Handelslehrerinnen und Handelslehrer vermitteln vor allem an Berufsfachschulen und Wirtschaftsgymnasien wirtschaftswissenschaftliche und kaufmännische Inhalte. Sie können jedoch auch außerhalb des Klassenraums tätig werden und stattdessen eine Karriere in der Wirtschaft wählen.
Ein Synonym, welches für dieses Berufsbild ebenfalls verwendet wird, ist Wirtschaftspädagoge bzw. Wirtschaftspädagogin.
Ähnliche Berufe sind beispielsweise Lehrer, Sozialpädagogin, Wirtschaftswissenschaftler und Wirtschaftspsychologin.
Die Einsatzbereiche und Aufgaben eines Handelslehrers sind sehr vielfältig. Ist er an einer Schule als Lehrer tätig, bereitet er die Schüler auf den Einstieg in das Berufsleben oder auf eine Ausbildung vor. Er plant den Unterrichtsstoff, hält den betriebswirtschaftlichen und volkswirtschaftlichen Unterricht ab und bereitet den Unterricht nach. Außerdem nimmt er seinen Schülern Prüfungen und Leistungskontrollen ab.
Doch ein Wirtschaftspädagoge ist nicht nur an Schulen tätig. Arbeitet er stattdessen in einem Unternehmen oder einem Verband, meist im Personalwesen, ermittelt er den Schulungsbedarf der Angestellten. Er plant und organisiert Ausbildungsmaßnahmen und Weiterbildungsmaßnahmen und nimmt Aufgaben in der Personalplanung, Personalbeschaffung sowie der Personalverwaltung wahr.
Weiterhin kann ein Wirtschaftspädagoge bei Ministerien oder in Kammern tätig sein. Hier übernimmt er Aufgaben in der Bildungsverwaltung und Bildungspolitik, wobei er an der Weiterentwicklung bestehender Regelungen, der Gestaltung von Lehrplänen und der Erstellung von Prüfungsrichtlinien beteiligt ist.
Je nachdem für welchen Tätigkeitsbereich sich ein Wirtschaftspädagoge entscheidet, arbeitet er entweder an einer Berufsschule oder einem Wirtschaftsgymnasium, in der öffentlichen Verwaltung oder einem Unternehmen bzw. Verband im wirtschaftlichen Bereich. Nach einer Promotion ist auch eine Anstellung an einer Universität möglich, jedoch eher unüblich.
Um die Tätigkeit einer Wirtschaftspädagogin ergreifen zu können, wird ein abgeschlossenes grundständiges Studium der Wirtschaftspädagogik vorausgesetzt. Will sie außerdem als Lehrerin arbeiten, benötigt eine Handelslehrerin zusätzlich einen Masterabschluss sowie ein erfolgreich abgelegtes Referendariat, das in der Regel zwei Jahre dauert. Die Arbeit mit Minderjährigen erfordert außerdem die Vorlage eines Führungszeugnisses.
Das Bachelor-Master-System ersetzt im Zuge der Bologna-Reform den Diplom-Studiengang der Wirtschaftspädagogik. Dennoch dürfen sich Handelslehrerinnen mit alten Hochschulabschlüssen weiterhin als Diplom-Wirtschaftspädagoginnen bezeichnen.
Führungspositionen und spezialisierte Aufgabenstellungen sowie die Tätigkeit in der Wissenschaft setzen gegebenenfalls eine Promotion bzw. Habilitation voraus.
Eine Handelslehrerin sollte eine ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit besitzen und gerne mit Menschen arbeiten. Organisationstalent, eine strukturierte Arbeitsweise und ein sicherer Umgang mit Zahlen sind ebenso wichtige Eigenschaften einer Handelslehrerin wie Empathie und Einfühlungsvermögen. Außerdem sollte sie die Fähigkeit besitzen, andere Menschen zu motivieren.