Oberstudienräte bzw. Oberstudienrätinnen arbeiten als Lehrer bzw. Lehrerin an einer höheren Schule, zum Beispiel an einem Gymnasium. Es handelt sich hierbei nicht um einen Beruf, sondern um eine Amtsbezeichnung für Beamte, die gleichzeitig das erste Beförderungsamt nach der Position des Studienrats bzw. der Studienrätin einnimmt.
Der Titel wird häufig unter der Abkürzung OStR geführt. Nach der Pensionierung kann der Zusatz a. D. (außer Dienst) angefügt werden. Mitunter finden sich auch die Bezeichnungen Oberstudienrat im Kirchendienst oder Oberstudienrätin im Privatschuldienst, denn verbeamtete Pädagogen und Pädagoginnen müssen nicht zwangsläufig an einer staatlichen Schule unterrichten.
Der Titel Oberstudienrätin ist eine Amtsbezeichnung für verbeamtete Lehrerinnen im sogenannten höheren Dienst (hD), welcher die höchste mögliche Laufbahngruppe für Staatsbedienstete darstellt. Für verbeamtete Lehrerinnen beginnt die Laufbahn im höheren Dienst mit der Ernennung zur Studienrätin – hieran kann eine Beförderung zur Oberstudienrätin anschließen. Handelte es sich dabei in früheren Zeiten noch um eine Regelbeförderung, die nach einer gewissen Dienstzeit automatisch ausgesprochen wurde, so ist hierfür mittlerweile eine Bewerbung nötig. Ist diese erfolgreich, steigt die OStR in die Besoldungsgruppe A14 auf.
In erster Linie ist eine Oberstudienrätin tatsächlich einfach nur Lehrerin. Das heißt somit auch: Zu den täglichen Aufgaben gehört weiterhin die Durchführung von regulärem Unterricht. Diesen bereiten Oberstudienrätinnen gewissenhaft vor und nach, was in der Regel die Erstellung von Unterrichtsmaterialien, die Konzeption von Lerneinheiten und Hausaufgaben sowie die Dokumentation des Lernfortschritts einzelner Schüler umfasst. Hierzu halten sie auch regelmäßige Tests ab, deren Korrektur und Bewertung eine weitere Kernaufgabe von Oberstudienrätinnen darstellt.
Im Regelfall ist die Ernennung zur Oberstudienrätin mit zusätzlichen leitenden oder organisatorischen Pflichten verbunden. Beispielsweise kann eine Koordinationsstelle übernommen werden, bei der etwa auch die Erstellung von Stundenplänen und Vertretungsplänen, die Beschaffung von Lernmitteln oder die allgemeine Fachbereichskoordination in den Verantwortungsbereich fallen. Weitere exemplarische Zusatzaufgaben, die mit einer Beförderung einhergehen können, sind zum Beispiel die Unterstützung der Schulleitung oder die Übernahme der Berufswahlorientierung. Eine Ausnahme stellt das Bundesland Bayern dar: Hier ist der Aufstieg zur Oberstudienrätin eine funktionslose Beförderung.
Oberstudienräte arbeiten üblicherweise an höheren Schulen, die zum Erwerb eines weiterführenden Abschlusses hinführen. Typische Arbeitsorte sind somit Gymnasien, Berufsschulen sowie Gesamtschulen. In Einzelfällen ist es auch möglich, Studierende an einer Hochschule zu betreuen und somit als Oberstudienrat im Hochschuldienst zu arbeiten.
Bevor die Stufe zur Tätigkeit als Oberstudienrätin erklommen werden kann, müssen Pädagoginnen erst als Studienrätin arbeiten. Die genauen Zugangsvoraussetzungen hierfür unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland, im Normalfall beginnt die Ausbildung jedoch mit einem akademischen Studium auf Master-Niveau, welches mindestens zwei Hauptfächer sowie einen pädagogischen Ergänzungsteil umfasst. Anschließend muss ein Referendariat absolviert werden, welches üblicherweise etwa zwei Jahre in Anspruch nimmt. Nach einer in der Regel dreijährigen Probezeit wird dann der Titel der Studienrätin erlangt.
Ob eine Stelle zur Oberstudienrätin vakant wird, hängt auch davon ab, wie viele freie Stellen der Staatshaushalt des jeweiligen Bundeslandes vorsieht. Sollte eine Stelle vakant werden, wird eine entsprechende Ausschreibung von der Schulleitung publiziert. Interessierte können sich dann auf den freien Posten bewerben; die genauen Auswahlkriterien obliegen jeder einzelnen Schule selbst, doch eine positive Beurteilung der Lehrtätigkeiten ist üblicherweise von zentraler Bedeutung. Da man hier durchaus mit Kolleginnen konkurriert, ist der Titel der Oberstudienrätin relativ begehrt. Das heißt aber nicht, dass damit das Ende der Karriereleiter erreicht ist – bei der Position der Studiendirektorin handelt es sich um das nächste Beförderungsamt. Wie dieser berufliche Aufstieg vollzogen werden kann, lässt sich jedoch nicht pauschal sagen, denn die genauen Voraussetzungen variieren von Schule zu Schule.
Als Lehrer unterrichten Oberstudienräte in der Regel zwei, mitunter auch drei unterschiedliche Fächer, in denen sie umfassendes Sachwissen mitbringen müssen. Zusätzlich sollten sie ausgeprägtes pädagogisches Geschick besitzen, um Lerninhalte effektiv vermitteln zu können. Hierfür sind auch Geduld und Kommunikationsstärke gefragt. Beim Umgang mit der Schülerschaft zeichnet sich ein Oberstudienrat außerdem durch Empathie, Autorität und Offenheit aus. Die zusätzlichen administrativen Aufgaben eines Oberstudienrates erfordern weiterhin Fleiß und Organisationstalent.