Früher war dies ein Dienstgrad bei Polizei und Armee. Umgangssprachlich ist die Bezeichnung „Wachtmeister“ für uniformierte Polizisten bis heute verbreitet. Tatsächlich sind Wachtmeister heute als Justizwachtmeister Beamte des einfachen Dienstes in der Justiz. Sie sind an Gerichten, der Staatsanwaltschaft oder Justizvollzugsanstalten beschäftigt.
Zu ihren Hauptaufgaben zählen der Gebäude und Personenschutz, z. B. bei Gerichtsverhandlungen, in der Justizverwaltung oder für die Gewährleistung von Ruhe, Ordnung und Sicherheit in Justizgebäuden. Bei Gericht bewachen Wachtmeister/innen die Angeklagten, führen diese in den Saal, und führen die Eingangskontrollen in den Gebäuden durch. Teilweise sind sie aber auch für allgemeine Verwaltungsaufgaben, wie die Zustellung von Akten und Berichten zuständig oder im Archiv tätig.
Voraussetzung für den Beruf als Wachtmeister/in ist ein Hauptschulabschluss. Zumeist ist eine vorausgehende Tätigkeit als Justizhelfer notwendig. Wichtige Eigenschaften für den Beruf sind Teamfähigkeit, Belastbarkeit und ein guter Gesundheitszustand. In der Justiz sind sie auch zur Anwendung „unmittelbaren Zwangs“ berechtigt - tragen Handschellen, Pfefferspray, Schlagstock und dürfen körperliche Gewalt zur Eigen- und Fremdsicherung anwenden.
Daher ist eine persönliche und physische Eignung wichtig für den Beruf. Die zumeist 6-monatige Ausbildung ist nicht einheitlich und wird von Land zu Land unterschiedlich geregelt. Sie findet an Gerichten, in Weiterbildungsinstituten, an Justizschulen, JVAs und bei Behörden statt. Mit der Ausbildung als Justizwachtmeister gibt es verschiedene Aufstiegsmöglichkeiten, z. B. in die Beamtenlaufbahn des mittleren Dienstes. Man kann aber auch in Museen und im Sicherheitsdienst tätig werden.