Gehaltsspanne: Büroleiter/-in in Deutschland

 
7.688 €
8.928 €
10.367 €
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  • 8.928 € Bruttogehalt (Median) bei 40 Wochenstunden: 50% der Datensätze liegen über diesem Wert und 50% darunter.
  • 7.688 € (Unteres Quartil) und 10.367 € (Oberes Quartil): 25% der Gehälter liegen jeweils darunter bzw. darüber.
  • Die berechneten Werte beziehen sich auf die allgemeine Verteilung der Gehälter in diesem Beruf (unabhängig von Berufserfahrung, Personalverantwortung etc.).
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Bruttogehalt:
 

Büroleiter/-in

 

Die Berufsbezeichnung Büroleitung kann verschiedene Tätigkeitsbereiche umfassen. Sowohl die Büroleitung im Handwerk und die Assistenz der Geschäftsführung, als auch Rechtsfachwirte und Rechtsfachwirtinnen (veraltet Bürovorsteher und Bürovorsteherinnen) und wissenschaftliche Mitarbeiter von Bundestagsabgeordneten werden Büroleiter und Büroleiterinnen genannt.

 
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Jobangebote für Büroleiter/-in

Bruttogehalt:
Durchschnittliches Bruttogehalt bei 40 Wochenstunden

Aufgaben eines Büroleiters in Handwerk, Politik und Recht

Obwohl Büroleiter im Handwerk, in der Politik und in Anwaltskanzleien verschiedene Aufgaben haben, gehen sie teilweise auch ähnlichen Tätigkeiten nach. Sie organisieren und optimieren die Arbeitsabläufe im Büro, koordinieren die Termine ihrer Vorgesetzten, delegieren Mitarbeiter und planen deren Arbeitseinsatz.

Während die Aufgaben eines Büroleiters von Konzern- und Firmenvorständen deckungsgleich mit denen eines Assistenten der Geschäftsführung sind, erstellt ein Büroleiter im Handwerksbetrieb,  die bereits genannten Aufgaben ergänzend, Arbeitszeit- und Gehaltsabrechnungen. Er pflegt darüber hinaus Kunden- und Lieferantendaten, kalkuliert die Preise für eingehende Aufträge und erstellt entsprechende Angebote.

In Anwaltskanzleien und Notariaten bilden Büroleiter als Rechtsfachwirte außerdem den Fachkräftenachwuchs aus und weiter. Darüber hinaus bereiten sie Rechtsbehelfe und Rechtsmittel vor und übernehmen anwaltliche Sacharbeitertätigkeiten. So stellen sie außerdem eine vermittelnde Funktion zwischen Mandant und Anwalt dar.

Im politischen Bereich übernehmen Büroleiter als wissenschaftliche Mitarbeiter neben der Koordination und Organisation des Terminkalenders der Bundestagsabgeordneten, Ministerpräsidenten oder anderen politischen Amtsträger die Korrespondenz ihrer Vorgesetzten. Ein wichtiger Bestandteil dieser Aufgabe ist es, vorab wichtige Informationen und Fragestellungen herauszufiltern. Teilweise unterstützen Büroleiter auch bei inhaltlicher Arbeit, indem sie beispielsweise für fachfremde Sachverhalte, die in Interviews besprochen werden sollen, im Vorfeld recherchieren. Außerdem verfassen sie Pressemitteilungen und pflegen Websites und Profile auf sozialen Netzwerken.

Wo Büroleiter arbeiten

Büroleiter im Handwerk finden in Handwerksbetrieben unterschiedlicher Wirtschaftsbereiche Beschäftigung, während Rechtsfachwirte vor allem in Rechts-, Notar- und Patentanwaltsbüros arbeiten. Büroleiter in der Politik sind vor allem in Büros von Abgeordneten und Abgeordneteninnen, von Ministerpräsidenten und -präsidentinnen sowie des Kanzlers oder der Kanzlerin tätig.

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Gehälter nach Bundesland: Büroleiter/-in
Bruttogehalt:
Baden-Württemberg: 9.348 €
Bayern: 9.123 €
Berlin: 8.608 €
Brandenburg: 7.849 €
Bremen: 8.734 €
Hamburg: 9.199 €
Hessen: 9.285 €
Mecklenburg-Vorpommern: 7.676 €
Niedersachsen: 8.526 €
Nordrhein-Westfalen: 8.960 €
Rheinland-Pfalz: 8.839 €
Saarland: 8.669 €
Sachsen: 7.876 €
Sachsen-Anhalt: 7.787 €
Schleswig-Holstein: 8.434 €
Thüringen: 7.867 €
Durchschnittliches Bruttogehalt bei 40 Wochenstunden.
Minimum Maximum
Durchschnitt
Durchschnittliches Bruttogehalt bei 40 Wochenstunden

Wie wird man Büroleiterin?

Eine Büroleiterin im Handwerk muss in der Regel eine dreiwöchige bis zweimonatige Weiterbildung absolvieren. Diese ist durch die Handwerkskammer geregelt. Zulassungsvoraussetzung für diese Weiterbildung sind vier Jahre kaufmännische Berufserfahrung in einem Handwerksbetrieb oder eine abgeschlossene Gesellenprüfung in Verbindung mit einer zweijährigen kaufmännischen Tätigkeit in einem Handwerksbetrieb. Büroleiterinnen im Handwerk, die sich weiterbilden möchten, können beispielsweise ein Studium der Betriebswirtschaftslehre oder des Handwerkmanagements antreten.

Die Tätigkeit als Büroleiterin in Anwaltskanzleien erfordert in der Regel eine Weiterbildung zur Rechtsfachwirtin. Diese ist bundesweit einheitlich geregelt, der Besuch eines zugehörigen Lehrgangs ist jedoch nicht verpflichtend. Allerdings muss eine angehende Rechtsfachwirtin für die Teilnahme an der Weiterbildung entweder eine Ausbildung zur Rechtsfachangestellten, zur Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten, zur Patentanwaltsfachangestellten oder zur Notarfachangestellten erfolgreich abgeschlossen haben und mindestens zwei Jahre einschlägige Berufspraxis vorweisen können. Alternativ kann auch mindestens sechsjährige Berufserfahrung für die Teilnahme an der Weiterbildung qualifizieren. Rechtsfachwirtinnen, die beruflich weiter vorankommen möchten, können ein Studium der Rechtswissenschaften anstreben.

Büroleiterinnen in der Politik müssen keinen einheitlichen Bildungsweg absolvieren, um ihre Tätigkeit auszuüben. Ein Studium der Politikwissenschaften oder der Rechtswissenschaften bietet jedoch eine gute Grundlage für den Berufseinstieg. Büroleiterinnen können ihre Tätigkeit als wissenschaftliche Mitarbeiterinnen nutzen, um eine Karriere in größeren Verbänden oder Politikberatungen anzustreben, oder um im späteren Verlauf, einer eigenen politischen Karriere nachzugehen.        

Anforderungen

Unabhängig der spezifischen Tätigkeit benötigen Büroleiterinnen ein ausgebildetes Verantwortungsbewusstsein und Sorgfaltsempfinden sowie ausgeprägte Kommunikationskompetenzen – gegebenenfalls auch auf Englisch. Darüber hinaus gehört es zu ihren Aufgaben sich durchsetzen und ein Team führen zu können.

 

Gehalt nach Berufserfahrung:

Bruttogehalt:
 
> 9 Jahre
8.913 €
 
7–9 Jahre
7.817 €
 
3–6 Jahre
7.451 €
 
< 3 Jahre
7.172 €
 
 
Durchschnittliches Bruttogehalt bei 40 Wochenstunden.
 
 

Gehalt nach Unternehmensgröße:

Bruttogehalt:
 
> 20.000 Mitarbeiter
9.780 €
 
1.001 – 20.000 Mitarbeiter
9.590 €
 
101 – 1.000 Mitarbeiter
9.094 €
 
< 100 Mitarbeiter
8.397 €
 
 
Durchschnittliches Bruttogehalt bei 40 Wochenstunden.
 
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