Jeder Mensch muss irgendwann aus dem Leben scheiden und hinterlässt dabei meist Angehörige und Familienmitglieder. Fachanwälte und Fachanwältinnen für Erbrecht kümmern sich um die Aufteilung des hinterlassen Eigentums im Sinne des Verstorbenen. Sie haben spezielle Kenntnisse im Rechtsgebiet ihrer Fachanwaltsbezeichnung und vertreten sowohl Erblasser als auch Erben gerichtlich und außergerichtlich. Fachanwälte und Fachanwältinnen für Erbrecht arbeiten nicht nur mit Notaren und Notarinnen zusammen, sondern können diese Tätigkeit auch selbst ergreifen.
Neben dem Erbrecht können Fachanwältinnen und Fachanwälte auch in anderen Bereichen tätig sein. Beispielsweise existieren Fachanwälte für Arbeitsrecht, Fachanwältinnen für Familienrecht und Fachanwälte für Strafrecht.
Ein Fachanwalt für Erbrecht wird immer dann zurate gezogen, wenn ein Mensch verstorben ist. Er hat die Aufgabe, den letzten Willen des Erblassers zu erfüllen und das hinterlassene Vermögen den Wünschen seines Mandanten entsprechend aufzuteilen. Der Fachanwalt für Erbrecht ist somit für die Testamentseröffnung zuständig, wofür er häufig eine Zusatzqualifikation als Testamentsvollstrecker besitzt. Doch auch zu Lebzeiten berät der Fachanwalt für Erbrecht Mandanten, gestaltet Testamente und beurkundet diese nach der Fertigstellung.
Auch die Erben vertritt der Fachanwalt für Erbrecht. Bei Streitigkeiten oder bei Verdacht auf Fälschung des Testaments kann er eine Auseinandersetzungsklage einreichen oder einen Teilungsplan erstellen. Auch bei steuerrechtlichen Fragen des Erbrechts berät er seine Mandanten, überprüft Erbansprüche und vertritt seinen Klienten gegebenenfalls vor Gericht. Als Nachlassverwalter kann er sich anstelle des Erben um die rechtlichen Angelegenheiten infolge einer Erbschaft, beispielsweise hinterlassene Schulden, kümmern.
Ein Fachanwalt für Erbrecht findet in der Regel eine Beschäftigung in einer Anwaltskanzlei. Aber auch die Eröffnung einer eigenen Kanzlei, die auf erbrechtliche Angelegenheiten spezialisiert ist, und somit der Schritt in die Selbstständigkeit, ist eine Möglichkeit. Auch ein Notariat ist ein möglicher Arbeitsplatz, da der Fachanwalt für Erbrecht auch als Notar tätig werden kann.
Der Zugang zur Tätigkeit der Fachanwältin für Erbrecht ist reglementiert. Am Anfang steht das Studium der Rechtswissenschaften, welches in der Regel neun Semester dauert und mit dem ersten Staatsexamen beendet wird. Darauf folgt das Rechtsreferendariat, während dem die angehende Anwältin Praxiserfahrung im Gerichtssaal sammeln kann. Der nächste Schritt auf dem Weg zum Fachanwaltstitel ist das zweite Staatsexamen. Nach erfolgreichem Bestehen ist die Anwältin nun offiziell Volljuristin.
Fachanwältin für Erbrecht ist eine Weiterbildung nach dem Studium. Die Rechtsanwaltskammer hat die Befugnis, gemäß der Fachanwaltsverordnung (FAO), unter Berücksichtigung einiger Voraussetzungen, diesen Titel zu verleihen. Die angehende Fachanwältin für Erbrecht muss eine mindestens dreijährige anwaltliche Zulassung haben und innerhalb der letzten sechs Jahre in diesem Beruf tätig gewesen sein. Außerdem muss sie einen Fachanwaltslehrgang besuchen, dessen Dauer je nach Anbieter und Region variieren kann. Zusätzlich muss sie ausreichend praktische Erfahrung in der Bearbeitung von erbrechtlichen Fällen aufweisen können. Erfüllt sie diese Voraussetzungen, darf sie sich nach der abgeschlossenen Weiterbildung Fachanwältin für Erbrecht nennen. Teilweise hat die Fachanwältin für Erbrecht zusätzlich eine zertifizierende Ausbildung zur Testamentsvollstreckerin absolviert.
Der Job einer Fachanwältin für Erbrecht kann an den Nerven zerren. Aus diesem Grund sollte sie äußerst belastbar und stressresistent sein. Auch Durchsetzungsvermögen sowie eine engagierte und lösungsorientierte Arbeitsweise sind wichtige Eigenschaften einer Fachanwältin für Erbrecht. Außerdem sollte sie eine schnelle Auffassungsgabe und eine ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit besitzen.