Beamte und Beamtinnen des Bundeskriminalamtes (BKA) haben die präventive Kriminalitätsbekämpfung in Deutschland und über die Ländergrenzen hinaus zum Ziel. In weltweiter Zusammenarbeit mit Polizeibehörden gehen sie gegen organisierte und schwere Kriminalität vor und werden schon weit im Vorfeld möglicher Straftaten aktiv. Neben Gefahrenabwehr gehören auch Ermittlungen, Schutzaufgaben, Verwaltungsfunktionen und Kriminalistische Forschung zu den Tätigkeitsfeldern der BKA-Beamten und -Beamtinnen.
Beim Bundeskriminalamt arbeiten hauptsächlich Beamte oder Beamtinnen des höheren und gehobenen Dienstes. Der vorige Abschluss eines dreijährigen Bachelorstudiums zum Kriminalkommissar bzw. zur Kriminalkommissarin ist daher notwendig.
Verwandte Berufswege sind LKA-Beamter, BND-Beamtin, Bundespolizist sowie Kriminalpolizistin.
Das Bundeskriminalamt ist die Zentralstelle für das polizeiliche Auskunfts- und Nachrichtenwesen sowie für die Kriminalpolizei in Deutschland. Dementsprechend facettenreich sind die Aufgaben, die den Beamten bzw. Kriminalkommissaren beim BKA zukommen.
Ein Bereich sind beispielsweise Ermittlungen bei internationaler und schwerer Kriminalität, bei denen die BKA-Beamten Strafverfolgungsaufgaben übernehmen. Sie können dabei im Rahmen eigener Ermittlungskompetenzen handeln, etwa in Fällen von organisierter Kriminalität und schwerer Cyberkriminalität. Die Strafverfolgung terroristischer Straftaten übernimmt das BKA dagegen meist im Auftrag des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof. Weitere Auftraggeber können eine Staatsanwaltschaft oder der Bundesinnenminister sein, zum Beispiel bei bedeutenden Fällen von Erpressung oder Wirtschaftsstraftaten. Auch Strafverfolgungsverfahren in Entführungsfällen und bei Geiselnahmen deutscher Staatsbürger im Ausland fallen in den Aufgabenbereich von BKA-Beamten, solange keine zuständige Landespolizeidienststelle beschlossen wurde.
BKA-Beamte unterstützen außerdem andere Behörden auf Bundes- und Länderebene bei der Prävention von Straftaten mit länderübergreifender, internationaler oder erheblicher Bedeutung durch Informationenauswertung und -weitergabe.
Über die Strafverfolgung und Kriminalitätsprävention hinaus zählen auch der persönliche Schutz der Bundesregierung und der Schutz von Zeugen und deren Angehörigen zu den Aufgaben des BKA. Dazu gehören die Analyse der Sicherheitslage und die Beratung bei der technischen Sicherung, beispielsweise von Gebäuden.
Auch behördliche Verwaltungsfunktionen und besondere Aufgaben, beispielsweise Einstufungen von Gegenständen entsprechend dem Waffengesetz, können BKA-Beamte übernehmen. Ein weiterer Aufgabenbereich, der in die Zuständigkeit von BKA-Beamten fällt, ist die kriminalistische Forschung. Außerdem obliegt den BKA-Beamten der Dienstverkehr mit Polizei- und Justizbehörden auf Bundes- und internationaler Ebene sowie der Informationen- und Nachrichtenaustausch mit den polizeilichen Partnern weltweit.
Die Ermittlungen der BKA-Beamten reichen über Bereiche wie Cyberkriminalität, Terrorismusbekämpfung und schwere und organisierte Kriminalität. Zu den Aufgaben der Cyberkriminalisten zählen die Aufklärung von Hacking-Angriffen und anderen Computerstraftaten und Forensische Ermittlung und Auswertung digitaler Spuren.
Vom Bundeskriminalamt eingesetzte Kriminalkommissare arbeiten bei einem der drei Standorte des BKA in Wiesbaden, Meckenheim oder Berlin. Mögliche Dienststellen sind außerdem das Europäische Polizeiamt Europol, für das das BKA als nationale Stelle für Deutschland dient, sowie Interpol Wiesbaden, das nationale Zentralbüro für die Internationale Kriminalpolizeiliche Organisation. Abhängig von ihrem jeweiligen Einsatzbereich können BKA-Beamte sowohl im Innen- als auch bei Ermittlungen im Außendienst arbeiten.
Der Tätigkeit als BKA-Beamtin geht zunächst ein dreijähriges duales Bachelorstudium zur Kriminalkommissarin voraus, welches an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung in Brühl oder an einem der drei Standorte des BKA, in Wiesbaden, Meckenheim und Berlin absolviert werden kann. Die Laufbahnausbildung zur Kriminalkommissarin lässt sich auf 24 Monate verkürzen, sofern zuvor bereits ein Bachelorabschluss erlangt wurde. Um zum Studium zur Kriminalkommissarin zugelassen zu werden, wird die erfolgreiche Teilnahme an dem Auswahlverfahren des BKA vorausgesetzt.
Im Auswahlverfahren für den gehobenen Polizeivollzugsdienst werden Denkvermögen und Konzentrationsfähigkeit, Allgemeinwissen, sowie die körperliche Verfassung der Anwärterinnen geprüft. Grundvoraussetzung für die Arbeit als Polizeivollzugsbeamte ist außerdem die ärztliche Untersuchung auf Polizeidiensttauglichkeit und darin die Feststellung der uneingeschränkten gesundheitlichen Eignung.
Die Studentinnen zur Kriminalkommissarin tragen zunächst den Titel Kriminalkommissaranwärterin (KKAin) und werden zur Beamtin auf Widerruf ernannt. Während des Studiums erlernen die KKAin kriminal- und rechtswissenschaftlichen Grundlagen und bekommen polizeispezifische Trainings. Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung werden die Absolventinnen für drei Jahre zu Beamtinnen auf Probe. Mit dem Ablauf dieser Probezeit wird das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit ausgesprochen.
Die Beförderungsmöglichkeiten sind bis zur Ersten Kriminalhauptkommissarin (Besoldungsgruppe A13g gemäß der Bundesbesoldungsordnung BBesO) vorgesehen. Daneben ist eine Aufstiegsausbildung für den höheren Kriminaldienst im Rahmen eines zweijährigen Masterstudiums an der Deutschen Hochschule der Polizei möglich. Mit dessen Abschluss erlangen die Nachwuchsführungskräfte den Grad des Master of Public Administration and Police Management.
Das BKA schreibt außerdem jährlich Stellen als Kriminalanwärterinnen für Masterabsolventinnen unterschiedlicher Fachrichtungen aus, abhängig von der aktuellen Einsetzbarkeit innerhalb des BKA.
Die Ausbildung zur Cyperkriminalistin findet im Rahmen einer 24-monatigen Qualifizierungsmaßnahme statt und setzt ein abgeschlossenes Hochschulstudium der Informatik oder ein vergleichbares technisches oder naturwissenschaftliches Hochschulstudium voraus. Nach erfolgreichem Abschluss des Auswahlverfahrens befinden sich die angehenden Cyber-Kriminalistinnen zunächst in einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis nach den Regelungen des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst in EG 10 TVöD. Der Einstieg in das Beamtenverhältnis erfolgt nach Abschluss der Ausbildung als Kriminaloberkommissarin (Besoldungsgruppe A10 des Bundesbesoldungsgesetz BBesG).
Ehrenamtliches oder gesellschaftliches Engagement sind wünschenswert, jedoch keine Voraussetzung für eine Bewerbung. Grundsätzlich werden ein Führerschein der Klasse B sowie gute Englischkenntnisse gefordert.
Zum Einstellungstermin darf das 42. Lebensjahr gem. § 5 Abs. 2 Nr. 1 der Kriminallaufbahnverordnung (KrimLV) nicht überschritten worden sein. Bewerberinnen dürfen außerdem keine Vorstrafen haben und sollten in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen leben. Sie sollten die deutsche Staatsbürgerschaft haben, können in Ausnahmefällen jedoch auch nach entsprechender Einzelfallprüfung zugelassen werden.
Um die Sicherheitsüberprüfung durchführen zu können, die für eine Zulassung zur Bewerbung vorausgesetzt ist, muss außerdem der Wohnsitz in Deutschland oder einem Mitgliedsstaat der EU in den letzten 5 Jahren nachweisbar sein.
Die persönliche Eignung wird im Auswahlverfahren für den gehobenen Polizeivollzugsdienst geprüft.