Auch wenn der Begriff Parlamentarischer Berater / Parlamentarische Beraterin bisweilen im deutschsprachigen Raum ungeschützt ist und lediglich einen Mitarbeiter einer Fraktion bezeichnet, so sind doch seine Aufgabenfelder essenziell für die Parteien. Sie sind für die inhaltliche und organisatorische Betreuung der Arbeitsgruppen und Arbeitskreise der verschiedenen Landtags-Fraktionen zuständig und bereiten Themen für die Diskussionen und Beschlussfassung auf.
Der Parlamentarische Berater hält den Kontakt zu Verbänden, Ministerien und Organisationen. Ein Parlamentarischer Berater muss also nicht nur organisatorische Kompetenzen besitzen, sondern zudem über eine gute Kommunikationsfähigkeit verfügen. Als Schnittstelle zwischen Verbänden, Organisationen, Ministerien und der jeweiligen Partei obliegt es dem Parlamentarischen Berater, den Informationsaustausch zwischen diesen beiden Seiten zu fördern und zu unterstützen und tritt in beratender Funktion bei Konflikten auf. Durch diesen Informationsaustausch ist es ihm möglich, die Diskussions-Themen optimal vorzubereiten und hinsichtlich der unterschiedlichen Meinungen zu organisieren.
Ein Parlamentarischer Berater muss demnach ein hohes Maß an Diplomatie mitbringen und konfliktfähig sein. Ebenfalls ist es unumgänglich, dass ein Parlamentarischer Berater eine hohe Stress-Resistenz besitzt, besonders in Zeiten von Wahlen. Oftmals werden mehr als ein Parlamentarischer Berater eingesetzt und als Team vermitteln sie zwischen den beiden Seiten von Partei und anderen Organisationen oder Gruppen. So ist es möglich, das Auftreten der Partei effektiv zu strukturieren und entsprechende Diskussionen zu gestalten.