Der öffentliche Dienst hat viele Gesichter. Der Sammelbegriff beschreibt das Tätigkeitsfeld von Beamten, Richtern, Soldaten sowie von Arbeitnehmern bei öffentlich-rechtlichen Arbeitgebern. Sie bilden das Rückgrat aller staatlichen Aktivitäten und Leistungen. Zusätzlich zur öffentlichen Verwaltung auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene umfasst der Staatsdienst die Aktivitäten der Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts. Dabei erstreckt sich der öffentliche Dienst auf die unterschiedlichsten Branchen und Sektoren. Repräsentantinnen und Repräsentanten des öffentlichen Dienstes arbeiten unter anderem in den Bereichen Bildung, Gesundheit, Infrastruktur, Transport, Sicherheit, Justiz, Sozialwesen und Verwaltung.
Der öffentliche Dienst umfasst eine Vielzahl verschiedenster Berufe im Tätigkeitsbereich von Staat und Verwaltung. Die Beschäftigten im öffentlichen Dienst verteilen sich vor allem auf die Bereiche: Bund, Länder, Kommunen und Sozialversicherungen. Dabei sind in jedem Teilbereich unterschiedliche Berufe zu finden.
Auf Bundesebene finden sich beispielsweise die Berufe:
Andere Beschäftigte sind auf Ebene der jeweiligen Bundesländer und Kommunen tätig. Dies gilt unter anderem für eine Tätigkeit als:
Einige Berufsbezeichnung sind zudem auf mehreren Ebenen anzutreffen.
Zum Bereich der Sozialversicherungen gehören beispielsweise die Berufe:
Kirchen werden dem öffentlichen Dienst nur bedingt zugeordnet. Sie genießen zwar den Status öffentlich-rechtlicher Körperschaften und ihre Mitarbeiter können als Kirchenbeamte bezeichnet werden, allerdings genießen sie einen rechtlichen Sonderstatus aufgrund der verfassungsrechtlich garantierten Autonomie der Kirchen.
Die Arbeitgeber im öffentlichen Dienst sind ebenso vielfältig wie die Berufe. Beamte und Tarifbeschäftigte arbeiten beispielsweise in der Verwaltung von Bund, Ländern und Kommunen. Zudem sind sie bei öffentlich-rechtlichen Stiftungen und Körperschaften oder bei Sozialversicherungsträgern tätig. Hinzu kommen auch Institutionen wie die Bundesagentur für Arbeit, die Deutsche Bundesbank sowie verschiedene Anstalten des öffentlichen Rechts.
Diese Vielfalt an Arbeitgebern umfassen nahezu alle Aspekte des öffentlichen Lebens. Sie erstrecken sich auf so diverse Branchen und Tätigkeitsfelder wie:
Der öffentliche Dienst vereint also die unterschiedlichsten Berufsbilder. Entsprechend vielfältig und umfangreich sind auch die Ausbildungsmöglichkeiten. Während allein in der Bundesverwaltung 80 Ausbildungsberufe beheimatet sind, bilden die verschiedenen Bundesbehörden Azubis in über 130 staatlich anerkannten Ausbildungsberufen aus. Darüber hinaus ermöglichen 30 Ausbildungsgänge Zutritt zu einer Laufbahn als Bundesbeamter. Zu diesen Zahlen kommen dann noch die zahlreichen Ausbildungsmöglichkeiten auf der Ebene der Länder und Kommunen.
Je nach Beschäftigungsfeld können Berufsanwärter ein Studium, eine klassische Ausbildung oder ein duales Studium absolvieren. Insbesondere in Bereichen, in denen ein Fachkräftemangel herrscht, bietet sie auch die Möglichkeit eines Quereinstiegs. Im Rahmen der Beamtenlaufbahn existieren unterschiedliche Laufbahngruppen (höherer Dienst, gehobener Dienst, mittlerer Dienst, einfacher Dienst). Diese korrespondieren zu den Tätigkeiten und der individuellen Vorbildung der zukünftigen Beamten und schlägt sich auch auf die Höhe der Besoldung nieder.
Im öffentlichen Dienst existiert eine klare Unterscheidung zwischen Beamtinnen und anderen Arbeitnehmerinnen, welche auch als Tarifbeschäftigte bezeichnet werden. Das Gehalt von Beamtinnen, Soldatinnen und Richterinnen wird in den Besoldungsgruppen des Bundes sowie der Länder und Kommunen geregelt. Diese werden durch das Bundesbesoldungsgesetz und die jeweiligen Landesbesoldungsgesetze definiert.
Die Gehälter der Tarifbeschäftigten im öffentlichen Dienst bei Bund und Kommunen werden durch den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) geregelt. Allerdings handelt es sich hierbei weniger um ein starres oder festgesetztes Dokument. Im Besonderen Teil regelt der TVöD beispielsweise die Sparten:
Darüber hinaus existieren sowohl auf Bundes- als auch auf Kommunalebene separate Tarifverträge im Bereich
Auf Länderebene gilt der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L), welcher ebenfalls Beschäftigte im Pflegedienst (TV-L KR) oder im Sozial- und Erziehungsdienst (TV-L S) gesondert betrachtet. Das Bundesland Hessen verfügt neben TVöD und TV-L über einen eigenständigen Tarifvertrag (TV-H), welcher allerdings in weiten Teilen dem TV-L entspricht.
Die Tarifverträge und Besoldungsordnungen im öffentlichen Dienst schaffen Transparenz und erlauben den Blick auf zukünftige Gehaltsentwicklungen. Anhand der Entgelttabellen können Arbeitnehmer und Berufsanwärter einschätzen, welchen Lohn sie bei entsprechender Dienstzeit oder Qualifikation erwarten dürfen. Außerdem können sie ihre Gehälter mit denen ihrer Kolleginnen in anderen Bundesländern vergleichen.
Aufgrund der großen Vielfalt des öffentlichen Dienstes fallen die Gehälter der Beschäftigten vor allem auf Länderebene unterschiedlich aus. Verwaltungsangestellte in Niedersachsen verdienen beispielsweise rund 3.200 Euro während ihre Amtskolleginnen in Schleswig-Holstein, mit einem monatlichen Einkommen von rund 3.000 Euro, fast 200 Euro weniger verdienen.
Angestellte mit einem Bachelorabschluss werden in der Regel in die Entgeltgruppen neun bis zwölf eingestuft. Abhängig von ihrem Alter und ihrer Arbeitserfahrung können sie zwischen 2.994,70 Euro und maximal 5.790,26 Euro verdienen. Mit einem Masterabschluss erhalten sie Zugang zu den Entgeltgruppen dreizehn bis fünfzehn und die Aussicht auf ein Gehalt zwischen 4.056,62 Euro bis hin zu 6.921.06 Euro. Bei Bundesbeamten erfolgt die Einstufung auf Basis der Laufbahngruppe. Während sie im einfachen Dienst bis zu 2.810,47 Euro, im mittleren Dienst bis zu 3.754,27 Euro und im gehobenen Dienst bis zu 5.731,19 Euro verdienen, erhalten Bundesbeamte des höheren Dienstes der Besoldungsgruppe A16 insgesamt bis zu 7.841.28 Euro.
Die Gehälter im öffentlichen Dienst werden in regelmäßigen Tarifverhandlungen zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften vereinbart und für die Dauer von mindestens einem Jahr festgelegt. Außerdem werden hierbei auch andere Leistungen wie beispielsweise Entgeltumwandlungen oder Sonderprämien bestimmt.