Im Zweifel für den Angeklagten – Mit diesem Grundsatz haben Fachanwälte und Fachanwältinnen für Strafrecht täglich zu tun. Sie beraten ihre Mandanten in strafrechtlichen Angelegenheiten und vertreten deren Interessen vor Gericht. Sie haben spezielle Kenntnisse im Rechtsgebiet ihrer Fachanwaltsbezeichnung. Fachanwälte und Fachanwältinnen für Strafrecht werden auch Strafverteidiger bzw. Strafverteidigerinnen genannt.
Sie arbeiten eng mit Richtern und Richterinnen zusammen, um sie bei der Rechtsfindung zu unterstützen.
Ein Fachanwalt für Strafrecht hat die Aufgabe, seinen Mandanten in strafrechtlichen Angelegenheiten zu beraten, den geschilderten Sachverhalt zu prüfen und festzustellen, ob die Wünsche und Forderungen seines Klienten rechtlich durchsetzbar sind. Ist dies der Fall, entwickelt der Strafverteidiger die beste Verteidigungsstrategie, da er ein möglichst mildes Urteil für seinen Mandanten erreichen möchte. Er bereitet jede Gerichtsverhandlung sorgfältig vor, sichtet Akten und verhandelt mit den Gerichtsgegnern. Der Fachanwalt für Strafrecht vertritt seinen Mandanten nicht nur vor Gericht, sondern begleitet ihn auch zu Verhandlungen mit Behörden oder Privatpersonen.
Strafverteidiger werden immer dann zu Rate gezogen, wenn ein Mandant potenziell in eine Straftat verwickelt ist. Strafverfahren können unter anderem aufgrund von Gewaltdelikten, Kapitalverbrechen, Wirtschaftsverfahren oder Jugendstrafverfahren aufgenommen werden. Während des Strafprozesses verteidigt der Fachanwalt für Strafrecht nicht nur den Beschuldigten, er unterstützt auch den Richter bei der Rechtsfindung, wobei er stets ein möglichst mildes Strafmaß für seinen Mandanten im Blick hat. Nach einem Prozess handelt er mit seinen Klienten das Honorar aus und wickelt sonstige vertragliche Angelegenheiten ab.
Ein Fachanwalt für Strafrecht findet in der Regel eine Beschäftigung in einer Anwaltskanzlei. Aber auch die Eröffnung einer eigenen Kanzlei, die auf Strafverfahren spezialisiert ist, und somit der Schritt in die Selbstständigkeit, ist eine Möglichkeit.
Der Zugang zur Tätigkeit der Fachanwältin für Strafrecht ist reglementiert. Am Anfang steht das Studium der Rechtswissenschaften, welches in der Regel neun Semester dauert und mit dem ersten Staatsexamen beendet wird. Darauf folgt das Rechtsreferendariat, während dem die angehende Strafverteidigerin Praxiserfahrung im Gerichtssaal sammeln kann. In einigen Fällen ist es möglich, dass sie bereits als Pflichtverteidigerin eingesetzt wird. Der nächste Schritt auf dem Weg zum Fachanwaltstitel ist das zweite Staatsexamen. Nach erfolgreichem Bestehen ist die Anwältin nun offiziell Volljuristin.
Fachanwältin für Strafrecht ist eine Weiterbildung nach dem Studium. Die Rechtsanwaltskammer hat die Befugnis, gemäß der Fachanwaltsverordnung (FAO), unter Berücksichtigung einiger Voraussetzungen, diesen Titel zu verleihen. Die angehende Fachanwältin für Strafrecht muss eine mindestens dreijährige anwaltliche Zulassung haben und innerhalb der letzten sechs Jahre in diesem Beruf tätig gewesen sein. Außerdem muss sie einen Fachanwaltslehrgang besuchen, dessen Dauer je nach Anbieter und Region variieren kann. Zusätzlich muss sie ausreichend praktische Erfahrung in der Bearbeitung von strafrechtlichen Fällen aufweisen können. Erfüllt sie diese Voraussetzungen, darf sie sich Fachanwältin für Strafrecht nennen.
Der Job einer Strafverteidigerin kann an den Nerven zerren. Aus diesem Grund sollte sie äußerst belastbar und stressresistent sein. Auch Durchsetzungsvermögen sowie eine engagierte und lösungsorientierte Arbeitsweise sind wichtige Eigenschaften einer Fachanwältin für Strafrecht. Außerdem sollte sie eine schnelle Auffassungsgabe und eine ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit besitzen.