Ein Justizhelfer bzw. eine Justizhelferin übernimmt einfache zuarbeitende Aufgaben im Justizbetrieb und entlastet so etwa Justizfachangestellte oder Justizvollzugsbeamtinnen. Er oder sie ist also eine Assistenzkraft im Rechtswesen, doch übernimmt keine Pflichten, die juristisches Fachwissen erfordern. Eine mögliche Tätigkeit ist zum Beispiel der Transport von Akten.
Es handelt sich in der Regel nicht um einen langfristig ausgelegten Beruf, vielmehr ist hiermit die erste Stufe der Laufbahn von Justizwachtmeistern und Justizwachtmeisterinnen gemeint. Diese werden zu Beginn als Justizhelfer oder Justizhelferin eingestellt, ehe sie nach abgeschlossener Ausbildung vollständig in den Justizwachtmeisterdienst aufsteigen.
Die Tätigkeit war einst unter dem Namen Justizdiener bzw. Justizdienerin bekannt, diese Bezeichnung ist aber nicht mehr zeitgemäß.
Ein Justizhelfer assistiert überall dort, wo gerade Not am Mann ist. Seine Aufgaben richten sich also nach dem aktuellen Bedarf. Eine zentrale Tätigkeit ist hier vor allem der Transport von Akten innerhalb einer Behörde, diese müssen nämlich regelmäßig zur jeweils zuständigen Person gebracht werden. Ebenso hilft ein Justizhelfer im Posteingang und Postausgang mit – dies beinhaltet dann zumeist auch interne Kommunikation, also den postalischen Austausch zwischen Justizbehörden.
Das heißt aber nicht, dass Justizhelfer zwangsläufig den ganzen Tag nur hin und her laufen, um Botengänge zu erledigen. Sie können etwa auch am Gerichtseingang postiert sein und dort Pförtnerdienste übernehmen. Dazu zählt die Einlasskontrolle von Personen, ebenso geben sie Besuchern Auskünfte auf etwaige Fragen. Weitere mögliche Aufgaben sind zum Beispiel:
Zuletzt darf nicht vergessen werden, dass es sich bei Justizhelfern im Grunde um Justizwachtmeister in Ausbildung handelt, deswegen verbringen sie einen Teil ihrer Zeit auch bei Ausbildungslehrgängen.
Eine Justizhelferin arbeitet für Justizbehörden – hierzu gehören Gerichte, Fachgerichte und Staatsanwaltschaften. Im Gegensatz zu einer Justizwachtmeisterin ist sie noch nicht verbeamtet.
Die Tätigkeit der Justizhelferin unterliegt keinen starken Zulassungsbeschränkungen. Die genauen Voraussetzungen können sich im Konkreten von Bundesland zu Bundesland unterscheiden, doch in der Regel genügt ein Hauptschulabschluss. Eine abgeschlossene Ausbildung sowie Berufserfahrung sind ein weiteres Plus bzw. werden mancherorts als wünschenswert angesehen.
Eine Justizhelferin wird dann auf ihre spätere Tätigkeit als Justizwachtmeisterin vorbereitet. Bis ihre Ausbildung abgeschlossen ist, vergehen je nach Bundesland in der Regel etwa ein bis zwei Jahre.
Der Beruf des Justizhelfers ist durchaus vielseitig, deswegen sind Flexibilität und Angepasstheit wichtige Voraussetzungen, damit er die nötigen Hilfsarbeiten ohne große Anlaufzeit ausführen kann. Ebenso ist ein gewisses Organisationstalent vonnöten. Zusätzlich sollte er gut kommunizieren können, schließlich arbeitet er mit vielen verschiedenen Teilbereichen und Personen innerhalb einer Justizbehörde zusammen. Arbeitgeber legen zudem Wert auf grundlegende physische Fitness.