Stationsleiter bzw. Stationsleiterinnen sind für die Organisation einer Station oder Funktionseinheit zuständig. Der Begriff Stationsleitung wird dabei vornehmlich in der Kranken-, Alten- und Kinderkrankenpflege verwendet, wobei hier auch noch die veraltete Bezeichnung Stationsschwester bzw. Stationspfleger vorkommt. Ein ähnliches Aufgabengebiet hat eine Wohnbereichsleitung, allerdings vornehmlich an Orten, wo Menschen auch wohnen, also z. B. in Altenheimen, und nicht im stationären Bereich.
Zudem werden Leiter von Tankstellen als Stationsleiter bzw. Stationsleiterin bezeichnet, was allerdings einen völlig anderen Beruf meint.
Ein Stationsleiter arbeitet in der Regel in der Kranken-, Alten- und Kinderkrankenpflege. Dort ist er für eine Pflegestation oder eine Funktionseinheit verantwortlich und übernimmt überwiegend koordinierende und organisatorische Aufgaben. Darunter fallen die Planung des Personaleinsatzes, die Erstellung von Dienstplänen, die Führung von Mitarbeitergesprächen, die Koordination von Personalentwicklungsmaßnahmen bzw. Mitarbeiterschulungen und die Einteilung des Urlaubs der Mitarbeiter.
Darüber hinaus arbeitet die Stationsleitung mit den Patienten auf ihrer Station. Sie führt Aufnahmegespräche und ermittelt die individuellen Pflegebedürfnisse der Patienten. Zudem entwickelt sie Pflegekonzepte weiter, um die Qualität der Pflege stetig zu optimieren. Die Stationsleitung beaufsichtigt die Mitarbeiter, kontrolliert, ob diese die Pflegestandards einhalten und dokumentiert deren Arbeit. Alles in allem liegt es in ihrer Hand, dass alle Abläufe auf der Station reibungslos und regelkonform ablaufen.
Zusammenfassend sind die Aufgaben der Stationsleitung:
Ein Stationsleiter einer Tankstelle ist für den Tankstellenbetrieb und die Mitarbeiter verantwortlich. Er optimiert Abläufe, achtet auf die Einhaltung der Qualitätsstandards und arbeitet im Tagesgeschäft mit.
Stationsleiter arbeiten überwiegend in Krankenhäusern, Kliniken, Gesundheitszentren und Pflegeeinrichtungen. Darüber hinaus finden sie bei ambulanten sozialen Diensten sowie in der freien Wohlfahrtspflege eine Anstellung.
Der Beruf der Stationsleitung ist reglementiert. Das bedeutet, dass für die Arbeit eine abgeschlossene Weiterbildung zur Stationsleitung in der Kranken-, Alten- bzw. Kinderkrankenpflege bzw. Staatlich geprüfte Fachkraft zur Leitung einer Pflege- und Funktionseinheit sowie eine Berufserlaubnis benötigt werden. Diese kann bei der Landesbehörde beantragt werden. Um zur Weiterbildung zugelassen zu werden, wird eine abgeschlossene Ausbildung in einem Gesundheitsfachberuf sowie pflegerische Berufspraxis von mindestens zwei Jahren vorausgesetzt. Die Weiterbildung zur Stationsleitung wird teilweise auch als Fernstudium angeboten.
Ein akademischer Abschluss eröffnet Stationsleitungen weitere Karrierechancen im Gesundheitswesen. Viele Studiengänge werden dabei auch berufsbegleitend angeboten. Sinnvolle Studiengänge sind:
Um sich weiteres Fachwissen und wichtige persönliche Kompetenzen anzueignen, sollten Stationsleitungen regelmäßig an Anpassungsweiterbildungen teilnehmen. Für die Arbeit förderliche Themengebiete sind unter anderem:
Eine erfolgreiche Stationsleiterin zeichnet ein breit gefächertes Fachwissen sowie ausgeprägte soziale und kommunikative Kompetenzen aus. Sie kann die Mitarbeiter auf ihrer Station motivieren und hat stets ein offenes Ohr für Fragen und Probleme. Darüber hinaus benötigt sie für ihren Beruf Organisationstalent, Belastbarkeit und Verantwortungsbewusstsein. Im Umgang mit Patienten beweist sie Empathie und psychische Stabilität. Zudem muss eine Stationsleiterin für die Arbeit im Schichtdienst und am Wochenende bereit sein.