Ein Studiendirektor bzw. eine Studiendirektorin ist eine verbeamtete Lehrkraft an einer höheren Schule wie etwa einem Gymnasium. Die Bezeichnung beschreibt kein Berufsbild – vielmehr handelt es sich um eine formale Amtsbezeichnung, ähnlich wie bei den niedriger gestellten Positionen der Oberstudienrätin und des Studienrats und erfordert die Übernahme einer besonders ausgebrachten Funktion wie zum Beispiel die des Oberstufenkoordinator oder Fachbetreuers.
Studiendirektoren arbeiten trotz ihrer Verbeamtung nicht zwangsläufig in staatlichen Einrichtungen, sondern können etwa auch an Privatschulen unterrichten und tragen dann dementsprechend den Berufstitel Studiendirektor bzw. Studiendirektorin im Privatschuldienst.
Geläufig ist auch die Verwendung der Abkürzung StD. Mancherorts findet sich zudem die veraltete Bezeichnung Gymnasialprofessor bzw. Gymnasialprofessorin.
Staatsbedienstete im höheren Dienst (hD), womit ihre höchste mögliche Laufbahngruppe bezeichnet wird, können diverse Beförderungsstufen durchlaufen: Wenn sie einer Lehrtätigkeit an einer höheren Schule wie etwa einem Gymnasium nachgehen, folgt auf die Ernennung zum Studienrat in einigen Fällen irgendwann der Aufstieg zum Oberstudienrat. Die nächste Sprosse auf der Karriereleiter ist dann die Position des Studiendirektors – ihr ist die Besoldungsgruppe A15 zugeordnet.
Trotz ihrer hohen hierarchischen Stellung sind Studiendirektoren meist dennoch normale Lehrer und unterrichten weiterhin Schulklassen. Die Ausgestaltung von Unterrichtsstunden und Hausaufgaben, die Abhaltung von mündlichen und schriftlichen Leistungsabfragen sowie deren Korrektur und Bewertung gehören dann ebenso zum Arbeitsalltag wie die außerunterrichtliche und erzieherische Betreuung der Schülerschaft. Wie jeder andere Pädagoge auch haben sie also eine Rolle als Wissensvermittler, Bezugsperson, Autoritätsfigur und Mentor inne.
Der Status des Studiendirektors geht allerdings in jedem Falle mit weiteren Pflichten einher, die sich üblicherweise im administrativen und organisatorischen Bereich bewegen. Hierbei nehmen sie dann häufig eine leitende Funktion ein. Für welche exakten Verantwortlichkeiten ein Studiendirektor zuständig ist, unterscheidet sich von Schule zu Schule: Oftmals werden sie beispielsweise zum stellvertretenden Rektor, zum Fachbetreuer oder zum Stufenkoordinator ernannt. Mögliche Aufgaben sind dann etwa:
Eine Studiendirektorin arbeitet im höheren Schuldienst, der Schülerinnen bis hin zum finalen Abschluss begleitet und Klassen der Sekundarstufe II mit einschließt. Konkret sind folglich Gymnasien, Gesamtschulen und berufsbildende Schulen die Haupteinsatzgebiete einer Studiendirektorin.
Jeder Studiendirektor fängt zuerst als Studienrat an. Die hierfür benötigten Zugangsvoraussetzungen sind in den jeweiligen Beamtengesetzen der Länder festgehalten und können sich daher in Details unterscheiden, doch im Allgemeinen muss in jedem Falle ein Hochschulabschluss auf Master-Niveau mitgebracht werden. Anschließend wird ein in der Regel knapp zweijähriges Referendariat durchlaufen, hierzu gehört auch das Ablegen des Zweiten Staatsexamens. Nach einer Probezeit, die im Normalfall etwa drei Jahre beträgt, folgt dann die Ernennung zum Studienrat.
Wie anschließende etwaige Beförderungen geregelt sind, unterscheidet sich von Schule zu Schule. Ob und wie schnell ein Studienrat in der Hierarchie aufsteigt, hängt einerseits von der Verfügbarkeit freier Stellen, andererseits von der Beurteilung der eigenen Leistung und Befähigung ab. Eine Beförderung ist jedoch nicht selbstverständlich und nur ein geringer Anteil der Lehrerschaft steigt bis zum StD auf, zumal die damit einhergehenden Zusatzpflichten nicht für jeden Pädagogen attraktiv sind. Eine automatische Regelbeförderung nach einer gewissen Dienstzeit existiert nicht mehr, stattdessen werden Vakanzen öffentlich ausgeschrieben. Für diese können sich Interessierte dann bewerben und werden im Erfolgsfall erst zum Oberstudienrat, dann zum Studiendirektor ernannt. Anschließend ist nur noch ein weiterer Aufstieg möglich: Die Beförderung zum Oberstudiendirektor. Diese wird von jeder Schule unterschiedlich gehandhabt, standardisierte Zugangsvoraussetzungen gibt es also nicht.
Studiendirektorinnen müssen all jene Fähigkeiten mitbringen, die auch eine gute Lehrerin auszeichnen: Mit weitreichender Fachkompetenz und didaktischem Geschick gelingt es ihnen, der Schülerschaft das nötige Wissen aus dem Lehrplan zu vermitteln. Weiterhin sind im Umgang mit Schülern vor allem Empathie, soziales Gespür und Kommunikationsvermögen gefragt.
Für den täglichen Unterrichtsbetrieb sind Sorgfalt und Genauigkeit von großer Bedeutung, doch gleichzeitig sollte eine Studiendirektorin auch den Blick für das große Ganze mitbringen, um die mit der Position einhergehenden Zusatzpflichten adäquat bewältigen zu können. Ein natürliches Organisationstalent, koordinative Fähigkeiten sowie Teamgeist stellen weitere wichtige Eigenschaften dar.