Als Verwaltungsrat oder Verwaltungsrätin (in Kurzform oftmals VR) wird eine natürliche oder juristische Person bezeichnet, die eine grundlegende Aufsichtsfunktion innehat.
Vor allem in der Schweiz ist dieser Beruf häufig vertreten, dort ist der Verwaltungsrat beziehungsweise die Verwaltungsrätin das oberste ausführende Organ eines Unternehmens. In Deutschland wird unter dem Verwaltungsrat beziehungsweise der Verwaltungsrätin eine Amtsbezeichnung nach dem Bundesbesoldungsgesetz in der Besoldungsgruppe A 13 verstanden. Er beziehungsweise sie überwacht und berät hier Körperschaften oder Anstalten des öffentlichen Rechts. Im Angestelltenverhältnis kann er beziehungsweise sie auch die Aufsicht über ein privates Unternehmen führen.
Die Funktionen eines Verwaltungsrates ähneln der einer Aufsichtsrätin von Aktiengesellschaften oder Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH). Dennoch bestehen zwischen beiden Berufsträgern Unterschiede, vor allem hinsichtlich Überwachungspflichten, Überwachungsinstrumentarien und der Haftung.
Da die Verwaltungsrätin die oberste Leitung einer Gesellschaft oder eines Unternehmens ist, erteilt sie Weisungen an die ihr untergeordneten Aufsichtsräte und Abteilungsführungen. Sie legt die Organisation der Gesellschaft fest und ist maßgeblich für die Ausgestaltung des Rechnungswesens, der Finanzkontrolle und der Finanzplanung der Gesellschaft verantwortlich.
Die Verwaltungsrätin ist unmittelbar eingebunden in bedeutende Entscheidungen der Gesellschaft oder des Unternehmens, denn sie ernennt die Geschäftsleitung und deren Vertretungsberechtigte, welche sie auch abberufen kann. Die Verwaltungsrätin besitzt des Weiteren die grundlegende Aufsichtsfunktion über die Geschäftsleitung und überwacht die Einhaltung von Gesetzen, Statuten, Reglementen und Weisungen.
Ebenfalls in ihr Aufgabenfeld fällt die Erstellung des Geschäftsberichtes sowie die Vorbereitung von Generalversammlungen. Außerdem ist die Verwaltungsrätin verantwortlich für die Ausführung der auf dieser Versammlung zusammenkommenden Beschlüsse.
In privaten Gesellschaften, klein- und mittelständischen Unternehmen (sogenannte KMU) und sonstigen Organisationen kann die Verwaltungsrätin als Funktionärin tätig sein. Auch in Kapitalgesellschaften, wie beispielsweise der Aktiengesellschaft, findet sie Anstellung.
Die Verwaltungsrätin ist häufig in Körperschaften des öffentlichen Rechts beschäftigt, etwa in Ortskrankenkassen, Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern, Hochschulen, Sparkassen oder öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. In sogenannten kommunalen Gebietskörperschaften ist sie als Beamtin des höheren Dienstes in Gemeinde-, Stadt-, Kreis- und Hochschulverwaltungen sowie entsprechenden Verbänden tätig.
Einen vorgeschriebenen Bildungsweg in Form eines spezifischen Berufs- oder Studienabschlusses gibt es für den Karriereweg des Verwaltungsrates offiziell nicht. Es gibt jedoch unterschiedliche Weiterbildungsangebote von verschiedenen Bildungsträgern. Diese sind zumeist kostenpflichtig, weisen dafür aber keine Zugangsvoraussetzungen auf.
Als Verwaltungsrat tätige Personen konnten zuvor meist als Manager oder Führungskraft Fuß in dem jeweiligen Unternehmen oder der Gesellschaft fassen. So können sie ausgeprägte fachliche und technologische Kompetenzen vorweisen. Spezifische Markt- und Branchenkenntnisse erleichtern zudem den Aufstieg zum Verwaltungsrat.
Da es keinen geregelten Bildungsweg gibt, kommt es beim Verwaltungsrat auf den Nachweis mehrjähriger und umfangreicher Berufserfahrung an. Im besten Falle konnte der Verwaltungsrat bereits einige Mandate gewinnen, welche ihm in der Ausübung seiner Tätigkeiten hilfreich sind.
Weil der Verwaltungsrat gewisse Pflichten zu erfüllen hat, muss er äußerst verantwortungsbewusst sein. Weiterhin sind ökonomische Kompetenzen und Fähigkeiten von großer Wichtigkeit, um die ablaufenden Prozesse in Unternehmen und Behörden zu beaufsichtigen und mögliche Probleme in ihren Abläufen erkennen zu können.
Auch die Personalverantwortung und -führung muss von einem Verwaltungsrat übernommen werden, weswegen zwischenmenschliche Kompetenzen sowie Kommunikationsfähigkeit bedeutend ist. Für diese Aufgaben sind Willensstärke, Belastbarkeit und Stressresistenz hilfreich. Eine ausgeprägte soziale Kompetenz ist beispielsweise hinsichtlich der Ernennung der Geschäftsleitung von Nöten, so sollte der Verwaltungsrat eine gute Menschenkenntnis besitzen.