Ob selbstständig oder angestellt: Zahntechnikermeister und Zahntechnikermeisterinnen übernehmen Führungsaufgaben in Zahnkliniken und Dentallabors. Dort bilden sie den Nachwuchs aus und übernehmen verschiedene verwaltende oder leitende Tätigkeiten. Wenn die Umstände es zulassen, stellen sie zudem selbst Zahnimplantate und Prothesen her.
Zahntechnikermeister tragen mehr Verantwortung als die meisten Mitarbeiter. Als Führungskräfte planen sie Arbeitsabläufe, bestimmen Personaleinsätze und kümmern sich um kaufmännische und betriebliche Angelegenheiten. Die Verhandlung mit Lieferanten gehört genauso dazu wie die Kalkulation von Angeboten für Kunden.
Insbesondere in kleineren Betrieben besteht die Möglichkeit, dass sie teilweise zusätzlich noch den Aufgaben eines Zahntechnikers nachgehen und ihr handwerkliches Können einsetzen. Dann stellen sie Modelle, Brücken, Prothesen, Kronen und andere Arten von Zahnersatz für die Patienten ihrer Kunden – den Zahnärzten und Kieferorthopäden – her. Mit Präzision und Geschick verwenden die erfahrenen Dentaltechniker unterschiedlichste Werkstoffe und nutzen verschiedene Technologien, um optimal angepasste Produkte zu gestalten.
Als geprüfte Meister für Zahntechnik gehört es außerdem zu ihren Aufgaben, neue Azubis auszubilden. Sollte ein Zahntechnikermeister sich selbstständig machen oder bis zur Geschäftsführung aufgestiegen sein, ist er zudem für den wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens mitverantwortlich.
In der Regel arbeitet eine Zahntechnikermeisterin in Dentallabors oder Zahnkliniken. Alternativ kann sie auch in größeren Zahnarztpraxen mit eigenem Praxislabor tätig sein. Aufgrund ihrer Führungsposition arbeitet sie häufig eher im Büro. Im Gegensatz zu Gesellinnen stehen Meisterinnen die Türen zur Selbstständigkeit offen: Sie können ein eigenes Labor gründen und dort die Leitung übernehmen.
Beim Zahntechnikermeister handelt es sich um einen Weiterbildungsberuf. Dieser kann mit dem Abschluss der Meisterprüfung nach bundesweit einheitlicher Regelung ausgeübt werden. Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung ist üblicherweise die bestandene Gesellenprüfung zum Zahntechniker. Aber auch der Abschluss anderer anerkannter Ausbildungsberufe in Verbindung mit mehrjähriger relevanter Berufserfahrung bietet Zugang zur Meisterprüfung. Die Dauer der Weiterbildung ist nicht einheitlich geregelt. Vielmehr hängt sie vom Bildungsanbieter und von der Unterrichtsform ab. Der Besuch einer Weiterbildung ist übrigens nicht verpflichtend, wird jedoch empfohlen, um sich bestmöglich auf die Abschlussprüfung vorzubereiten.
Um später ihre persönlichen und technischen Kompetenzen zu erneuern oder zu erweitern, können Zahntechnikermeister Anpassungsweiterbildungen belegen. Hierzu gehören beispielsweise:
Wenn Zahntechnikermeister neben ihrem Kompetenzprofil auch ihre Karrierechancen verbessern wollen, haben sie die Möglichkeit, die kaufmännische Weiterbildung zum Betriebswirt (HwO) zu absolvieren. Auch ein Studium ist denkbar, wobei sich die Studiengänge Medizinische Technik, Mikrotechnik, Mikrosystemtechnik oder Zahnmedizin anbieten.
Während eine Gesellin sich bei ihrer Arbeit als Zahntechnikerin vor allem auf ihr handwerkliches Können verlassen kann, gestalten sich die Tätigkeiten der Meisterin deutlich vielseitiger. Als Führungskraft muss sie zusätzlich Personal und Unternehmen wirtschaftlich führen können. Außerdem braucht sie Verhandlungsgeschick, um mit Kunden und Lieferanten gute Geschäftsbeziehungen aufzubauen und zu pflegen.