Wer darf was wann beantragen und warum? Ohne eine intakte Verwaltung könnte keine Stadt so wirklich funktionieren. Stadtinspektorinnen und Stadtinspektoren sorgen für Ordnung im Gedränge der täglich eingehenden Anträge der Bürgerinnen und Bürger. Es unterliegt ihrer Verantwortung, die behördlichen Anliegen der Kundinnen und Kunden aufzunehmen und sie in ihren Angelegenheiten zu beraten.
Der Titel Stadtinspektor bzw. Stadtinspektorin ist eine Amtsbezeichnung für Beamtinne und Beamte der Kommunen im gehobenen Dienst und das Eingangsamt für die Laufbahn. Zunächst werden sie auf Probe verbeamtet. Zuvor lautet die korrekte Bezeichnung für Auszubildende bzw. Anwärter in diesem Fachgebiet Stadtinspektoranwärter bzw. Stadtinspektoranwärterin. Im Zuge einer Beförderung können sie zum Stadtoberinspektor ernannt werden.
Das Hauptgebiet der Stadtinspektorin ist die Verwaltung. Hier übernimmt sie Fach- und Führungsaufgaben in Bereichen wie Organisation, Finanzwesen, Sicherheit und Ordnung oder Soziales. Zu ihren Aufgaben gehören
Bei all ihren Tätigkeiten weiß sie betreffende Rechtsvorschriften und Gesetze zu berücksichtigen und anzuwenden. Zudem führt sie umfangreiche Berechnungen durch, wie zu Beispiel die Planung des Personalbedarfs oder das Aufstellen von Haushaltsplänen. Im Beschaffungswesen organisiert sie Ausschreibungs- und Vergabeverfahren.
Arbeitgeber eines Stadtinspektors ist in der Regel das jeweilige Bundesland. Er arbeitet als Kommunalbeamter in Behörden der Städte bzw. Gemeinden. Je nach Qualifikation kann er in unterschiedlichen Ämtern einer Stadtverwaltung agieren.
Die Ausbildung zur Stadtinspektorin erfolgt im Rahmen eines dualen Bachelorstudiums an einer Verwaltungsfachhochschule. Zulassungsvoraussetzung ist das Abitur oder mindestens die Fachhochschulreife. Einige Städte legen zudem eine Altersbeschränkung fest, die meist bei 27 Jahren liegt. Je nach Schwerpunktsetzung erlangt die Absolventin den Abschluss Bachelor of Arts (B.A.) oder Bachelor of Laws (B.L.).
Da eine Laufbahn im gehobenen Dienst angestrebt wird, wird die Auszubildende zur Stadtinspektoranwärterin ernannt, wodurch ein Beamtenverhältnis auf Widerruf begründet wird. Nach dem Studium findet die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe statt. Spätestens nach fünf Jahren wird dieser Status dann in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit geändert.
Werden Stadtinspektorinnen befördert, erhalten sie entsprechend die höheren Amtsbezeichnungen Oberinspektorin, Amtfrau, Amtsrätin und Oberamtsrätin. Weitere Aufstiege sind in der Laufbahngruppe des höheren Dienstes möglich.
Als wichtige Voraussetzung für Stadtinspektoranwärter sollte ein allgemeines Interesse an rechtlichen und wirtschaftlichen Zusammenhängen und Sachverhalten vorhanden sein. Der Umgang mit anderen Menschen fällt dem Stadtinspektor nicht schwer, er verfügt über Geduld und Konfliktfähigkeit sowie ein ungetrübtes Urteils- und Durchsetzungsvermögen.