Vermögensverwalter bzw. Vermögensverwalterinnen sind für die Betreuung des Vermögens von Privatpersonen und Institutionen zuständig. Je nachdem, wie ausgeprägt ihre Befugnisse über das zu handhabende Kapital sind, können sie entweder beratende Funktionen übernehmen oder selbstständige Entscheidungen zur Mehrung des Geldbestands treffen. In zweitem Fall spricht man auch vom Finanzportfolioverwalter bzw. von der Finanzportfolioverwalterin.
Es handelt sich somit um eine Sonderform des Finanzberaters: Die Aufgaben sind oftmals identisch mit denen einer Asset-Managerin, eines Finanzberaters oder einer Wealth-Managerin.
Der Beruf des Vermögensverwalters ist nicht gesetzlich geregelt. Im Generellen kann er einerseits das Vermögen von wohlhabenden Privatpersonen betreuen, aber andererseits auch für das Kapital von institutionellen Anlegern verantwortlich sein. Beispiele hierfür sind etwa Pensionskassen, Stiftungen oder Versicherungsgesellschaften.
Viele Vermögensverwalter haben keine Befugnis über die eigenständige Verwaltung des ihnen anvertrauten Kapitals und nehmen deswegen eine Rolle ein, die vielmehr der eines Finanzberaters bzw. Anlageberaters gleicht. Hierzu ermitteln sie im persönlichen Gespräch mit dem Kunden, welche Ziele dieser mit seiner Anlage verfolgt, und verschaffen sich einen Überblick über dessen persönliche monetäre Situation. Ebenso besprechen sie, welche Risiken in Kauf genommen werden sollen. Ausgehend von jenen Faktoren schlägt der Vermögensverwalter dann passende Finanzdienstleistungsprodukte vor. Die Entscheidung über etwaige Investitionen obliegt aber dem Kunden selbst.
Anders ist die sogenannte Finanzportfolioverwaltung beschaffen. Diese ist gesetzlich exakt beschrieben und bezeichnet gemäß § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 3 des Kreditwesengesetzes (KWG) „die Verwaltung einzelner in Finanzinstrumenten angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum“. Wichtig ist hierbei vor allem der explizit genannte Entscheidungsspielraum: Damit ist also gemeint, dass die konkreten Anlagebeschlüsse dem Urteil des Vermögensverwalters unterliegen. Somit liegt hier eine tatsächliche Verwaltung und nicht nur eine bloße Beratung vor. Die Grundlage für solche Entscheidungen sind aber auch hier die Bedürfnisse des Kunden, welche zu Beginn des Dienstleistungsverhältnisses in einem Gespräch abgeklärt werden.
Vermögensverwalterinnen arbeiten im Bank- und Finanzwesen zumeist für Vermögensverwalter, also für Unternehmen, welche sich eigens auf die Vermögensverwaltung spezialisiert haben. Weitere verbreite Arbeitgeber sind etwa Investmentfirmen oder Beteiligungsgesellschaften.
Einen geregelten Weg in den Beruf des Vermögensverwalters gibt es nicht. Die genauen Anforderungen sind auch davon abhängig, ob dieser Pflichten der Finanzportfolioverwaltung übernimmt oder nicht – hier ist laut § 32 Abs. 1 Satz 1 KWG eine gesonderte Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erforderlich. Um diese Zulassung zu erhalten, muss ein Vermögensverwalter entsprechende Qualifikationen besitzen sowie bestimmte Voraussetzungen zu ausgewiesenem Kapital und Einhaltung der Kapitalquoten erfüllen. Wichtig ist auch der Nachweis der Zuverlässigkeit, hierzu sollte vieljährige Berufspraxis in der Anlageberatung vorhanden sein. Relevant sind außerdem Erfahrungen in einer leitenden Position.
Viele Vermögensverwalter beginnen ihre Laufbahn mit einer relevanten Ausbildung, zum Beispiel als Bankkaufmann oder Kaufmann für Versicherungen und Finanzen. Eine weitere Option ist ein passendes Studium, zum Beispiel in Wirtschaftswissenschaften.
Die wichtigste Eigenschaft einer Vermögensverwalterin ist Verantwortungsbewusstsein, denn sie verfügt über enorme Geldsummen und führt oftmals selbstständige Entscheidungen aus – Kundinnen müssen darauf vertrauen können, dass diese nach bestem Wissen und Gewissen getroffen wurden. Ebenso sollte sie exzellent mit Zahlen umgehen können und hier dann gleichermaßen einen scharfen analytischen Verstand unter Beweis stellen. Ein optimales Anlageschema ist indes langfristig angelegt, deswegen agiert eine Vermögensverwalterin nicht kurzsichtig, sondern folgt ihrem strategischen Gespür. Abgerundet wird das Idealprofil durch Belastbarkeit und Stressresistenz, vor allem unter Zeitdruck.