Brandmeister und Brandmeisterinnen übernehmen alle Aufgaben, die man sich unter dem berühmten Traumberuf bei der Feuerwehr vorstellt: Sie löschen Brände und retten Menschen aus Notsituationen. Dazu sind sie auch ausgebildete Rettungssanitäter. Darüber hinaus sind sie im Katastrophenschutz im Einsatz, stellen auf Großveranstaltungen den Brandschutz sicher und übernehmen ganz alltägliche Tätigkeiten am Schreibtisch, wo sie wie Polizisten und Polizistinnen jeden ihrer Einsätze sorgfältig dokumentieren.
Feuerwehrmann und seltener Feuerwehrfrau nennt man im Allgemeinen alle Angehörigen von Berufsfeuerwehren (BF) und Freiwilligen Feuerwehren (FF). Brandmeister bzw. Brandmeisterin beschreibt dagegen einen mittleren Dienstgrad bei der Berufsfeuerwehr.
Verwandte Berufe sind Brandinspektor, Notfallsanitäter, Rettungsassistentin, Polizist, Sanitätssoldatin, Sicherheitsingenieurin und Sicherheitstechniker.
Menschen und Feuer verbindet eine ungewöhnliche Freundschaft: Ohne Feuer wären wir nicht, wer wir sind – doch zugleich haben Brände für Menschen immer auch Gefahr bedeutet. Feuerwehren wurden deshalb schon bei den alten Römern als Lebensretter verehrt. Moderne Berufsfeuerwehren und Brandmeister haben in der Moderne mit immer weniger Bränden zu kämpfen. Dennoch zählt das Löschen immer noch zu den Kernaufgaben von Brandmeistern. Bricht ein Feuer aus und wird über die Notfallnummer 112 gemeldet, geht ein Alarm bei der zuständigen Berufsfeuerwehr ein.
Jetzt geht es um jede Sekunde: Die Brandmeister legen ihre Ausrüstung an und gelangen koordiniert mit Einsatzfahrzeugen und Blaulicht zum Brand. Dort müssen sie, um das Feuer zu löschen, den Brandherd ausfindig machen – etwa eine brennende Mikrowelle in einem Mehrfamilienhaus – um zu ihm durchdringen und ihn auszuschalten. Brandmeister sind außerdem für die Rettung derer verantwortlich, die in dem Brand gefangen oder verunglückt sind. Dabei kann es sich um Menschen, aber auch um Tiere handeln. Nach der Bergung leisten die Brandmeister Erste Hilfe und übergeben die Geborgenen den Sanitätern.
Neben der Notfallhilfe im abwehrenden Brandschutz sind Brandmeister bei geplanten Situationen im vorbeugenden Brandschutz aktiv: Dabei soll vermieden werden, dass ein Brand überhaupt erst entsteht. Brandmeister sind zum Beispiel bei Veranstaltungen, auf denen Feuerwerk gezündet wird, als Sicherheitswachen zugegen und behalten dort das Geschehen im Blick, um jederzeit eingreifen zu können. Auch bei Filmdrehs werden Brandmeister gebraucht, um gezielte Brände für aufregende Filmszenen unter Kontrolle zu halten.
Längst sind Brandmeister auch für Notlagen jenseits des Brandschutzes verantwortlich, zum Beispiel bei Unwettern oder im Straßenverkehr. Auch hier zählt die Rettung von Leben durch technische Rettungsmaßnahmen zu ihren Hauptaufgaben; das gilt ebenso für die Räumung gestürzter Bäume oder die Durchführung von Präventionsmaßnahmen bei Überschwemmung.
Nach dem Einsatz sind Brandmeister auch mit Schreibtischaufgaben betraut: Dort verfassen sie Einsatzberichte und erstellen Dienstpläne. Außerdem übernehmen sie die Pflege ihres überlebenswichtigen Equipments: Ausrüstung, Rettungswagen, Lösch- und Räumungsgeräte müssen regelmäßig gewartet werden, um – wie schichthabende Brandmeister – jederzeit einsatzbereit zu sein.
Die Mehrzahl der Brandmeister arbeitet bei der Berufsfeuerwehr ihrer Kommune im mittleren feuerwehrtechnischen Dienst. Alternativ werden Brandmeister auch bei der Bundeswehr beschäftigt – diese bildet gemeinsam mit den Berufsfeuerwehren selbst Anwärter aus. Bei beiden Arbeitgebern sind Brandmeister verbeamtet; schon in der Ausbildung sind sie Beamte auf Probe. Nach drei Jahren Berufserfahrung werden sie zu Beamten auf Lebenszeit ernannt. Was außerdem für beide Arbeitgeber gilt: Brandmeister arbeiten im Schichtdienst, denn ein Feuer kann jederzeit ausbrechen.
Die Einsatzorte eines Brandmeisters bei der Bundeswehr unterscheiden sich von denen der Berufsfeuerwehr. Hier geht es um den Brandschutz auf Militärflughäfen und Marinehäfen, wo etwa Munitionsbrände verhindert oder abgewehrt werden müssen. Beamte bei der Bundeswehr können an Auslandseinsätzen teilnehmen und müssen damit rechnen, bundesweit versetzt zu werden.
Feuerwehrleute, die nicht im öffentlichen Dienst beschäftigt sind, sondern bei Betrieben, werden Werkfeuerwehrleute genannt. Zu den größten Arbeitgebern – die auch selbst ausbilden – gehören außerdem Flughäfen. Werkfeuerleute sind nicht im öffentlichen Dienst angestellt und daher nicht verbeamtet.
Von diesem Beruf träumen viele schon als Kind. Kein Wunder also, dass es sehr viele Bewerberinnen gibt, die zur Brandmeisterin ausgebildet werden wollen. Die Auswahlverfahren, die je nach Bundesland variieren, sind streng: Neben einem Haupt- oder Realschulabschluss wird die herausragende körperliche Fitness einer Bewerberin überprüft. Dazu wird sie einer praktischen Prüfung unterzogen und muss ein silbernes Schwimmabzeichen vorweisen. Auch ein persönliches Gespräch gehört zum Bewerbungsverfahren; dabei werden zukünftige Brandmeisterinnen auch auf ihre freiheitlich-demokratische Gesinnung geprüft, schließlich begeben sie sich in den Staatsdienst und sollen verantwortungsvoll jedes Leben schützen.
Während ihrer Ausbildung werden die Auszubildenden Brandmeisteranwärterinnen genannt. Die Lehre kann auf drei Wegen erfolgen:
Hauptschulabsolventinnen qualifiziert eine grundständige, abgeschlossene Lehre in einem handwerklich-technischen Beruf oder in Gesundheit und Pflege für die weiterführende Ausbildung zur Brandmeisterin. Diese klassische Laufbahn nimmt 18 Monate in Anspruch.
Wer noch keine abgeschlossene Lehre, aber mindestens einen Realschulabschluss vorweisen kann, wählt den Weg über die Stufenausbildung. Diese beinhaltet zusätzliche 18 Monate handwerklich-technische Grundausbildung und dauert insgesamt 36 Monate. Die Grundausbildung, die als “erste Stufe“ verstanden wird, vermittelt Wissen aus Klimatechnik, Elektrotechnik, Sanitär sowie Holzbau und Metallbau. Parallel belegen Anwärterinnen allgemeinbildende Fächer auf der Berufsschule. Die “zweite Stufe“ bzw. klassische Laufbahn zur Brandmeisterin vermittelt feuerwehrtechnisches und rettungsdienstliches Fachwissen. Hier dreht sich alles um Brennen und Löschen, Wärme und Elektrizität, aber auch Strahlenschutz und Mechanik. Außerdem werden die Anwärterinnen in Fahrzeugkunde und Gerätekunde unterrichtet und machen einen Führerschein der Klasse C/CE, um Einsatzwägen fahren zu können. Praktische Erfahrung sammeln Anwärterinnen nicht nur bei Berufsfeuerwehren, sondern auch in Krankenhäusern. Dort werden sie in den täglichen Betrieb eingebunden und absolvieren die Ausbildung zur Rettungssanitäterin. Ein Fokus liegt während der gesamten Ausbildung auf intensiven Trainings sowie Heißübungen und Trockenübungen mit und ohne Feuer, die auf reale Einsätze vorbereiten.
Brandmeisteranwärterinnen, die vor allem für medizinische Notfälle eingesetzt werden wollen, absolvieren zuerst die staatlich anerkannte Ausbildung zur Notfallsanitäterin; diese dauert drei Jahre. Im Anschluss absolvieren sie die 12-monatige “zweite Stufe“ der feuerwehrtechnischen Ausbildung – allerdings ohne die zusätzliche Ausbildung zur Rettungssanitäterin. Wer diesen Weg absolviert, ist am Ende Brandmeisterin mit dem Schwerpunkt Rettungsdienst.
Dieser Ausnahmeberuf erfordert nicht nur körperliche Fitness, sondern auch mentale Stärke: Nur wer in Notsituationen die Ruhe bewahrt, ist in der Lage, anderen zu helfen. Beides wird bei der Aufnahmeprüfung auf die Probe gestellt und von einer Amtsärztin beglaubigt. Gleichzeitig müssen Brandmeisterinnen schnell schalten, sofort reagieren und lösungsorientiert denken und handeln. Dabei agieren sie in einer Truppe, die sich auf jeden verlassen muss. Hier sind Teamgeist und Pflichtbewusstsein gefragt – Einzelkämpferinnen sind fehl am Platz. Eine gewisse Risikobereitschaft ist nötig, um in ein brennendes Haus zu steigen und Menschen vor Rauchvergiftung oder dem Feuertod zu retten. Wer außerdem handwerklich geschickt ist, dringt eher zu Verletzten durch. Technisches Verständnis und logisches Denken sind notwendig, um Brandherde auszumachen und zu eliminieren. Um Einsatzpläne koordiniert umzusetzen oder sogar selbst zu entwickeln, ist ein strategisches Bewusstsein unerlässlich.
Da Brandmeisterinnen als Staatsdienerin verbeamtet werden, müssen sie die deutsche Staatsbürgerschaft nachweisen oder Bürgerinnen eines EU-Landes sein.