Zimmerermeister bzw. Zimmerermeisterinnen arbeiten in handwerklichen Zimmereibetrieben und führen dort sowohl praktische als auch leitende und organisatorische Tätigkeiten aus. Sie errichten beispielsweise im Auftrag der Kunden Bauwerkteile, Holzhäuser oder Wandverkleidungen. Darüber hinaus sind sie für den Personaleinsatz innerhalb des Betriebs sowie für die betriebliche Ausbildung von Auszubildenden zuständig.
Auch die Berufsbezeichnung Zimmermeister bzw. Zimmermeisterin findet immer wieder Anwendung.
Zimmerermeister übernehmen in handwerklichen Betrieben sowohl Fach- als auch Führungsaufgaben. Zu den fachlichen Tätigkeiten gehören die Anfertigung und Errichtung von Holzhäusern, Dachstühlen, Carports, Balkonen und weiteren Bauwerksteilen. In der Regel übernimmt der Meister dabei besonders komplizierte Arbeiten und übergibt die weniger anspruchsvollen Arbeiten seinen Mitarbeitern. Dabei überwacht er die Arbeitsschritte und stellt die Qualität der ausgeführten Arbeiten sicher.
In der Regel richten sich der Zimmermeister und seine Mitarbeiter nach Bauzeichnungen und den Anweisungen der Bauleitung. Es ist jedoch die Aufgabe des Zimmermeisters geeignete Materialien, Geräte und Maschinen für die unterschiedlichen Aufträge auszuwählen. Zudem muss er sicherstellen, dass stets genügend Materialien und Bauteile vorhanden sind.
Mit den Kunden und Lieferanten bespricht und verhandelt er Aufträge und Konditionen. Er erstellt Kostenvoranschläge und behält dabei stets die Wirtschaftlichkeit des Betriebs im Blick.
Zu den Führungsaufgaben gehören:
Zimmerermeister arbeiten in der Regel in Zimmereien oder Ingenieurholzbaubetrieben. Darüber hinaus finden sie in Ingenieurbüros und Architekturbüros eine Anstellung. Viele Zimmerermeister sind zudem selbstständig und leiten ihren eigenen Zimmereibetrieb. Um dies tun zu dürfen, ist ein sogenannter Großer Befähigungsnachweis erforderlich, da das Zimmererhandwerk zu jenen Handwerksberufen gehört, die einem Meisterzwang unterliegen.
Voraussetzung für die Ausführung dieses Berufs ist eine bestandene Meisterprüfung zur Zimmerermeisterin. Zugelassen zur Meisterprüfung werden in der Regel alle, die über eine abgeschlossene Gesellenprüfung zur Zimmerin verfügen. Ebenso werden jene zur Prüfung zugelassen, die eine abgeschlossene Ausbildung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf sowie mehrjährige Berufserfahrung im Zimmerei-Handwerk vorweisen können.
Wer einen weiteren beruflichen Aufstieg anstrebt, hat die Möglichkeit, eine Prüfung zur Betriebswirtin, Gebäudeenergieberaterin oder zur Restauratorin im Zimmererhandwerk abzulegen. Auch ein Studium der folgenden Fachrichtungen bietet eine Möglichkeit zur Weiterbildung und kann neue Perspektiven schaffen:
Zimmerermeisterinnen, die ihre beruflichen Kenntnisse auffrischen oder in einem bestimmten Bereich vertiefen möchten, können dies mithilfe von Anpassungsweiterbildungen tun. Folgende Themenbereiche sind dabei unter anderem sinnvoll:
Um Kunden gut beraten zu können, ist neben ausgeprägten handwerklichen und technischen Kenntnissen ein gutes mündliches Ausdrucksvermögen wichtig. Pädagogisches Geschick ist vor allem bei der Mitarbeiterführung und der betrieblichen Ausbildung von Azubis von Vorteil. Darüber hinaus sollte eine Zimmerermeisterin als Führungsperson verantwortungsbewusst, zuverlässig und durchsetzungsfähig sein.