Neurochirurgen bzw. Neurochirurginnen beschäftigen sich mit dem zentralen, peripheren und vegetativen Nervensystem und müssen dabei viel Einfühlungsvermögen im Umgang mit Patienten und Patientinnen mitbringen. Außerdem beweisen sie großes Geschick bei der Bedienung sämtlicher technischer Geräte bei Operationen.
Eine weitere Bezeichnung für den Beruf des Neurochirurgen ist die des Facharztes bzw. der Fachärztin für Neurochirurgie.
Neurochirurgen behandeln Patienten, deren Erkrankungen mit dem zentralen, peripheren oder vegetativen Nervensystem zusammenhängen. Dazu stellen sie zuerst eine Diagnose, indem sie Gespräche mit den Patienten und Patientinnen über die Krankheitsvorgeschichte führen und Untersuchungen mit der Elektroenzephalografie (EEG), der Magnetresonanztomographie (MRT), mit Ultraschallgeräten oder Röntgenstrahlung durchführen.
Nach dieser sogenannten Anamnese stellt der Neurochirurg einen Behandlungsplan auf und führt die notwendigen Operationen durch. Während der Operation setzt der Neurochirurg verschiedene computergesteuerte Assistenzsysteme ein, beispielsweise behandelt er so Tumore, Hormonstörungen, Schädel-Hirn-Traumata, Rückenmarksverletzungen oder chronische Schmerzerkrankungen. Nach einer gelungenen Operation überprüft der Neurochirurg den Heilungsprozess seiner Patienten in regelmäßigen Nachsorgeuntersuchungen und ordnet ggf. eine Rehabilitation an. Aber auch die Feststellung des Hirntods eines Patienten kann zu den Aufgaben eines Neurochirurgen gehören.
Zusätzlich ist ein Neurochirurg für die Verwaltung der Patientendaten zuständig. Er bleibt somit über den aktuellen Behandlungsverlauf jedes Patienten informiert und erstellt Gutachten über den Gesundheitszustand. Außerdem ist die Dokumentation der Behandlung für die Kostenberechnung notwendig.
Ein Neurochirurg kann zudem Ansprechpartner für die neuen Auszubildenden sein und Aufgaben als Stationsleiter wahrnehmen. Die Arbeitszeiten eines Neurochirurgen sind häufig unregelmäßig, da sie sich meist nach der Terminvergabe richten. Außerdem werden Neurochirurgen, die in Krankenhäusern angestellt sind, auch an Wochenenden oder im Nachtdienst eingesetzt.
Für Neurochirurgen besteht die Möglichkeit, an einer Universität zu forschen und zu lehren. Sie arbeiten dort an Forschungsprojekten mit und veröffentlichen ihre Ergebnisse in Fachpublikationen. Als Dozenten halten sie Vorlesungen und Seminare ab und unterstützen die Studierenden bei wissenschaftlichen Arbeiten.
Neurochirurginnen werden in Krankenhäusern und Universitätskliniken angestellt. Außerdem finden sie bei Facharztpraxen eine Beschäftigung oder machen sich mit ihrer eigenen Praxis selbstständig. An Universitäten werden sie als wissenschaftliche Mitarbeiterinnen oder Dozentinnen beschäftigt.
Voraussetzung für die Tätigkeit als Neurochirurg ist eine Facharztweiterbildung, die an Universitätskliniken oder in Facharztpraxen absolviert werden kann. In den 6 Jahren der Weiterbildung arbeitet der Neurochirurg in der stationären Patientenbetreuung, in der Intensivmedizin sowie in der Neurochirurgie und bildet sich in der Diagnose und Neurologie weiter. Auch nach der Ausbildung ist die regelmäßige Weiterbildung gesetzlich vorgeschrieben. Es kann eine Spezialisierung oder Zusatzweiterbildung unter anderem in folgenden Bereichen abgeschlossen werden:
Um zur fachärztlichen Weiterbildung zugelassen zu werden, muss eine Approbation oder eine Erteilung der Erlaubnis zur Ausübung des ärztlichen Berufes vorgelegt werden. Diese erhält ein angehender Neurochirurg ausschließlich nach einem abgeschlossenen Studium der Humanmedizin. Nach erfolgreich abgeschlossener Facharztausbildung muss ein Neurochirurg durch die Landesärztekammer anerkannt werden. Für Führungspositionen oder für die wissenschaftliche Arbeit ist eine Promotion erforderlich. Chefärzte und Hochschulprofessoren benötigen meist auch eine Habilitation.
Präzision und Konzentration sind Grundvoraussetzungen für die Arbeit als Neurochirurgin. Besonders bei komplizierten und lang andauernden Operationen müssen Neurochirurginnen viel Ausdauer beweisen. Die Behandlung von Patienten erfordert Verantwortungsbewusstsein und die Einhaltung der ärztlichen Schweigepflicht. Bei schwierigen Patientenschicksalen brauchen Neurochirurginnen Einfühlungsvermögen und müssen psychisch belastbar sein.