Den Beruf des Nachtwächters gibt es seit dem Mittelalter, als in Mitteleuropa zahlreiche größere Städte entstanden. Die Aufgabe eines Nachtwächters war es, mit dem Wappen der Stadt, einer Lampe und einem Horn ausgestattet, nachts durch die Straßen zu gehen und für Ruhe und Ordnung zu sorgen. Er warnte beispielsweise die schlafenden Bürger vor Feuer, Feinden oder Dieben und überwachte darüber hinaus das ordnungsgemäße Verschließen der Stadttore. Er hatte ebenfalls das Recht, verdächtige Personen, die nachts unterwegs waren, anzuhalten, zu befragen und ggf. festzunehmen.
Mittlerweile hat sich das Tätigkeitsfeld von Nachtwächtern deutlich gewandelt. Heutzutage üben sie überwiegend Wach- und Sicherheitstätigkeiten in öffentlichen Gebäuden, Firmen- oder Bürokomplexen aus. Einen direkten Ausbildungsgang mit der Bezeichnung Nachtwächter gibt es nicht. Wer als Nachtwächter bzw. Nachtwächterin tätig sein will, absolviert in der Regel eine Ausbildung zum Wach- und Sicherheitsfachmann bzw. -frau.
Nachtwächter bzw. Wach- und Sicherheitsfachleute, wie sie allgemeiner genannt werden, sind in erster Linie im Werk- und Objektschutz tätig. Dort überwachen sie während der Nachtstunden von einer Leit- oder Alarmzentrale aus das Betriebsgelände, führen Kontrollgänge durch und verfolgen Alarmmeldungen. Weiterhin beraten sie zum Thema technische Sicherheitseinrichtungen wie z. B. Einbruchs- oder Brandmeldeanlagen und überprüfen regelmäßig deren Funktionstüchtigkeit. Sie überwachen außerdem öffentliche Gebäude wie Bibliotheken und Schwimmbäder sowie Spielhallen, Einkaufzentren und Warenhäuser.
Ebenso kann man als Nachtwächter beispielsweise im Empfangsdienst eines Betriebs arbeiten. In diesem Zusammenhang erstellen Wach- und Sicherheitsfachleute Besucherausweise, überprüfen Taschen, Personen oder Fahrzeuge und melden ggf. Besucher an. Darüber hinaus führen sie auch Pforten- und Torkontrolldienste durch, steuern Schließanlagen und Schranken. Als Nachtwächter kann man ebenfalls in anderen Sicherheitsdiensten wie dem Personenschutz auf Veranstaltungen sowie bei Geld- und Werttransporten tätig werden.
Wer als Nachtwächter arbeiten möchte, muss in der Regel zunächst eine Aus- oder Weiterbildung im Wach- und Sicherheitsgewerbe absolvieren. Es gibt allerdings auch viele ungelernte Fachkräfte, die in diesem Bereich tätig sind.
Darüber hinaus wird im Bewachungsgewerbe je nach Einsatzgebiet der Nachweis über die Sachkundeprüfung gemäß der Gewerbeverordnung oder ein Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung über die rechtlichen Vorschriften und speziellen Befugnisse verlangt. Ebenfalls ist festgelegt, dass man zur Ausübung dieser Tätigkeit mindestens 18 Jahre alt sein muss, da man ggf. eine Waffe mit sich führt. In diesem Fall ist dann zusätzlich eine Erlaubnis zum Erwerb, Besitz und Führen von Waffen notwendig.