Als Luftsicherheitsassistent bzw. -assistentin, eigentlich Luftsicherheitsbeauftragter bzw. Luftsicherheitsbeauftragte (LSB), auch Luftsicherheitskontrollkraft genannt, ist man im Bodensicherheitsdienst an Verkehrsflughäfen beschäftigt. Um dort einen reibungslosen Flugverkehr zu gewährleisten, führen Luftsicherheitsbeauftragte verschiedenste Sicherheitskontrollen durch und kümmern sich weiterhin um die Überwachung von sicherheitsrelevanten Bereichen des Flughafens.
Als Luftsicherheitsassistent überprüft man in erster Linie Frachtgut und Reisegepäck mithilfe von Durchleuchtungsgeräten. Darüber hinaus durchsucht man Fracht und Flugzeuge mit ausgebildeten Sprengstoffspürhunden und sichert die auf dem Rollfeld abgestellten Luftfahrzeuge.
An den Sicherheitsschleusen sorgt ein Luftsicherheitsbeauftragter dafür, dass jeder Passagier die Körperscanner passiert. Darüber hinausführen LSB Körperkontrollen durch, die verhindern sollen, dass Gegenstände mit an Bord genommen werden, die für die übrigen Fluggäste und für das Bordpersonal gefährlich werden könnten. Wird dabei ein Gegenstand entdeckt, der für das Personal verdächtig aussieht, muss das Gepäck geöffnet und weiter mit der Hand geprüft werden. Als Luftsicherheitsbeauftragter ist man ebenfalls in der Videoüberwachung von Flughäfen tätig. Dort verfolgt man Sicherheitsalarme und versucht deren Ursache festzustellen, um diese schnellstmöglich zu beheben.
Darüber hinaus kommen Luftsicherheitsbeauftragte auch in der Organisation von Sicherheitsmaßnahmen an Flughäfen zum Einsatz. In diesem Bereich erstellen und aktualisieren sie Sicherheitspläne, kümmern sich darum, dass die technische Sicherheitseinrichtung immer auf dem neusten Stand ist und überprüfen die Funktionstüchtigkeit von Brandmeldern, Röntgengeräten, Videoüberwachungssystemen etc. Zudem überwachen sie die Einhaltung von Sicherheitsrichtlinien, regeln den Personaleinsatz sowie die Weiterbildung des Personals.
Wer als Luftsicherheitsbeauftragter bzw. Luftsicherheitskontrollkraft tätig sein möchte, muss zunächst eine Ausbildung im Wach- und Sicherheitsgewerbe absolvieren. Diese dauert in der Regel zwei bis drei Jahre und setzt zum einen ein Mindestalter von 18 Jahren und zum anderen ein einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis voraus.
Darüber hinaus muss man eine Zulassung sowie ein Befähigungszeugnis gemäß der Luftsicherheits-Schulungsverordnung besitzen, welches bestätigt, dass man von der Luftsicherheitsbehörde gemäß § 7 Luftsicherheitsgesetz als zuverlässig eingeschätzt wird. Zudem wird im Bewachungsgewerbe meistens der Nachweis über die Sachkundeprüfung gemäß Gewerbeordnung oder eine Bestätigung über die Teilnahme an einer Unterrichtung über die rechtlichen Vorschriften und speziellen Befugnisse im Bewachungsgewerbe verlangt.