Träger und Trägerinnen der gesetzlichen Unfallversicherung sind dazu verpflichtet, Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und grundsätzliche Gesundheitsgefahren zu vermeiden. Für die praktische Umsetzung sorgen Aufsichtspersonen. Als Bindeglied zwischen Unfallversicherungsträger bzw. -trägerin und Unternehmen überwacht und beraten sie diese.
Ähnliche Berufe sind Arbeitsmedizinischer Assistent, Fachkraft für Arbeitssicherheit oder Betriebsärztin.
Die Aufsichtsperson erfüllt den gesetzlichen Auftrag der Berufsgenossenschaften, Maßnahmen von Betrieben zur Verhütung von Arbeitsunfällen zu überprüfen. Zusätzlich sind die Beratung und Betreuung von Unternehmen hinsichtlich Fragen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes Kernaufgaben. Weiterhin hilft er beim Aufbau geeigneter Arbeitsschutzorganisationen mithilfe eines interdisziplinären Teams. Er erstellt Konzepte für Unternehmen und Branchen, damit berufsbedingte Krankheiten und Gesundheitsgefahren vermieden werden können. Dafür führt er beispielsweise Risikoanalysen durch und entwickelt Optimierungsvorschläge.
Gleichzeitig überwacht die Aufsichtsperson auch, ob die Unternehmen Vorschriften einhalten. Sollten Berufskrankheiten gemeldet werden, untersucht er die Arbeitsplätze und führt Unfalluntersuchungen durch. Er spricht mit Verantwortlichen in versicherten Betrieben und sensibilisiert sie für neue betriebliche Problemlagen wie Maschinensicherheit oder psychische Belastungen. Weil er Unternehmen zeigen kann, wie man mit guten Arbeitsbedingungen Fachkräfte bindet, reist er auch als Dozent zu Messen und Veranstaltungen, hält Seminare und engagiert sich in Projekten und Gremien. So teilt er sein Wissen und hilft dabei, Arbeitssysteme gesünder zu gestalten und Risiken zu erkennen.
Die Arbeitsorte der Aufsichtsperson variieren stark. Einerseits kann sie direkt in Präventionsabteilungen von Unternehmen unterschiedlicher Branchen wie Versicherungen, Maschinenbau oder Gesundheitswesen arbeiten. Gleichermaßen findet sie Anstellung bei Berufsgenossenschaften oder Präventionszentren. Auch Personalunternehmen stellen sie für den bundesweiten Einsatz ein sowie die Stadtverwaltung für kommunale Einrichtungen. Die Arbeit als Aufsichtsperson eignet sich für Voll- und Teilzeitarbeit. Für Schulungen oder Seminare reist sie in verschiedene Orte und unterrichtet dort in Seminarräumen.
Die Kriterien, um Aufsichtsperson werden zu können, sind klar geregelt. Ein abgeschlossenes Bachelor- oder Masterstudium an einer Universität oder Fachhochschule ist Voraussetzung. Dies kann unter anderem in folgenden Studiengängen absolviert werden:
Nach dem Studium sollte mindestens zwei Jahre einschlägige Berufserfahrung in dem studierten Bereich gesammelt werden. Das Studium ist die Voraussetzung, um eine Ausbildung zur Aufsichtsperson beginnen zu können. Diese dauert circa zweieinhalb Jahre und umfasst Theorie- und Praxisphasen sowie eine Abschlussprüfung. Die Ausbildung findet durch Berufsgenossenschaften statt. Danach ist eine kontinuierliche Weiterbildung als Aufsichtsperson gefordert. Durch die Vertiefung des branchenspezifischen Wissens kann er sich vom Generalisten zum Spezialisten in Themen wie Arbeitssicherheit oder Gesundheitsschutz weiterbilden.
Sehr gute Kommunikationsfähigkeiten, Engagement und Eigeninitiative sind Kerneigenschaften der Aufsichtsperson. Sie behandelt Ansprechpartner auf Augenhöhe und zeigt Empathie und Verantwortungsbewusstsein. Dies fällt ihr durch ihre aufgeschlossene Persönlichkeit leicht. Im Berufsalltag ist sie zudem teamfähig und flexibel. Komplizierte Sachverhalte erklärt und löst sie selbstständig und kundenorientiert. Außerdem bringt sie einen Führerschein der Klasse B mit und die Bereitschaft, Dienstreisen durchzuführen.