Spurensicherung, Aufnahme des Tatbestandes, Verfolgung von Straftaten – Der Berufsalltag von Beamten und Beamtinnen im gehobenen Landeskriminaldienst ist abwechslungsreich und meist unvorhersehbar. Die Tätigkeiten teilen sich dabei in die präventive Verbrechensbekämpfung – also der Verhinderung kriminellen Verhaltens durch Vorbeugung, Beratung und vorsorgliche Aufklärung – und die repressive Verbrechensbekämpfung auf. Bei dieser werden Straftaten während des tatsächlichen Herganges bekämpft, verfolgt und aufgeklärt.
Im Einstiegsamt werden LKA-Beamte als Kriminalkommissare bezeichnet. Ähnliche Berufe hierzu sind im Bereich Recht und Verwaltung etwa der Kriminalpolizist, Polizeivollzugsbeamter in der Bundespolizei (gehobener nichttechnischer Dienst), Polizeivollzugsbeamter im gehobenen nichttechnischen Dienst der Länder, Beamter im gehobenen nichttechnischen Zolldienst oder Beamter beim Bundesnachrichtendienst (gehobener Dienst). Im Bereich Schutz und Sicherheit sind die Alternativen Beamter im Bundeskriminaldienst (gehobener Dienst) und Sicherheitsmanagement.
Landeskriminalamt-Beamtinnen spezialisieren sich häufig auf einen bestimmten Deliktbereich, zum Beispiel Wirtschaftskriminalität, Terrorismus, organisiertes Verbrechen, Cyberkriminalität oder Umweltkriminalität. So ist auch ihr Aufgabenfeld recht spezifisch.
LKA-Beamtinnen verfolgen im Allgemeinen Straftaten wie Mord, Drogenhandel oder Cyber- und Internetkriminalität. Sie klären diese Verbrechen auf und nehmen Anzeigen von dabei geschädigten Personen oder Behörden und Institutionen auf. Dafür befragen die Beamtinnen Tatverdächtige und Zeugen und führen Protokoll über deren Aussagen. Sie nehmen am Tatort eine Spurensuche und die Sicherung von Beweismitteln vor, die sie in das polizeieigene Labor schicken und dort auswerten lassen.
Beamtinnen im gehobenen Landeskriminaldienst nehmen Tatverdächtige in Gewahrsam und überwachen diese. Sie verhören die Beschuldigten und nehmen diese nach einer erfolgreichen Überführung fest. Ermittlungen werden zum Teil auch verdeckt durchgeführt, so treten sie etwa in Fällen eines Verdachtes als Zivilpersonen auf.
Die LKA-Beamtin agiert auf Grundlage rechtlicher Vorschriften, weswegen sie die geltenden Gesetze und Rechte kennen muss. Sie ist nicht nur im aktiven Einsatz, sondern erfüllt auch schriftliche Arbeit, indem sie ihre Einsätze dokumentiert und Protokolle anfertigt. Da sie im gehobenen Dienst tätig ist, übernimmt sie zudem Führungs- und Leitungsfunktionen über die ihr unterstellten Sachbearbeiterinnen. Sie steht außerdem in Kontakt mit der Staatsanwaltschaft und unterstützt die Arbeit der anderen Dienststellen.
Die präventive Arbeit ist ebenfalls Bestandteil des Berufsalltages der LKA-Beamtin. Sie informiert und berät die Bürgerinnen über die Bekämpfung und Ahndung kriminellen Verhaltens und steht diesen als Ansprechpartnerin zur Verfügung. Ebenfalls führt die Beamtin beispielsweise Präventivaktionen an Schulen durch oder informiert strafanfällige Jugendliche in bestimmten Einrichtungen.
Beamten im gehobenen Landeskriminaldienst sind in den Dienststellen der Kriminalpolizei beschäftigt, etwa in Kriminalkommissariaten, der Polizeidirektion oder dem Landeskriminalamt eines jeweiligen Bundeslandes. Da sie zu Einsätzen berufen werden, arbeiten LKA-Beamte nicht nur am Schreibtisch, sondern sind zu großen Teilen mobil unterwegs und somit viel an der frischen Luft.
Die Ausbildung zur LKA-Beamtin wird durch die Bundesländer geregelt und ist durch einen Vorbereitungsdienst zu absolvieren. Dieser ist in der Regel als 3-jähriges Bachelorstudium organisiert und führt zur Laufbahn-/Bachelorprüfung für den gehobenen Landeskriminaldienst beziehungsweise Polizeivollzugsdienst. So ermöglichen zum Beispiel die Bachelor-Studiengänge Polizeidienst, Polizeivollzugsdienst/Police Service oder den Polizeivollzugsdienst – Kriminalpolizei einen Zugang zur Tätigkeit der LKA-Beamtin.
Als Zugangsvoraussetzung für diesen Ausbildungsweg wird üblicherweise die Fachhochschulreife oder allgemeine Hochschulreife verlangt. Auch ein mittlerer Bildungsabschluss nach Abschluss der 10. Klasse, gegebenenfalls in Verbindung mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung, kann in einigen Bundesländern den Zugang ermöglichen. Vor Beginn des Vorbereitungsdienstes müssen diese Bewerberinnen aber die Fachhochschulreife erwerben, indem sie etwa eine Fachoberschulausbildung als Polizeipraktikantinnen durchlaufen.
Beamtinnen anderer Laufbahnen oder Angestellte mit geeigneter Vorbildung können ebenfalls zum gehobenen Landeskriminaldienst zugelassen werden, wenn sie eine entsprechende Befähigung nachweisen können. Damit ermöglicht ein Laufbahnwechsel den Eintritt in den Beruf der LKA-Beamtin.
Gute Kenntnisse von rechtlichen Zusammenhängen sind für das erfolgreiche Studium hilfreich, da dieses einen hohen Anteil an Rechtswissenschaften besitzt. So beschäftigt sich eine LKA-Beamtin während ihrer Ausbildung etwa mit dem Straf- und Strafprozessrecht, dem Polizei- und Eignungsrecht sowie dem Staats- und Verfassungsrecht. Andere theoretische Studieninhalte sind die Polizei- und Kriminalwissenschaften, Informationstechnik und Sozialwissenschaften. Die praktischen Studienabschnitte sind durch Inhalte der Einsatzlehre und des Polizeidienstes ausgestaltet. Eine Schießausbildung, Sport und Einsatztraining sowie Übungen im Vermittlungsverfahren und Vernehmungen gehören ebenfalls hierzu.
Während der Ausbildung kann je nach Angebot des Bundeslandes eine Spezialisierung auf einen bestimmten Schwerpunkt erfolgen, zum Beispiel der Allgemeinen Kriminalistik oder Cyberkriminalistik.
Landeskriminalbeamte sind durch das jeweilige Bundesland, in welchem sie die Tätigkeit ausüben wollen, verbeamtet. Deshalb müssen sie die deutsche Staatsbürgerschaft oder aber die Staatsbürgerschaft eines sonstigen EU-Mitgliedstaates besitzen. Personen anderer Staatsangehörigkeit können auch in den Polizeidienst eingestellt werden, wenn ein dringender dienstlicher Bedarf besteht.
Das Auswahlverfahren der Behörden wird durch eine Eignungsprüfung geregelt. Hier kommt es auf unterschiedliche Faktoren an. Für die Ausbildung ist eine Altersgrenze von 16 bis 34 Jahren (am Tag der Einstellung) festgeschrieben. Körperliche Anforderungen sind meist etwa eine Mindestgröße von 160 cm (diese variiert je nach Bundesland) sowie das Bestehen einer sportlichen Leistungsprüfung und polizeiärztlichen Untersuchung. Geistige Eignung wird durch das Überprüfen von Anforderungsmerkmalen wie allgemeine Intelligenz, Gedächtnis und Konzentration sowie das sichere Beherrschen der deutschen Sprache nachgewiesen. Die charakterliche Eignung spielt ebenfalls eine Rolle, so wird die psychologische Polizeidiensttauglichkeit durch Einzelgespräche und Gruppendiskussionen getestet. Dies ist vor allem in Hinsicht auf die Waffentauglichkeit des LKA-Beamten wichtig.
Weil LKA-Beamte auch Schreibarbeit zu erledigen haben, sollten sie über gute sprachliche Fähigkeiten und eine sichere Rechtschreibung verfügen. Körperliche Fitness ist von essenzieller Wichtigkeit, um den Aufgaben und Herausforderungen des Berufsalltages gerecht zu werden. So darf der LKA-Beamte weder über- noch untergewichtig sein. Der Umgang mit Menschen in verschiedenen Situationen (zum Beispiel Geschädigte, Verletzte, aber auch Täter oder gewaltbereite Personen) erfordern ein ruhiges und logisches Gemüt, eine ausgeprägte Sozialkompetenz sowie lösungsorientiertes Denken und Handeln.
Weitere Anforderungen sind im Allgemeinen der Führerschein der Klasse B sowie der Nachweis über eine gute Schwimmfähigkeit durch das deutsche Schwimmabzeichen in Bronze. Es dürfen außerdem keine Vorstrafen oder ein aktuell laufendes Strafverfahren vorliegen.