Köche und Köchinnen bereiten nicht nur Speisen zu, sie planen darüber hinaus den gesamten organisatorischen Ablauf in der Küche. Alles von der Erstellung des Speiseplans über den Kauf der Zutaten bis hin zur fachgerechten Lagerung und dem Anrichten des Gekochten fällt in ihre Verantwortung.
Die Aufgaben eines Kochs sind vielfältig und gehen weit über die Vor- und Zubereitung von Speisen hinaus. Jegliche Handgriffe, die zur Herstellung von Speisen gehören, sind Teil ihrer Berufsausübung. Dazu gehören auch die Aufstellung eines Speiseplans, die Organisation von Arbeitsabläufen in der Küche, die Koordination der rechtzeitigen Fertigstellung und die Einhaltung der korrekten Reihenfolge der Speisenzubereitung. Während in kleineren Küchen Köche alles selbst braten, kochen, garnieren und anrichten, sind sie in Großküchen Teil eines ganzes Teams und damit meist auf die Zubereitung einer bestimmten Speise spezialisiert wie etwa auf Fisch- und Fleischgerichte, Beilagen oder Salate. Diese praktischen Tätigkeiten werden noch durch die Beratung von Gästen und die Kalkulation der Preise ergänzt. Köche haben zusammengefasst vor allem folgende Aufgaben:
Köche finden nicht nur in Restaurants, Hotels, Kantinen oder Catering-Firmen Arbeit, auch Krankenhäuser, Pflegeheime, Schifffahrtsunternehmen und Firmen in der Nahrungsmittelindustrie, die für die Herstellung von Tiefkühlkost und Fertigprodukten zuständig sind, zählen zu ihren potenziellen Arbeitgebern.
Der Weg zur Köchin führt über eine dreijährige Ausbildung im dualen Ausbildungssystem. Auch wenn keine bestimmte berufliche oder schulische Vorbildung vorgeschrieben wird, stellen Betriebe vorwiegend Ausbildungsanfänger/-innen mit Hauptschulabschluss oder mittlerem Bildungsabschluss ein. Der Beruf der Köchin ist kein geschützter Beruf, sodass jede Person diese Tätigkeit ausüben darf – auch ohne entsprechende Ausbildung. Köchin oder Koch nennen darf man sich als ungelernte Köchin bzw. als ungelernter Koch jedoch nur umgangssprachlich. In jedem Fall ist eine bescheinigte Belehrung des Gesundheitsamtes in Bezug auf den Umgang mit Lebensmitteln notwendig. Wer nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung weitere Herausforderungen sucht, kann entweder eine Weiterbildung zum bzw. zur
absolvieren oder darüber hinaus die Meisterweiterbildung zum Küchenmeister bzw. zur Küchenmeisterin anstreben.
Während ihrer Ausbildung erhalten angehende Köchinnen in der Regel eine monatliche Vergütung von:
Westdeutschland:
Ostdeutschland: