Dezernentinnen und Dezernenten sind Beamte bzw. Beamtinnen des nichttechnischen höheren Dienstes und verantworten die Leitung eines Dezernats, also einem meist vom Bürgermeister festgelegten Geschäftsbereich.
Da die Kommunalverfassungen der Bundesländer Deutschlands voneinander abweichen, tragen auch die Dezernentinnen und Dezernenten zum Teil unterschiedliche Amtsbezeichnungen. Beispiele hierfür sind etwa Beigeordnete, Stadtrat, Referentin, Senator oder auch Bürgermeisterin neben dem Oberbürgermeister, wie zum Beispiel im Bundesland Baden-Württemberg.
Die Dezernentin wird durch das Kommunalparlament einer Stadt oder Gemeinde gewählt. Auf kommunaler Ebene sind ihre Tätigkeiten mit dem Aufgabenbereich eines Bundesministers oder einer Landesministerin vergleichbar.
Zusätzlich zu der jeweiligen Amtsbezeichnung führt die Dezernentin meist noch eine Sonderbezeichnung, welche sich auf ihr zuständiges Sachgebiet bezieht. Von diesem hängen auch die konkreten Tätigkeiten der Dezernentin ab. Ein Dezernat kann beispielsweise den Bereich Finanzen umfassen, ein weiteres den Verkehr oder das Bauwesen.
Als Leiterin eines solchen Geschäftsbereichs ist sie für dessen Strukturierung und Koordinationverantwortlich, wirkt bei der Entwicklung von Konzepten mit und übernimmt Aufgaben des Controllings. Auf ihrem Fachgebiet ist sie Expertin und Ansprechpartnerin bzw. Beraterin in allen themenbezogenen Angelegenheiten. Sie pflegt Kontakte zu Institutionen und Einrichtungen. Außerdem entscheidet und genehmigt sie Vorgänge, arbeitet in Gremien und Ausschüssen mit und vertritt die Stadt oder Gemeinde auf Tagungen.
Eine Finanzdezernentin koordiniert zum Beispiel die Stadtkämmerei und Stadtkasse und ist für Unternehmen der Stadt kompetente Beraterin in allen Finanzfragen. Durch die Überwachung finanzpolitischer Handlungsspielräume und des Zahlungsverkehrs gewährleistet sie die langfristige Zahlungsfähigkeit der Stadt.
Im Gegensatz dazu ist eine Baudezernentin unter anderem für die Bereiche Städtebau und Wohnungswesen zuständig. Hier arbeitet sie an Einzelhandelskonzepten mit, ist Beraterin für die Bauleitplanung und genehmigt Flächennutzungspläne. Zudem bearbeitet sie Petitionen und begleitet Widerspruchsverfahren im Wohnungswesen.
Für den Einstieg in den höheren Dienst ist ein Hochschulstudium im jeweiligen Sachgebiet erforderlich, in der Regel mit dem Abschluss des Masters oder einer vergleichbaren Qualifikation, zum Beispiel einem Diplom oder dem ersten Staatsexamen. Die Bewerberin wird durch das Kommunalparlament gewählt und sollte daher ein hohes politisches Engagement aufweisen. Berufserfahrung auf ihrem Fachgebiet wird meistens vorausgesetzt, gute Rechtskenntnisse sind ebenfalls vorteilhaft. Beispielsweise hat eine ambitionierte Schulleiterin die Möglichkeit, sich für die Position einer Schuldezernentin zu bewerben.
Der Beruf der Dezernentin stellt das Einstiegsamt in den höheren Dienst dar. Anschließend ist die Beförderung in drei weitere Besoldungsgruppen möglich, etwa zur Oberrätin, Direktorin oder leitenden Direktorin mit der entsprechenden Zusatzbezeichnung ihres spezifischen Fachbereichs.
Als Leiter eines Dezernats sollte der Beamte über ein sicheres Auftreten, Durchsetzungsvermögen und Verhandlungsgeschick verfügen. Er ist engagiert, kooperativ und belastbar, verfügt über ein aufgeschlossenes Wesen und kann außerdem gut im Team arbeiten. Entscheidungsbereitschaft und Kommunikationsfähigkeit sind wichtige Kernkompetenzen eines jeden Dezernenten.