Beruf des Amtsanwalts wahrzunehmen.