Bei Privatlehrern und Privatlehrerinnen handelt es sich um Lehrende, die nicht an allgemeinbildenden staatlichen Schulen angestellt oder verbeamtet dort tätig sind. Sie können in klassischen Schulfächern, aber auch außerschulisch in den Bereichen Musik, Sport oder Freizeit unterrichten und haben nicht zwingend eine explizit pädagogische Ausbildung oder einen pädagogischen Hintergrund.
Privatlehrerinnen sind nicht nur als Nachhilfelehrerinnen oder Hauslehrerinnen dafür verantwortlich, Schülern, Studierenden oder anderen Menschen im privaten bzw. häuslichen Rahmen (Nachhilfe-)Unterricht zu erteilen. Eine Privatlehrerin kann auch in anderen Kontexten und Feldern als dem allgemeinen schulischen Bildungsbetrieb Wissen vermitteln – hier einige Beispiele:
Waldorfschullehrer bzw. -lehrerinnen sind für die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Hauptunterricht in Fächern wie Mathematik, Geschichte und Deutsch sowie Fachunterricht wie Musik, Werken, Eurythmie oder Fremdsprachen an Waldorfschulen zuständig. Um Lehrkraft an einer Waldorfschule zu werden, wird entweder eine erfolgreich abgeschlossene Aus- bzw. Weiterbildung als Lehrer/-in an Waldorfschulen oder ein abgeschlossenes weiterführendes Studium der Waldorfpädagogik vorausgesetzt. Waldorfschullehrer benötigen darüber hinaus in Deutschland gemäß der Schulgesetze der Länder eine Unterrichtsgenehmigung, die vom jeweils zuständigen Kultusministerium des Bundeslandes erteil wird. Ein erweitertes Führungszeugnis muss bei einem Umgang mit Minderjährigen vorgelegt werden.
Fluglehrerinnen bzw. Fluglehrer sind für den theoretischen wie praktischen Unterricht zum Führen von Hubschraubern und Flugzeugen verantwortlich. Sie arbeiten in Segelflug- und Flugvereinen sowie -schulen und müssen zunächst eine drei bis fünfmonatige Aus- bzw. Weiterbildung nach europäischer Verordnung absolvieren. Eine Fluglehrerin erhält nur eine Lehrberechtigung für eine Lizenzstufe, in der sie selbst ausreichend Flugerfahrung besitzt.
Fußballtrainer und Fußballtrainerinnen bereiten Fußballmannschaften in Trainingseinheiten, die theoretische Kenntnisse und praktische Fähigkeiten vermitteln, auf Spiele vor und betreuen sie während diesen. Die Erstellung leistungs- und altersgerechter Trainingspläne gehört ebenso zu ihren Aufgaben wie die Anleitung der Übungseinheiten und die Vermittlung von Spieltaktik. Die Ausbildung zum Fußballtrainer obliegt der Ausbildungsordnung des Deutschen Fußball-Bundes (DFB). Fußballtrainer und Fußballtrainerinnen arbeiten in Sport- bzw. Fußballvereinen, sowohl im Leistungs- als auch im Breitensport, beim Deutschen Fußball-Bund oder bei anderen Fußball-Landesverbänden, an Sportschulen, -hochschulen oder -gymnasien sowie an privaten Fußballschulen.
Die Vermittlung der Spieltechniken sowie der Golfetikette und -regeln gehören zu den Inhalten, die Golflehrerinnen und Golflehrer in Gruppen- oder Einzelunterricht behandeln. Die Ausbildung zur Golflehrerin erfolgt auf Basis der internen Vorschriften des jeweiligen Lehrgangsträgers. Ausgebildete Golflehrerinnen arbeiten bei den Betreibern von Golfplätzen, in Golfhotels oder am häufigsten in Vereinen, Verbänden und Schulen des Golfsports.
Musiklehrerinnen und Musiklehrer unterweisen ihre Schützlinge in der Kunst ein Instrument zu bedienen, im Notenlesen, im Gesang und in der Musiktheorie. Das Spektrum der Musikrichtungen, auf die sich eine Musiklehrerin spezialisieren kann, reicht von klassischer Musik und Jazz über Rock bis hin zur Pop-Musik. Die Ausbildung zur Musiklehrerin ist eine landesrechtlich geregelte schulische Ausbildung, die zum Beispiel an Musikakademien, Berufsfachschulen oder Konservatorien absolviert wird und in Vollzeit drei Jahre dauert. Auch eine Teilzeitausbildung ist möglich und führt zur selben staatlichen Abschlussprüfung.
Reitlehrer und Reitlehrerinnen trainieren bzw. unterrichten sowohl Sport- als auch Freizeitreiter in Reitschulen, -vereinen oder -ställen. Um Reitlehrer zu werden, muss man eine Aus- bzw. Weiterbildung erfolgreich absolvieren.
Tanzlehrer und Tanzlehrerinnen unterrichten Kinder, Jugendliche und Erwachsene in Kursgruppen oder in Einzelstunden. In fest eingerichteten Tanzclubs oder in Tanzkreisen bringen sie ihnen die verschiedensten Tänze und Tanzstile bei. Der Weg zum Tanzlehrer führt über eine dreijährige Ausbildung in Vollzeit.
Die Vermittlung der korrekten Ausübung von Entspannungstechniken für Körper und Geist, wie etwa Körper-, Entspannungs-, Meditations- oder Atemübungen, ist Aufgabe eines Yogalehrers bzw. einer Yogalehrerin. Dabei vermitteln sie nicht nur die praktische Ausführung, sondern auch die Theorie. Yogalehrer wird man über eine Aus- bzw. Weiterbildung, die durch Vorschriften des jeweiligen Lehrgangsträgers gestaltet ist.
Privatlehrer können, abhängig von ihrer Qualifikation, in privaten Haushalten oder an öffentlichen Schulen Arbeit finden. Handelt es sich um Lehrkräfte in den Bereichen Musik, Sport oder Freizeit, können mögliche Arbeitgeber Schulen, Vereine, Verbände oder auch sonstige inhaltlich passende Einrichtungen sein.
Privatlehrer, die im privaten Umfeld (Nachhilfe-)Unterricht erteilen, sind meist Akademiker oder Studierende des jeweiligen Fachbereichs, wenn es sich nicht um eine vollständig ausgebildete Lehrkraft handelt.
Bei Privatlehrern im Sinne der musischen, sportlichen oder freizeitlichen Aktivitäten kann der Werdegang zur Lehrkraft, wie in den einzelnen Fällen beschrieben, anders aussehen. Während Lehrtätigkeiten wie Musik- oder Tanzlehrer eine mehrjährige Ausbildung mit staatlicher Abschlussprüfung voraussetzen, können andere mit einer internen Fortbildung (z. B. Fußballtrainer oder Yogalehrer) angegangen werden.