Steuerberater gibt es schon seit der Antike – Fachassistenten und Fachassistentinnen für Lohn und Gehalt (kurz FALG) erst seit der Moderne. Der Grund: Das Steuerrecht wird immer komplizierter und für einige Bereiche braucht es Experten und Expertinnen. Fachassistenten und -assistentinnen für Lohn und Gehalt qualifizieren sich in einer Fortbildungsprüfung besonders auf dem Gebiet des Lohn- und Gehaltssteuerrechts. Hier sind sie beratend, in der Buchhaltung oder in der Personalsachbearbeitung tätig.
Verwandte Berufe sind neben Steuerberater Steuerassistentin, Steuerberatungsasssistent und Steuerfachwirtin.
Fachassistenten für Lohn und Gehalt sind in der Regel als Steuerfachangestellte einer Steuerberatungskanzlei tätig. Dort unterstützen sie Steuerberater und Wirtschaftsprüfer bei der steuerrechtlichen Beratung von Mandanten. Bei Letzteren kann es sich um Privatpersonen, aber auch um größere Unternehmen handeln. Mit der Fortbildungsprüfung zum FALG weisen sie arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Zusatzqualifikationen nach. Entsprechend werden sie vorzugsweise – aber nicht ausschließlich – in der Lohn- und Gehaltsbuchhaltung eingesetzt.
Dort arbeiten Fachassistenten für Lohn und Gehalt den ihnen vorgesetzten Steuerberatern zu und sind intern und extern beratend tätig. Extern stehen sie in engem Kontakt mit den Klienten der Kanzlei, um Fragen zur Lohnsteuer, Mehrfachbeschäftigung, Sozialversicherung oder Altersvorsorge zu beantworten. Dabei gilt es, die rechtlichen Zusammenhänge nicht nur zu kennen, sondern auch für Laien verständlich aufzuschlüsseln. Fachassistenten für Lohn und Gehalt beraten gerade auch Wirtschaftsunternehmen: etwa bei der Begründung von Arbeitsverhältnissen oder einer anstehenden Betriebsprüfung.
Neben ihrer Tätigkeit in der Beratung übernehmen Fachassistentinnen für Lohn und Gehalt die Buchhaltung für die Klientinnen ihrer Kanzlei. Sie erstellen Lohn- und Gehaltsabrechnungen, pflegen die Lohnkonten von Unternehmen, melden Sozialversicherungsträger an, bearbeiten Steuererklärungen und prüfen Steuerbescheide auf ihre Korrektheit. Sie erstellen Jahresabschlüsse und ermitteln Einsparungsposten für ihre Klientinnen. Dabei stehen sie in ständigem Kontakt mit den zuständigen Behörden, Sozialversicherungsträgern und Finanzämtern.
Auch nach der absolvierten Fortbildung ist ein Fachassistent für Lohn und Gehalt nicht zeichnungsberechtigt: Steuererklärungen oder Jahresbilanzen werden weiterhin von einem Steuerberater unterschrieben. Zu diesem können Steuerfachassistenten nach mindestens zehn Jahren Berufserfahrung aufsteigen.
Gerade größere Firmen beschäftigen eigene Fachassistenten für Lohn und Gehalt im Rechnungswesen, der Buchhaltung und in der Personalsachbearbeitung. Hier ähneln seine Aufgaben denen eines Personalsachbearbeiters. Sie übernehmen neben der Pflege von Lohnkonten und Personalkonten unter anderem die Beratung der Angestellten bei lohn- und sozialversicherungsrechtlichen Themen. Zugleich pflegen sie die Zeitkonten und erstellen Statistiken und Personalauswertungen für die Geschäftsleitung.
Eine Fachassistentin für Lohn und Gehalt findet neben der klassischen Arbeit in einer Steuerberatungskanzlei in Wirtschaftsunternehmen jeder Branche Anstellung. Zumeist entscheidet die grundlegende Ausbildung, welchen Weg sie nach der Weiterbildung zur Fachassistentin für Lohn und Gehalt einschlägt. Mit der Ausbildung zur Steuerfachangestellten qualifiziert sie sich für die weitere Laufbahn an einer Steuerberatungskanzlei. Hat sie die Weiterbildung an eine kaufmännische Ausbildung angeschlossen, qualifiziert sie sich damit eher für die Arbeit in einem Wirtschaftsunternehmen; etwa in der Personalsachbearbeitung.
Nach zehn Jahren Berufserfahrung in einer Kanzlei oder mit einem geeigneten Studienabschluss kann eine Fachassistentin für Lohn und Gehalt als Steuerfachkraft zur zeichnungsberechtigten Steuerberaterin aufsteigen. Als solche kann sie ihre Schwerpunktsetzung auf Lohn- und Gehalt ausbauen, sich selbstständig machen und zukünftig eigene Klienten – Privatpersonen sowie Firmen – beraten und betreuen.
Die einheitliche Prüfung, die Fachassistenten für Lohn und Gehalt absolvieren, findet einmal jährlich vor der Steuerberaterkammer statt. Eine entsprechende Fortbildung ist berufsbegleitend vorgesehen und dauert zwischen einem und anderthalb Jahren. Sie klärt entsprechend der genormten Prüfungsinhalte relevante Fragen des Steuerrechts, des Sozialversicherungsbeitragsrechts und des Arbeitsrechts. Das Weiterbildungsprogramm kann bei der Steuerberaterkammer absolviert oder als Online-Kurs wahrgenommen werden – ist aber keine Voraussetzung. Fortbildung und Prüfung werden unabhängig voneinander angemeldet. Diese verantwortlichen Steuerberaterkammern sind nach Bezirken geregelt – Absolventen wenden sich an die Kammer, die den Bezirk ihres Arbeitgebers vertritt.
Um die Prüfung zum FALG zu absolvieren, ist eine abgeschlossene Berufsausbildung und erste Berufserfahrung Grundvoraussetzung. Als ausgebildeter Steuerfachangestellter wird ein Jahr Berufserfahrung bei einer Steuerberatungs- oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gefordert. Die Ausbildung zum Steuerfachangestellten findet dual statt und dauert drei Jahre. Auch der Weg über einen kaufmännischen Beruf ist möglich. Nach einer entsprechenden Berufsausbildung – ebenfalls dual – werden hier drei Jahre Praxiserfahrung im Steuer- und Rechnungswesen erwartet. Mögliche kaufmännische Ausbildungen sind:
Auch Rechtsanwaltsfachangestellte qualifizieren sich für die Weiterbildung, sofern sie drei Jahre Berufserfahrung zum Beispiel in einer Kanzlei für Steuerrecht nachweisen können. Andere Ausbildungsberufe qualifizieren sich nach mindestens fünf Jahre im Bereich des Steuer- und Rechnungswesens für den Weiterbildungsberuf.
Als Fachassistent für Lohn und -Gehalt ist ein gutes Gespür für Mathematik unabdingbar – besonders die Liebe zur Prozentrechnung zahlt sich buchstäblich aus. Wer sich gerne in rechtliche Details vertieft, sorgfältig und strukturiert arbeitet, ist hier genau richtig. Dazu helfen Konzentrationsfähigkeit und Selbstorganisation: Dabei hantiert er mit sensiblen Informationen und den Finanzen seiner Mandanten, denen er verantwortungsbewusst und diskret begegnen sollte. Der FALG steht in engem Kontakt mit unterschiedlichen Klienten und Behördenvertretern: Hier sind nicht zuletzt Flexibilität und Kommunikationsfreude gefragt.