Fachkräfte für Arbeits- und Berufsförderung (gFAB) arbeiten mit Menschen mit Behinderung. Sie betreuen diese und helfen ihnen dabei, am Arbeitsleben teilzunehmen. Mithilfe von verschiedenen Maßnahmen ermöglichen sie Menschen mit Behinderung die bestmögliche berufliche und soziale Eingliederung.
Die Hauptaufgabe einer Fachkraft für Arbeits- und Berufsförderung liegt in der beruflichen und sozialen Eingliederung von Menschen mit Behinderung. Mithilfe von verschiedenen Betreuungs- und Fördermaßnahmen steigern sie sukzessive die Leistungs- und Erwerbsfähigkeit ihrer betreuten Personen. Dazu muss die Fachkraft zunächst die persönlichen Voraussetzungen, Neigungen, Wünsche und Einstellungen ihrer betreuten Person feststellen. Teilweise werden auch Familie, Freunde und Angehörige befragt, um ein möglichst genaues Kompetenzprofil erstellen zu können. Auf dieser Basis entwickelt die Fachkraft für Arbeits- und Berufsförderung einen individuellen Entwicklungsplan inklusive konkreter Teilhabeziele.
Nach der Erstellung des Bildungsplans geht es an die gemeinsame Umsetzung. Die Fachkraft betreut die Menschen mit Behinderung persönlich und hilft ihnen bei der Erreichung der vorher festgelegten Ziele. Dabei bereitet sie unter anderem Arbeitsprozesse vor, wählt passende Arbeiten und Aufgaben aus und hilft den Menschen beim Übergang in den Arbeitsmarkt.
Eine Fachkraft für Arbeits- und Bildungsförderung dokumentiert den gesamten Prozess und beobachtet die Entwicklungsschritte der betreuten Person genauestens. Sie erstellt basierend auf dem Entwicklungsplan Abschlussberichte der jeweiligen Phasen.
Neben der persönlichen Arbeit mit Menschen mit Behinderung ist eine Fachkraft für Arbeits- und Berufsförderung ebenso für die Weiterentwicklung von pädagogischen Konzepten aus dem Bildungsbereich zuständig.
Fachkräfte für Arbeits- und Berufsförderung arbeiten in der Regel in Werkstätten für Menschen mit Behinderung.
Für die Arbeit in diesem Beruf wird in der Regel eine bestandene Prüfung zur Fachkraft für Arbeits- und Berufsförderung vorausgesetzt. Um an dieser Prüfung teilnehmen zu können, wird eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf benötigt. Wer einen Abschluss in einem länderrechtlich geregelten Heilberuf oder Beruf im Gesundheits- und Sozialwesen in Verbindung mit zwei Jahren Berufserfahrung vorweisen kann, kann ebenfalls zur Weiterbildungsprüfung zugelassen werden.
Wer sich nach abgeschlossener Prüfung beruflich weiterbilden möchte, kann ein Studium der Sozialen Arbeit oder Rehabilitations- und Sonderpädagogik absolvieren.
Zudem sollte eine Fachkraft für Arbeits- und Berufsförderung dazu bereit sein, sich methodisch und pädagogisch regelmäßig weiterzubilden. Relevante Themengebiete sind:
An eine Fachkraft für Arbeits- und Berufsförderung werden hohe persönliche Anforderungen gestellt. Zum einen muss sie sozial kompetent und belastbar sein. Zum anderen sind Entscheidungsfähigkeit, Organisationsfähigkeit und Kooperationsfähigkeit weitere wichtige Eigenschaften. Zudem ist bei der Arbeit mit Menschen mit Behinderung vor allem Einfühlungsvermögen unabdingbar. Da eine Fachkraft für Arbeits- und Berufsförderung Berichte am Computer erstellt, sind grundlegende EDV-Kenntnisse ebenfalls essenziell.