In nahezu jedem Unternehmen gibt es Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die für den Personalbereich zuständig sind. Der Personalassistent bzw. die Personalassistentin übernimmt nach Absprache mit der Geschäftsleitung zahlreiche administrative und organisatorische Aufgaben im Personalwesen.
Um Verwechslungen mit dem Berufsbild des Personal Assistant zu vermeiden, ist eine weitere gängige Bezeichnung Assistent bzw. Assistentin im Personalwesen.
Ein Assistent im Personalwesen setzt von der Geschäftsleitung festgelegte Personalkonzeptionen in die Praxis um und passt diese ständig an veränderte Gegebenheiten an. Er übernimmt verschiedenste Aufgaben in der Personalplanung, Personalbeschaffung sowie Personalverwaltung. Der Personalassistent bearbeitet die eingegangenen Bewerbungen, überprüft diese und koordiniert daraufhin die Bewerbungsgespräche. Kommt es zu einer Neueinstellung, übernimmt er die Formalitäten, beispielweise die Erstellung von Arbeitsverträgen. Außerdem verwaltet und führt er auch alle anderen Personalunterlagen, koordiniert Abteilungswechsel und registriert Fehlzeiten und Urlaubstage der Mitarbeiter. Zusätzlich bereitet der Personalassistent Abmahnungen sowie Kündigen vor und wickelt diese gegebenenfalls auch ab.
Zu den Aufgaben des Assistenten im Personalwesen zählt auch die Erstellung der Lohnabrechnungen und Gehaltsabrechnungen. Außerdem ist er der Ansprechpartner für jegliche Angelegenheiten der Mitarbeiter. Er beantwortet Fragen zu verschiedenen Themen, beispielsweise zum Mutterschutz, zur Elternzeit, Krankenversicherung oder Sozialversicherung.
Da die Aufgabenbereiche eines Personalassistenten in nahezu allen Unternehmen abgedeckt werden, findet er eine Anstellung in Unternehmen aller Wirtschaftsbereiche. Je nach Größe des Unternehmens kann der Bedarf an Assistenten im Personalwesen variieren.
Um den Beruf der Assistentin im Personalwesen ergreifen zu können, ist eine kaufmännische Ausbildung im Personalwesen notwendig. Hier kommt beispielsweise eine Ausbildung zur Personaldienstleistungskauffrau in Frage. Nach der abgeschlossenen Ausbildung empfiehlt sich für die Personalassistentin eine Aufstiegsweiterbildung, beispielsweise zur Personalfachfrau oder zur Betriebswirtin im Personalwesen.
Eine weitere Weiterbildungsmöglichkeit ist ein Bachelorstudium der Betriebswirtschaftslehre oder des Personalmanagements.
Die Freude am Umgang mit Menschen sowie eine gute Menschenkenntnis sind Grundvoraussetzungen für die Tätigkeit der Personalassistentin. Außerdem sollte sie Verhandlungsstärke, Durchsetzungsvermögen und Kommunikationsstärke mitbringen. Auch eine selbstständige und fokussierte Arbeitsweise sowie Teamfähigkeit sind wichtig, um im Beruf der Assistentin für Personalwesen erfolgreich zu sein.