Küchenhilfen (bzw. Küchenhilfskräfte) nehmen helfende Tätigkeiten in der Gastronomie wahr. Unter anderem arbeiten sie Köchen zu und übernehmen Spül- und Aufräumarbeiten.
Für diesen Beruf wird auch die Bezeichnung Helferin bzw. Helfer im Bereich Küche, je nach Einsatzort auch Spülerin oder Tellerwäscher, verwendet.
Eine Küchenhilfe unterstützt Köche bei der Zubereitung von Speisen. Sie nimmt hauptsächlich Hilfsaufgaben wahr und bereitet einfache Speisen selbst zu. Beispielsweise schneidet sie Gemüse, richtet kalte Platten an, belegt Brötchen und hilft bei der Zubereitung von Soßen. Häufig fällt auch die Bedienung der Küchenmaschinen in den Aufgabenbereich der Küchenhilfe. Darüber hinaus nimmt sie Spül- und Reinigungsarbeiten wahr.
Die Küchenhilfe ist dafür zuständig, die benötigten Lebensmittel aus dem Lager zu holen, und hilft bei der fachgerechten Lagerung der Lebensmittel. Auch die Aussortierung und Entsorgung verdorbener Lebensmittel gehört zu ihren Aufgaben. Außerdem haben Küchenhilfen stets die geltenden Bestimmungen zu Sicherheit und Hygiene zu beachten.
Bei ihrer Arbeit tragen Küchenhilfen Arbeitskleidung in Form von weißen Kitteln oder Schürzen, Kopfbedeckungen und gegebenenfalls Arbeitshandschuhen.
Küchenhilfen sind hauptsächlich in Gastronomie, Catering und Hotellerie tätig. Unter anderem arbeiten sie in Restaurants, Cafés, Gasthöfen, Großküchen und Kantinen. Auch in Krankenhausküchen, Kindertagesstätten, Seniorenheimen und in Küchen von Kreuzfahrtschiffen finden sie eine Anstellung.
Da Küchenhilfen in den meisten Fällen direkt am Arbeitsplatz in ihre Arbeit eingewiesen werden, ist für diese Tätigkeit keine abgeschlossene Berufsausbildung erforderlich. Für die Arbeit mit Lebensmitteln ist allerdings eine Bescheinigung vom Gesundheitsamt notwendig, die im Anschluss an eine entsprechende Belehrung ausgehändigt wird. Außerdem sind praktische Erfahrungen in der Gastronomie von großem Vorteil.
Wer einen beruflichen Aufstieg anstrebt, hat die Möglichkeit, eine Berufsausbildung zum Koch zu absolvieren. Anschließend bietet sich eine Weiterbildung an, beispielsweise zum Küchenmeister, zum Gastronom oder zum Staatlich geprüften Techniker der Fachrichtung Lebensmitteltechnik.
Die Externenprüfung stellt eine zusätzliche Möglichkeit zur beruflichen Weiterentwicklung dar. Die Absolventen dieser Prüfung erhalten einen Abschluss in einem Ausbildungsberuf, ohne zuvor die tatsächliche Ausbildung durchlaufen zu haben. Die Voraussetzung hierfür ist mehrjährige Berufserfahrung im Bereich des angestrebten Abschlusses.
Mithilfe von Anpassungsweiterbildungen können Küchenhilfen ihr erworbenes Wissen in einzelnen Bereichen auffrischen oder vertiefen. Hierfür stehen unter anderem die folgenden Themenbereiche zur Wahl:
Wer als Küchenhilfe arbeiten möchte, sollte Sorgfalt, körperliche Belastbarkeit und Teamfähigkeit mitbringen. Auch eine Bereitschaft für Arbeit in der Nacht sowie an Wochenenden und Feiertagen ist für diesen Beruf essenziell. Angehende Küchenhilfen sollten wissen, dass sie in diesem Beruf häufig auf beengtem Raum arbeiten und Dämpfen und Küchengerüchen ausgesetzt sind.