Häufig wird der Begriff Doktor bzw. Doktorin (Abkürzung Dr.) mit dem Arztberuf assoziiert. Diese tragen zwar auch häufig einen Doktortitel, sie sind damit aber nicht alleine. Doktor oder Doktorin darf sich nennen, wer durch eine Promotion an einer Universität den akademischen Doktorgrad erlangt hat und somit unter Beweis gestellt hat, dass er oder sie zum eigenständigen wissenschaftlichen Arbeiten befähigt ist.
Gerade bei Abschlüssen im Ausland oder internationalen Projekten wird auch der Titel Doctor of Philosophy bzw. kurz PhD für wissenschaftliche Doktorgrade verwendet.
Doktortitel werden mit einem Zusatz geführt, der angibt, in welcher Disziplin der akademische Grad erlangt wurde, sodass die genaue Bezeichnung des Doktorgrades je nach Fachbereich variiert. Mediziner führen beispielsweise den Titel Dr. med., während Juristen anhand der Bezeichnung Dr. jur. oder Dr. iur. und Doktoren der philosophischen Fakultät durch den Titel Dr. phil. zu erkennen sind.
Welche beruflichen Perspektiven sich für eine Doktorin eröffnen, ist stark von ihrer fachlichen Disziplin abhängig. Für eine wissenschaftliche Laufbahn ist der Doktortitel meist Voraussetzung, um beispielsweise eine Habilitation erteilt zu bekommen. Gerade für Ingenieurinnen und Naturwissenschaftlerinnen kann der Doktortitel hilfreich sein, um Stellen in Führungsebenen zu besetzen. Gleiches gilt für Wirtschaftswissenschaftlerinnen. Für Geisteswissenschaftlerinnen undSprachwissenschaftlerinnen hat der Doktorgrad jedoch meistens keinen merklichen Einfluss auf die berufliche Laufbahn, sofern keine wissenschaftliche Karriere angestrebt wird. Für viele Ärztinnen ist die Erlangung eines Doktorinnentitels vor allem relevant, um das Vertrauen der Patienten zu stärken, da vom ärztlichen Stand meist ein Doktortitel erwartet wird.
Der Doktorgrad wird durch eine Universität mit Promotionsrecht verliehen. Welche formalen Voraussetzungen hierfür erfüllt sein müssen, ist in der Promotionsordnung der jeweiligen Fakultät festgehalten. In der Regel ist ein abgeschlossenes Hochschulstudium mit einer ausreichend guten Durchschnittsnote (meist besser als 2,5) Voraussetzung, um promovieren zu können. Außerdem sollte die Promotion fachlich mit dem vorherigen Studium verwandt sein.
Für die Promotion verfasst der Doktorand eine schriftliche Arbeit – die Dissertation bzw. Doktorarbeit. Diese muss neue wissenschaftliche Erkenntnisse enthalten. Bei einer Individualpromotion erarbeitet der Doktorand sein Forschungsthema eigenständig und sucht sich einen Doktorvater bzw. eine Doktormutter, in der Regel ein Professor bzw. eine Professorin der jeweiligen Fakultät, für die Betreuung der wissenschaftlichen Arbeit. Bei einem Graduiertenkolleg arbeiten mehrere Doktoranden interdisziplinär an einem Forschungsprojekt, um den Doktorgrad zu erlangen.
Je nach fachlicher Disziplin dauert die Anfertigung der Dissertation zwei bis fünf Jahre. Ist die schriftliche Arbeit abgeschlossen, muss der Doktorand eine mündliche Prüfung oder eine Disputation, bei der die Doktorarbeit in einer Fachdiskussion den Lehrenden der Universität vorgestellt wird, ablegen. Der Doktortitel darf erst getragen werden, sobald die Dissertation veröffentlicht ist.
Der Umfang und gegebenenfalls auch der Anspruch an eine Promotion können je nach Disziplin variieren. So wird einer Dissertation in der Medizin nachgesagt, dass sie eher einer Masterthesis entspricht. Eine weitere Besonderheit besteht in der Medizin darin, dass die angehenden Doktoranden bereits vor ihrem Studienende mit dem Verfassen ihrer Dissertation beginnen dürfen.