Ein längerer oder wiederholter Ausfall einer Arbeitskraft ist sowohl für Unternehmen als auch für die Belegschaft belastend. Das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist ein Angebot zur Unterstützung betroffener Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, welches die langfristige Erhaltung des Arbeitsplatzes zum Ziel hat.
BEM-Beauftragte sind verantwortlich für die rechtsgemäße Einleitung und Umsetzung des gesamten BEM-Prozesses im Unternehmen. Als BEM-Beauftragte werden häufig alle am betrieblichen Eingliederungsmanagement beteiligten Personen bezeichnet. Zu unterscheiden ist der BEM-Fallmanager, welcher konkrete Mitarbeitergespräche führt, von BEM-Beraterinnen, Verantwortlichen, Beauftragten bzw. Koordinatorinnen. Besonders bei kleineren Unternehmen sowie betriebsinternen BEM-Beauftragten können diese beruflichen Abgrenzungen verschwimmen.
BEM-Beschäftigte arbeiten meist mit dem Gesundheitsmanagement und Personalwesen der Firma zusammen und stehen beispielsweise in Kommunikation mit dem Personalrat bzw. der Betriebsrätin, der HR-Controllerin, der Gleichstellungsbeauftragten oder dem Betriebsarzt.
Das Zuständigkeitsfeld der BEM-Beauftragten lässt sich teilweise nur schwer von anderen im betrieblichen Eingliederungsmanagement tätigen Mitarbeiterinnen abgrenzen. Grundsätzlich koordiniert die Beauftragte das gesamte Verfahren. Ein BEM-Gespräch wird Arbeitnehmerinnen angeboten, die über einen einjährigen Zeitraum insgesamt länger als 6 Monate arbeitsunfähig waren. Registriert die BEM-Beauftragte einen solchen Fall, kontaktiert sie die BEM-Berechtigte und bietet dieser ein erstes und unverbindliches Informationsgespräch an, in welchem die Betroffene über ihre Situation und Rechte aufgeklärt wird.
Nimmt die BEM-Berechtigte das Eingliederungsangebot an, unternimmt die BEM-Koordinatorin alle weiteren Vorbereitungen, klärt datenschutzrechtliche Fragen, kommuniziert mit der Geschäftsleitung und erstellt Gesprächsgrundlagen wie beispielsweise Fragebögen. Dafür muss sie neben ihren fundierten Kenntnissen im Sozialversicherungsrecht, Arbeits- und Gesundheitsschutz ebenfalls aktuelle Gesetzesänderungen berücksichtigen.
Anschließend wird gemeinsam an Reintegrationsmaßnahmen und Lösungswegen gearbeitet, welche eine optimale Wiedereingliederung der Mitarbeiterin sowie die Prävention erneuter Arbeitsunfähigkeit zum Ziel hat. Die BEM-Beauftragte erarbeitet Vorschläge und Konzepte wie zum Beispiel die Anpassung des Arbeitsplatzes, Änderungen der Arbeitszeiten oder vermehrte Pausen. Gegebenenfalls kann auch eine Umschulung oder Weiterbildung der Arbeitnehmerin infrage kommen. Als BEM-Koordinatorin ist sie für eine rechtssichere Dokumentation sowie die Kommunikation mit externen Instanzen zuständig, beispielsweise einer Rehabilitationsstelle, Berufsgenossenschaft oder Krankenversicherung.
Unabhängig von der Unternehmensgröße ist jeder Arbeitgeber bei gegebenem Anlass gesetzlich dazu verpflichtet, dem betroffenen Mitarbeiter ein BEM-Angebot zu unterbreiten. Ob Bauunternehmen, Krankenhäuser oder Ingenieurbüros - ein betriebsinterner BEM-Beauftragter kann in Unternehmen aller Wirtschaftsbereiche tätig werden. Ebenfalls hat er die Möglichkeit, als externer BEM-Beauftragter seine Dienstleistung anzubieten und beispielsweise bei Integrationsämtern, Unfallkassen oder anderen Versicherungsträgern eine Anstellung zu finden.
Eine BEM-Beauftragte hat in der Regel eine Ausbildung in der Pflege, im Personalwesen, Gesundheits- oder Sozialbereich absolviert. Ihre umfangreichen Rechtskenntnisse kann sie im Rahmen einer Weiterbildung zur BEM-Beauftragten bzw. BEM-Koordinatorin erwerben. Diese wird beispielsweise von der jeweiligen Industrie- und Handelskammer (IHK) angeboten. Außerdem kann sie sich weitere Zusatzqualifikationen aneignen, welche es ihr ermöglichen, in der systematischen Beratung als betriebliche Gesundheitsmanagerin oder Fallmanagerin zu arbeiten.
Zugang zu diesen Tätigkeiten kann eine BEM-Beauftragte ebenfalls durch ein Studium erlangen. Hierfür bieten sich besonders die Studiengänge Gesundheitsmanagement, Sozialpädagogik, Psychologie oder Sozialwissenschaften an.
Ein Beauftragter für betriebliches Eingliederungsmanagement sollte in jedem Fall eine ausgeprägte Beratungskompetenz und Kommunikationsstärke aufweisen. Er tritt professionell und authentisch auf, ist zuverlässig sowie vertrauenswürdig und besitzt eine zielorientierte Arbeitsweise. Wichtig sind ein gutes Konfliktmanagement, Objektivität und Aufgeschlossenheit. Außerdem ist er empathisch und bereit, sich regelmäßig weiterzubilden.