Baudirektor beziehungsweise Baudirektorin ist die amtliche Bezeichnung für den Beruf derjenigen Person, die Bauprojekte ausarbeitet und spezifiziert, Planungsgrundlagen sowie Leistungsbeschreibungen erarbeitet und die Bauausführung beaufsichtigt.
Die Besonderheit dieser Berufsbezeichnung besteht in dem Beamtenverhältnis beziehungsweise der hierauf zutreffenden Besoldungsgruppe A 15. Somit unterscheidet sich der Baudirektor von der zumeist im Angestelltenverhältnis oder selbstständig tätigen Bauleiterin.
Eine veraltete Bezeichnung für den Beruf des Baudirektors ist die des Baubeamten. Synonym verwendet werden außerdem Begrifflichkeiten wie Baumeisterin sowie Bauingenieur, vor allem auch Beamtin im gehobenen oder höheren bautechnischen Dienst und die Bezeichnung Baurat im Eingangs- oder Einstiegsamt.
Die Baudirektorin beschäftigt sich grundlegend mit der Durchführung von Bauprojekten, wie beispielsweise von Wohngebäuden, Gewerbe- und Industrieflächen sowie dem Brücken- oder Straßenbau. Diese Tätigkeit beginnt bereits mit der Erstellung einer Planungsgrundlage, die die Baudirektorin während der gesamten Projektdauer laufend prüft. Hierfür setzt sie sich mit Gesetzen, Rechtsverordnungen und Verwaltungsanweisungen über das geplante Bauobjekt auseinander.
Handelt es sich um ein öffentliches Bauprojekt, schreibt sie dieses für die Öffentlichkeit aus und leitet das Vergabeverfahren der am Bau beteiligten (Interessens-)Parteien. So führt sie entsprechende Verhandlungen und nimmt häufig eine repräsentative Funktion gegenüber der Öffentlichkeit ein. Dies geschieht manchmal auch durch die Zusammenarbeit mit Medien, wie beispielsweise der regionalen Presse, die sie über den Baustand informiert.
Die Baudirektorin holt weitere Angebote verschiedener Dienstleister und Warenanbieter ein, vergleicht diese und entscheidet über den jeweiligen Zuschlag. Sie hat also Sach- und Verwaltungsaufgaben inne und hält die Dienst- und Fachaufsichten über die am Bau beteiligten Mitarbeiter ab. Ihr obliegt somit die wesentliche Personalführung und -verantwortung.
Diese Verantwortung erfüllt sie des Weiteren durch ihre Aufsicht über den gesamten Bau, so formuliert sie bei Bedarf Reklamationen von Bauteilen oder ausgeführten Arbeiten und leitet die abschließende Bauabnahme.
Da der Beruf des Baudirektors einer amtlichen Tätigkeit entspricht, arbeitet er meist in der öffentlichen Verwaltung und ist damit verbeamtet. Er ist insbesondere bei Baubehörden der Kommunen, Länder und des Bundes beschäftigt.
Um als Baudirektorin verbeamtet zu werden, wird in der Regel eine Ausbildung im höheren bautechnischen Dienst in Form eines zweijährigen Vorbereitungsdienstes vorausgesetzt. Diese Berufsausbildung führt zum Staatsexamen, welches geläufig auch als Große Staatsprüfung bezeichnet wird.
Die Voraussetzung für diesen Bildungsweg ist mindestens ein absolviertes Masterstudium, etwa im Bereich der Architektur, des Bauingenieurwesens oder im Maschinenbau, alternativ ein gleichwertig anerkannter Hochschulabschluss in einem technischen Studienfach.
Beamtinnen anderer Laufbahnen und Angestellte, die eine geeignete Vorbildung nachweisen, können sich eine entsprechende Befähigung zur Ausübung des Berufes durch ihre jeweilige Dienstbehörde ausstellen lassen. Damit wird es ihnen möglich, sich ebenfalls zum höheren bautechnischen Dienst und damit für die Tätigkeit der Baudirektorin zu qualifizieren.
Die Aufnahme in das Beamtenverhältnis ist in Deutschland geregelt. So müssen Personen, die als Baudirektoren arbeiten wollen, die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen oder Staatsbürger anderer EU-Mitgliedstaaten sein.
Als persönliche Anforderungen an Baudirektoren gelten nachweisbare Erfahrungen im Management und der Organisation. Dies ist hilfreich, um Leitungsaufgaben wahrzunehmen und wirtschaftliche Aspekte während der gesamten Projektdauer zu vereinbaren. Zudem sollten Baudirektoren Kenntnisse in der Mitarbeiterführung besitzen, damit sie die Mitarbeitenden motivieren und deren Zufriedenheit sicherstellen können. Dafür sind Schlüsselkompetenzen wie Kommunikationsfähigkeit und Teamarbeit essenziell.
Da Baudirektoren die leitende Funktion einnehmen, ist eine eigenständige und verantwortungsbewusste Arbeitsweise von besonderer Bedeutung. Damit die Arbeit mit beteiligten Parteien, Investoren, Mitarbeitern und sonstigen Bauabteilungen problemlos und fristgerecht ablaufen kann, ist eine gute Koordination wichtig. So müssen Baudirektoren kompromissfähig sein, gleichzeitig jedoch ein gutes Durchsetzungsvermögen für die teilweise anspruchsvollen Verhandlungen besitzen. Sie müssen stressresistent sein und auch unter Zeitdruck einen Überblick über den Stand des Bauprojektes und über womöglich vorzunehmende Verbesserungen bewahren können.
Außerdem werden eine gewisse Reisebereitschaft und Flexibilität vorausgesetzt. Diese ist gerade hinsichtlich der durchzuführenden Baubeaufsichtigungen sowie gelegentlich abends stattfindenden Öffentlichkeitsarbeit und Presseterminen gefragt.