Internisten bzw. Internistinnen sind die Fachärzte und Fachärztinnen der Inneren Medizin. Sie sind für die Vorbeugung, Erkennung, Behandlung, Rehabilitation und Nachsorge von Krankheiten, Gesundheitsstörungen bzw. Funktionsausfälle oder Fehlfunktionen von Körpersystemen verantwortlich. Dabei müssen sie stets den aktuellen medizinischen Forschungsstand berücksichtigen.
In den Aufgabenbereich von Internistinnen, den Fachärztinnen der Inneren Medizin, fallen die Ermittlung des Krankheitsbildes, die Durchführung von Untersuchungen, die Behandlung des Patienten, die Mitwirkung an Präventions- und Rehabilitationsmaßnahmen sowie Organisations- und Verwaltungsaufgaben.
Die Aufgaben und Tätigkeitsbereiche von Internistinnen unterscheiden sich je nach Wirkungsstätte. Während sie in großen Kliniken von speziellen Fachärzten und -ärztinnen unterstützt werden, sind hausärztliche Internistinnen meist mit einer ganzen Bandbreite an Aufgaben betraut. Dazu gehören die Prävention, Diagnose, Behandlung, Rehabilitation und Nachsorge von beispielsweise folgenden Beschwerden und Erkrankungen:
Eine themenübergreifende Fachärztin der Inneren Medizin kann sowohl im fachärztlichen wie auch im hausärztlichen Versorgungsbereich tätig sein. Als medizinische Generalistin kann sie als Lotsin fungieren, die die Diagnose- und Behandlungsprozesse koordiniert, steuert und ggf. an eine Schwerpunktinternistin verweist. Die einzelnen Teilbereiche der Inneren Medizin fordern eine spezielle medizinische Versorgung, teilweise viel Erfahrung sowie eine intensive Auseinandersetzung mit dem jeweiligen Thema und dem aktuellen Forschungsstand. Daher bedarf es einer spezifischen Weiterbildung in einem der Schwerpunktbereiche der Inneren Medizin. Hat eine Internistin diese erfolgreich absolviert, darf sie sich je nach Schwerpunktbereich wie folgt nennen:
Internisten können in staatlichen oder privaten Krankenhäusern und Kliniken und auch in Einzel- oder Gemeinschaftspraxen praktizieren. Sie können ebenfalls an Universitäten und Forschungseinrichtungen Arbeit finden sowie in Forschung und Lehre tätig sein.
Grundlage für die Tätigkeit als Internist ist die ärztliche Approbation oder die, gemäß der Bundesärzteordnung erteilten, Erlaubnis zur Ausübung des ärztlichen Berufs. Die ärztliche Approbation, die staatliche Erlaubnis zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde, erhält man auf Antrag nach einem erfolgreich abgeschlossen Studium, im Falle des Internisten, der Humanmedizin an einer Universität.
Um die Berufsbezeichnung Facharzt für Innere Medizin bzw. Internist tragen zu dürfen, muss eine erfolgreich abgeschlossene Weiterbildung zum Facharzt der Inneren Medizin gemäß der Weiterbildungsordnung der jeweils zuständigen Landesärztekammer sowie die Anerkennung als Facharzt durch eben jene vorliegen. Diese Weiterbildung dauert ohne Schwerpunkt fünf Jahre (60 Monate), mit einem ausgewählten Schwerpunkt sechs Jahre (72 Monate). Sie wird in beiden Fällen mit einer mündlichen Prüfung abgeschlossen und kann je nach Kammerbezirk variieren. Internisten können darüber hinaus Zusatzqualifikationen in beispielsweise Notfallmedizin, Suchtmedizin, Tropenmedizin oder Infektiologie erwerben.