Wer Justizsekretär bzw. Justizsekretärin ist, bekleidet das Einstiegsamt für die Laufbahn eines Justizfachwirtes bzw. einer Justizfachwirtin im mittleren Dienst.
Justizsekretäre sind in allen Abteilungen bei Gerichten und Staatsanwaltschaften für den reibungslosen Ablauf der Verfahren verantwortlich. Sie nehmen Aufgaben im Bereich Rechtspflege wahr und bilden die Schnittstelle zwischen der Justiz und rechtsuchenden Bürgern.
Hat die Justizsekretärin ihre Zeit im Einstiegsamt erfolgreich absolviert, steigt sie in die Laufbahn des mittleren Justizdienstes auf und ist fortan Justizfachwirtin. Ein ähnlicher Beruf ist der des Justizfachangestellten, bei welchem jedoch kein Beamtenverhältnis besteht.
Die Justizsekretärin kümmert sich um den reibungslosen Ablauf aller Arbeiten im Gericht und der Staatsanwaltschaft. Dafür ist sie im Wesentlichen mit der Dokumentenpflege betraut, so fertigt die Justizsekretärin Schriftstücke an, legt Akten ordnungsgemäß ab und verwaltet diese laufend. Sie nimmt Anträge, Rechtsmittel und Erklärungen an und überwacht Fristen und Termine. Ihr obliegt es, Vollstreckungsklausuren sowie Rechtskraft- und Notfristzeugnissee zu erteilen. Sie behält die laufenden Verfahren im Blick und bewirkt die Ladung von Parteien, Zeugen und Sachverständigen, die für einen Rechtsfall dazu gezogen werden. In Strafverhandlungen übernimmt die Justizsekretärin die Protokollführung.
Sie ist des Weiteren für büroorganisatorische und administrative Aufgaben verantwortlich, indem sie Gerichtskosten berechnet und einzieht. Ebenso berechnet sie Entschädigungen für Zeugen und setzt die Vergütungen von Sachverständigen fest. Die Justizsekretärin kümmert sich um die Führung öffentlicher Register bei Gerichten, beispielsweise dem Grundbruch oder Handels- und Vereinsregister. In diese gewährt sie in besonderen Fällen Einsicht und erteilt rechtsuchenden Bürgern Auskünfte. Die Justizsekretärin wickelt eigenständig die Vollstreckung von Geldstrafen ab und übernimmt weitere sachbearbeitende Aufgaben im Bereich der Justizverwaltung.
Der Justizsekretär ist Beamter im Einstiegsamt des mittleren Justizdienstes und findet deshalb bei Gerichten verschiedener Zuständigkeiten (Amtsgerichte, Landgerichte, Oberlandesgerichte und Fachgerichte) sowie bei Staatsanwaltschaften Beschäftigung. Dort sind sie in Büroräumen anzutreffen, wohnen Verhandlungen im Gerichtssaal bei und erledigen verwaltende Aufgaben im Archiv.
Um als Justizsekretärin zu arbeiten, wird eine Ausbildung in Form eines zweijährigen Vorbereitungsdienstes absolviert. An diese schließt die Laufbahnprüfung für den mittleren Justizdienst an. Nach erfolgreichem Bestehen wird die Justizsekretärin ins Beamtenverhältnis auf Widerruf aufgenommen.
Der Vorbereitungsdienst ist in einen theoretischen und einen praktischen Ausbildungsteil gegliedert. In der theoretischen Ausbildung findet Unterricht im Klassenverband statt. Dort werden unter Anderem Kenntnisse in den Bereichen Zivil- und Strafrecht, Grundbuch- und Registerwesen, Vollstreckungs- und Insolvenzsachen sowie Verfassungsrecht und Gerichtsverfassungsgesetz vermittelt. Die praktische Ausbildung findet in den Gerichten und Staatsanwaltschaften selbst statt, hier lernt die Justizsekretärin Verwaltungsaufgaben selbstständig zu erledigen und die gerichtliche Zahlstelle zu verwalten. Außerdem versendet sie Vorladungen, führt Akten und füllt Formulare aus. Um zum Vorbereitungsdienst zugelassen zu werden, benötigt man in der Regel einen mittleren Schulabschluss oder einen Hauptschulabschluss mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung. Gute Deutsch- und Mathematikkenntnisse erleichtern den Zugang zur Ausbildung.
Beamtinnen anderer Laufbahnen und Angestellte mit geeigneter Vorbildung können ebenfalls Justizsekretärin werden, wenn eine entsprechende Befähigung vorliegt. Diese wird durch die zuständige Justizdienstbehörde geprüft und kann einen Laufbahnwechsel zur Justizsekretärin ermöglichen.
Hat die Justizsekretärin ihre Zeit im Beamtenverhältnis auf Widerruf erfolgreich absolviert, steigt sie als Justizfachwirtin in den mittleren Justizdienst auf. Danach stehen ihr weitere Karrieremöglichkeiten offen, etwa durch eine Weiterbildung zur Rechtspflegerin oder Gerichtsvollzieherin im mittleren bzw. gehobenen Dienst. Außerdem kann sie ein Studium in Staats- und Verwaltungswissenschaften oder der Rechtswissenschaft (Jura) absolvieren und damit Anwältin oder Richterin werden.
Der Justizsekretär zeichnet sich durch ein ausgeprägtes Verantwortungsbewusstsein aus, so ist er äußerst pflichtbewusst und erledigt die ihm aufgetragenen Aufgaben mit Gewissenhaftigkeit und Sorgfalt. Ihr eigenverantwortliches und selbstständiges Arbeiten sorgt für einen reibungslosen Ablauf der Gerichtsverfahren und des Alltages in der Staatsanwaltschaft. Dafür bringt der Justizsekretär ein ausgeprägtes Organisationstalent mit, um die verschiedenen Aufgaben zu koordinieren und Termine sowie Fristen im Blick zu behalten.
Für die Rechtspflege und Registerführung ist ein gutes Namens- und Zahlengedächtnis nützlich, ebenso wie eine hohe Merkfähigkeit. Sprachliches Ausdrucksvermögen und Rechtschreibsicherheit sind insbesondere für das Anfertigen von Schriftstücken, Zeugenvorladungen und der Protokollführung wichtig.
Da Justizsekretäre die Schnittstelle zwischen Justiz und rechtsuchenden Bürgern bilden, sind sie im regelmäßigen Kontakt mit Menschen. Daher ist eine gute Kooperations- und Kommunikationsfähigkeit essenziell, außerdem ein hohes Einfühlvermögen in die verschiedenen Belange der Bürger. Verschwiegenheit ist äußerst wichtig, um vertrauliche Informationen zu Straffällen und Rechtsvorgängen zu schützen.