Stenografen und Stenografinnen beherrschen, einfach gesagt, die Kunst des Schnellschreibens. Mithilfe einer speziellen Kurzschrift sind sie in der Lage, Reden und Vorträge in Parlamenten in Echtzeit mitzuschreiben, die sie anschließend in Standardschrift übertragen.
Protokollanten und Parlamentsredakteurinnen üben einen ähnlichen Beruf aus.
Die primäre Aufgabe von Stenografen ist es Parlamentssitzungen beizuwohnen und die Reden und Vorträge handschriftlich zu protokollieren. Dazu nutzen sie eine spezielle vereinfachte Schreibtechnik, die sich vor allem aus kurzen Strichen und Bögen zusammensetzt, die die Buchstaben ersetzen. Darüber hinaus gibt es weitere Zeichen, die sogar ganze Wörter ersetzen. Diese besondere Kurzschrift erlaubt es den Stenografen, Gesprochenes einfacher und schneller festzuhalten. So ist es möglich, ein Schreibtempo von über 400 Silben pro Minute zu erreichen, also mehr als ein zehnfaches der normalen Schreibschrift. Im Anschluss an die Sitzungen übertragen sie die Kurzschriftprotokolle, auch Stenogramm genannt, digitalisiert in die Standardschrift. Handelt es sich um parlamentarische Reden, achten sie dabei besonders auf sprachliche Korrektheit, auch wenn diese im gesprochenen Vortrag vernachlässigt wurde. Protokolle von Untersuchungsausschüssen oder Gerichtsverfahren beinhalten hingegen immer alle sprachlichen, grammatikalischen und syntaktischen Fehler. Gegebenenfalls halten sie sogar Zwischenrufe aus dem Publikum oder Beifalls- und Missfallensbekundungen fest, wenn diese für ein komplettes und nachvollziehbares Protokoll notwendig sind. Stenografen achten bei der Erstellung ihrer Protokolle in allen Fällen auf Wahrheitstreue und Objektivität.
Stenografinnen sind typischerweise in öffentlichen Verwaltungen wie in Landesparlamenten, dem Bundestag oder dem Bundesrat beschäftigt. Weitere Arbeitsmöglichkeiten bieten sich grundsätzlich überall, wo Protokolle erstellt werden müssen, also beispielsweise in Gerichten, wo sie Anhörungen beiwohnen.
Grundvoraussetzung für eine Tätigkeit als Stenograf ist in der Regel ein abgeschlossenes Hochschulstudium, beispielsweise im Bereich Linguistik, Germanistik oder Rechtswissenschaften. Für eine Anstellung in Parlamenten benötigen Interessierte außerdem praxistaugliche stenografische Kenntnisse, die sie in einer zusätzlichen Ausbildung erwerben können. Entsprechende Ausbildungen werden beispielsweise an Fachhochschulen angeboten und können ohne besondere Vorkenntnisse absolviert werden. Einzige Voraussetzung ist in den meisten Fällen, dass die Interessierten die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen. Während der Ausbildung lernen die angehenden Stenografen die drei Stufen der Kurzschrift kennen: die Verkehrsschrift, die Eilschrift und die Redeschrift. Während die Verkehrsschrift noch fast alle Silben und Laute schriftlich festhält, werden bei der Redeschrift regelmäßig Vor- und Nachsilben weggelassen, teilweise sogar ganze Wörter.
Stenografinnen benötigen eine ausgezeichnete Auffassungsgabe sowie die Fähigkeit, Gehörtes umgehend schriftlich festzuhalten. Weiter ist es absolut notwendig, die deutsche Sprache fehlerfrei zu beherrschen und über einen großen Wortschatz zu verfügen. Außerdem müssen Stenografinnen immer sehr genau und mit höchster Konzentration arbeiten, um bei der Protokollierung keine Fehler zu machen und möglichst schnell eine Dokumentation der Sitzungen in Standardschrift bereitstellen zu können. Flexibilität und Zuverlässigkeit sind in diesem Beruf ebenfalls wichtig, da Stenografinnen zum Zeitpunkt von Sitzungen und entsprechenden Veranstaltungen anwesend sein müssen.