Das Ziel eines Denkmalpflegers bzw. einer Denkmalpflegerin ist es, das kulturelle architektonische Erbe der Menschheit zu erhalten und in die sich entwickelnde Stadtlandschaft zu integrieren. Dazu erarbeiten sie Maßnahmen zur Instandhaltung, Restaurierung und Rekonstruktion, deren Umsetzung sie z. B. bei Baumaßnahmen sicherstellen müssen.
Der Beruf des Denkmalpflegers hat große Überschneidungen mit dem des Technikers bzw. der Technikerin für Baudenkmalpflege/Altbauerneuerung.
Denkmalpflegerinnen schützen kulturell bedeutsame Bauwerke vor Alterung und Beschädigungen. Um die detailgetreue Restaurierung planen zu können, suchen die Denkmalpflegerinnen in Archiven nach Originalplänen und historischen Zeugnissen. Der nächste Arbeitsschritt ist die Erstellung eines Gutachtens mit den voraussichtlichen Kosten für die Restaurierungsmaßnahmen. Die Denkmalpflegerinnen sind auch für die Überwachung der Restaurierungsarbeiten an den Denkmälern zuständig. Arbeitsobjekte von Denkmalpflegerinnen sind z. B.:
Denkmalpflegerinnen sind auch für die Sicherung archäologischer Bodenfunde auf Baustellen zuständig. Dazu gehört häufig die Verhandlung mit Bauämtern und Kommunen über die Umsetzung der Maßnahmen für den Denkmalschutz. Die Befunde werden dann inventarisiert, indem die Denkmalpflegerinnen Zeichnungen und Fotografien anfertigen, die später zur Rekonstruktion herangezogen werden.
Denkmalpflegerinnen beraten außerdem Eigentümer von denkmalgeschützten Objekten. Sie informieren zu rechtlichen Fragen des Denkmalschutzes und empfehlen Privatbesitzern Maßnahmen zur Erhaltung der Denkmäler.
In der Öffentlichkeitsarbeit tätige Denkmalpflegerinnen schreiben Artikel für Fachzeitschriften, halten Vorträge und organisieren Exkursionen.
Denkmalpflegerinnen werden auch in der Wissenschaft beschäftigt. Als wissenschaftliche Mitarbeiterinnen forschen sie an verschiedenen Maßnahmen für den Denkmalschutz und legen diesbezüglich neue Ziele fest. Ihre Ergebnisse machen sie dann in Fachpublikationen den Studierenden sowie der Fachwelt zugänglich. Denkmalpflegerinnen in der Forschung arbeiten eng mit ihren internationalen Kollegen und Kolleginnen zusammen. Dozentinnen für den Denkmalschutz vermitteln die Maßnahmen den Studierenden. Zur ihren Aufgaben gehören die Durchführung von Vorlesungen und Seminaren sowie die Abnahme von Prüfungen.
Denkmalpfleger finden eine Anstellung bei Denkmalschutzbehörden sowie den Bundesämtern und Landesämtern für Denkmalpflege. Außerdem finden sie bei Verwaltern von historischen Gebäuden, Gartenanlagen und Museen eine Beschäftigung. An Universitäten sind sie als Dozenten oder Wissenschaftler tätig. Eine weitere Möglichkeit ist die Selbstständigkeit, z. B. als Gutachter.
Die Ausbildung zum Denkmalpfleger erfolgt über den Abschluss eines Studiums. Als Weiterbildung kann ein weiterführendes Masterstudium dienen. Folgende Studiengänge sind sowohl für das grundlegende Studium als auch für das Aufbaustudium denkbar:
Um bei Denkmalschutzbehörden arbeiten zu dürfen, ist häufig ein wissenschaftliches Volontariat erforderlich. Für eine wissenschaftliche Tätigkeit oder für Führungspositionen wird mindestens ein Masterstudium oder gar eine Promotion benötigt.
Denkmalpflegerinnen zeichnen sich durch ihre Sorgfalt im Umgang mit Bauwerken und archäologischen Fundstücken aus. Sie können detailgetreue Zeichnungen erstellen und die Ergebnisse ihrer Untersuchung von originalen Bauplänen in der Restaurierung und Rekonstruktion umsetzen. Hierfür ist ein gutes räumliches Vorstellungsvermögen notwendig. Bei der Zusammenarbeit mit Bauämtern und Kommunen verhandeln Denkmalpflegerinnen mit viel Durchsetzungsvermögen. Sie haben zudem die Fähigkeit, ihre Maßnahmen zielgerichtet durch eine gute Planung und Organisation umzusetzen.