Kinderpflegehelfer und Kinderpflegehelferinnen haben in sozialen Einrichtungen oder in Privathaushalten die Versorgung bzw. Betreuung von Säuglingen und Kleinkindern sowie Kindern und Jugendlichen zur Aufgabe. Sie arbeiten üblicherweise mit pädagogischen Fachkräften wie Kinderpflegerinnen und Erziehern zusammen.
Ähnliche Aufgaben werden von Kinderbetreuerinnen wahrgenommen.
Kinderpflegehelfer übernehmen in Einrichtungen wie Kindergärten, Kinderhorten oder Kinderheimen unter Anleitung von pädagogischen Fachkräften Aufgaben im Bereich der Versorgung von Säuglingen und Kleinkindern sowie der Betreuung von Kindern und Jugendlichen. Beispielsweise wickeln und füttern sie Säuglinge, spielen mit Kleinkindern und helfen ihnen bei der Körperpflege und beim Ankleiden und Auskleiden. Sie beaufsichtigen die Kinder einer Gruppe, schlichten Streit und sorgen für Ordnung in den Räumlichkeiten der jeweiligen Einrichtung.
Die Betreuung der Kinder und Jugendlichen besteht unter anderem darin, sie bei der Erledigung ihrer Hausaufgaben oder beim Lernen zu unterstützen und Freizeitaktivitäten zu organisieren. Sie vermitteln bei Streit oder bei Problemen mit den Eltern und helfen den Kindern und Jugendlichen ebenfalls bei der Bewältigung von Problemen anderer Art.
Auch in Privathaushalten können Kinderpflegehelfer die Versorgung oder Betreuung der Kinder übernehmen und mit ähnlichen Aufgaben betraut sein.
Kinderpflegehelfer finden vor allem in Kindergärten, Kinderkrippen und Kinderhorten sowie in Kinderheimen und anderen Einrichtungen der Kinderhilfe und Jugendhilfe eine Anstellung. Außerdem sind Privathaushalte potenzielle Arbeitgeber von Kinderpflegehelferinnen.
Für die Tätigkeit als Kinderpflegehelferin ist kein fester Bildungsweg vorgeschrieben. Häufig wird Berufserfahrung im Bereich der Kinderpflege vorausgesetzt. In einigen Fällen ist auch eine abgeschlossene Berufsausbildung im sozialen oder pädagogischen Bereich erforderlich, beispielsweise zur Sozialassistentin, zur Erzieherin oder zur Sozialpädagogischen Assistentin. Da der Beruf mit dem Umgang mit Minderjährigen verbunden ist, muss in der Regel auch ein erweitertes Führungszeugnis vorgelegt werden.
Für Kinderpflegehelferinnen, die keine Ausbildung absolviert haben, stellen die genannten Berufsausbildungen eine Möglichkeit zur beruflichen Weiterentwicklung dar. Auch eine Weiterbildung zur Fachwirtin im Erziehungswesen kann neue berufliche Perspektiven schaffen. Die Voraussetzung für diese Weiterbildung ist eine abgeschlossene Berufsausbildung im sozialen oder pädagogischen Bereich.
Mithilfe von Anpassungsweiterbildungen können Kinderpflegehelferinnen ihr erworbenes berufliches Wissen in einzelnen Bereichen erweitern, auffrischen oder vertiefen. Unter anderem werden Anpassungsweiterbildungen in folgenden Themenbereichen angeboten:
Für ihre Arbeit sollten Kinderpflegehelferinnen vor allem Freude an der Arbeit mit Kindern sowie Verantwortungsbewusstsein und Kenntnisse in der Versorgung von Säuglingen, Kleinkindern und Kindern mitbringen. Auch Empathie, Geduld und Durchsetzungsvermögen sind wichtige Voraussetzungen für die Arbeit als Kinderpflegehelferin. Die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen erfordert zudem erzieherisches und pädagogisches Wissen.