Mediengestalter bzw. Mediengestalterinnen realisieren kreative Ideen und Konzepte. Dabei arbeiten sie mit Bildern, Texten und Tönen. Der Beruf des Mediengestalters ist in zwei Fachrichtungen aufgegliedert: Mediengestalter Bild und Ton sowie Mediengestalter Digital und Print. Die Aufgaben und Einsatzgebiete der jeweiligen Fachrichtungen dieses anerkannten Ausbildungsberufs werden im Nachfolgenden näher beschrieben.
Der Beruf des Mediengestalters ist wie erwähnt in die beiden Bereiche Bild und Ton sowie Digital und Print aufgeteilt. Mit der jeweiligen Fachrichtung gehen verschiedene Aufgaben einher.
Mediengestalter Bild und Ton planen Medienproduktionen. Dabei sind sie nicht nur an der Durchführung beteiligt, sondern richten auch medienspezifische Produktionssysteme ein und stellen Bild- bzw. Tonaufnahmen her, die sie be- und überarbeiten. All dies geschieht unter der Berücksichtigung gestalterischer und vor allem redaktioneller Gesichtspunkte.
Detailliert bedeutet dies: Mediengestalter Bild und Ton sorgen für die Planung, Produktion und Gestaltung von Bild- und Tonmedien. Recherchearbeiten gehören ebenso zu ihren Aufgaben wie die Beratung von Kunden und Programmmitarbeitern. Sie bereiten Arbeitstechniken und -abläufe vor, erstellen Aufwands- und Kostenberechnungen und stimmen Termine ab. Darüber hinaus wählen sie die Übertragungs- und Kommunikationseinrichtungen sowie die jeweiligen Aufnahmegeräte aus und bedienen diese. Die Aufgaben eines Mediengestalters Bild und Ton beinhalten außerdem die Bereitstellung und Konfiguration der nötigen Software, die enge Zusammenarbeit mit dem Produktionsteam bezüglich Bild- und Tonaufnahmen (bei Außenübertragungen auch unter Livebedingungen) sowie die Sichtung medialer Aufzeichnungen bzw. ihre Prüfung und Bearbeitung im Sinne des redaktionellen Konzepts. Zusammengefasst hat ein Mediengestalter Bild und Ton unter anderem folgende Aufgaben:
Die Aufgaben eines Mediengestalters Digital und Print unterscheiden sich innerhalb der drei Spezialisierungsbereiche Beratung und Planung, Gestaltung und Technik sowie Konzeption und Visualisierung.
Beratung und Planung
Mediengestalter innerhalb des Spezialisierungsbereichs Beratung und Planung haben die Betreuung und Beratung von Kunden sowie die Erstellung von Angeboten für Medienprodukte zur Aufgabe. Darunter fallen die Planung von Projekten, die Bearbeitung von Aufträgen und die Präsentation von Ergebnissen. Zu ihren Aufgaben gehört unter anderem die
Gestaltung und Technik
Mediengestalter dieses Spezialisierungsbereichs gestalten und planen Produktionsabläufe. Sie sind für die Kombination von Medienelementen sowie für die Aufbereitung von Daten für den digitalen Einsatz und ihre Zusammenstellung für den jeweiligen Verwendungszweck zuständig. Zu ihren Aufgaben gehören zum Beispiel die
Konzeption und Visualisierung
Mediengestalter im Spezialisierungsbereich Konzeption und Visualisierung haben die Analyse von Zielgruppen sowie die Erstellung von Medienkonzepten zur Hauptaufgabe. Ebenfalls in ihren Aufgabenbereich fallen die Entwurfspräsentationen und deren mediale Weiterverarbeitung. Zu ihren Aufgaben zählen die
Mediengestalter können nicht nur in den Bereichen Film, Funk und Fernsehen Arbeit finden, sondern auch in Verlagen, Tonstudios, Medien- und Werbeagenturen oder in den Marketing-Abteilungen von Unternehmen aller Wirtschaftsbereiche. Ihr Einsatzgebiet und ihre möglichen Arbeitgeber sind daher vielfältig und umfangreich.
Egal ob Mediengestalterin Bild und Ton oder Mediengestalterin Digital und Print, der Beruf ist in beiden Fällen ein anerkannter Ausbildungsberuf in der Medien- und Kommunikationsbranche. Eine angehende Mediengestalterin muss zunächst entscheiden, in welcher der beiden Fachrichtungen sie ihre Ausbildung absolvieren möchte. Beide Ausbildungen werden im dualen Ausbildungssystem durchlaufen und finden damit parallel im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule statt. Im dritten Lehrjahr der Ausbildung zur Mediengestalterin Digital und Print findet eine Spezialisierung auf einen der drei Spezialisierungsbereiche Beratung und Planung, Gestaltung und Technik oder Konzept und Visualisierung statt. Eine Verkürzung der Ausbildungsdauer kann mit der Fachhochschulreife (oder einer anderen entsprechenden schulischen Voraussetzung) mit der Zustimmung des Ausbildungsbetriebs bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer beantragt werden.