Im Bereich des Straßen- und Tiefbaus planen, überwachen und steuern Straßenbauermeister und Straßenbauermeisterinnen den Bau von Fahrradwegen, Gehwegen und Straßen sowie den Austausch alter Leitungen. Sie übernehmen verschiedene Fach- und Führungsaufgaben und sind gegebenenfalls auch in einer leitenden Funktion tätig. Im Volksmund wird häufig auch die Bezeichnung Straßenbaumeister verwendet.
Aufgaben eines Straßenbauermeisters: zwischen Büro und Baustelle
Ein Straßenbauermeister ist vor allem für die Organisation der Arbeitsabläufe auf Baustellen des Straßen- und Tiefbaus verantwortlich. Hierfür plant er zunächst den konkreten Bauablauf und berücksichtigt dabei insbesondere das verfügbare Budget und den zeitlichen Rahmen. Außerdem erstellt er Leistungsbeschreibungen, Entwurfsarbeiten und Massenberechnungen, um unter anderem den Einsatz von Ressourcen möglichst genau planen zu können. Geht es schließlich auf die Baustelle, leitet der Straßenbauermeister Fachkräfte an, bildet angehende Kräfte aus und weist seinen Mitarbeitern Aufgaben zu.
Neben diesen Fachaufgaben übernehmen Straßenbauermeister auch kaufmännische und verwaltende Aufgaben. Sie kalkulieren Angebote und Kostenvoranschläge, verhandeln Konditionen mit Zulieferern und beraten ihre Kunden bzw. Auftraggeber. Gerade in kleineren Betrieben führt ein Straßenbauermeister auch selbst praktische Aufgaben aus. Vor allem anspruchsvollere Arbeiten fallen dann in seinen Verantwortungsbereich. Leitet ein Straßenbauermeister einen Betrieb, entwickelt er außerdem die betrieblichen Grundsätze und übernimmt Aufgaben der Personalauswahl und Erfolgskontrolle.
Straßenbauermeister sind entweder selbstständig oder angestellt in Tiefbauunternehmen und Betrieben des Schachtbaus tätig. Darüber hinaus ist eine Tätigkeit in folgenden Bereichen möglich:
Der Beruf der Straßenbauermeisterin ist reglementiert und bundesweit einheitlich geregelt. Es muss die berufliche Meisterweiterbildung zur Straßenbauermeisterin absolviert werden. Auch die Zulassung zur Meisterweiterbildungsprüfung ist reglementiert. Zwar müssen angehende Straßenbauermeisterinnen keinen Lehrgang besuchen, sie müssen aber zuvor die Gesellinnenprüfung als Straßenbauerin erfolgreich bestanden haben. Alternativ ist auch der Abschluss in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf in Verbindung mit mehrjähriger Berufstätigkeit im Straßenbauerhandwerk qualifizierend für die Zulassung zur Prüfung. Eine Straßenbauerin, die sich in diesem Handwerk selbstständig machen möchte, benötigt dafür den Meisterinnentitel.
Durch Weiterbildungen können Straßenbauermeisterinnen weitere Qualifikationen erlangen. Durch die Weiterbildung zur Betriebswirtin werden beispielsweise weitere kaufmännische Inhalte vermittelt. Auch ein Studium – beispielsweise in dem Fach Bauingenieurwesen – kann sinnvoll sein, besonders wenn Straßenbauermeisterinnen eine Führungsposition anstreben. Mit dem Meisterinnenabschluss ist auch ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung der Zugang zu einem Studium möglich.
Straßenbauermeisterinnen sind wahre Organisationstalente und verfügen über ausgeprägte Sozialkompetenz sowie Führungsqualitäten und Durchsetzungsvermögen, um andere Mitarbeiter anleiten zu können. Neben handwerklichem Geschick, technischem Verständnis und einem sicheren Umgang mit Zahlen, benötigen Straßenbauermeisterinnen Verantwortungsbewusstsein und Kenntnisse in den einschlägigen Vorschriften. Dies ist besonders für die ordnungsgemäße Absicherung der Baustellen essenziell. Straßenbauermeisterinnen benötigen mindestens einen Führerschein der Klasse B, um zu den Baustellen fahren zu können. Sie sollten außerdem flexibel sein, da sie häufig zwischen Büro und Baustelle wechseln.